Auszubildende

Auf dieser Seite gibt es in der jeweiligen Box wichtige Informationen und Formulare für unsere Auszubildenden.

Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, so wende dich gerne an deine zuständige ausbildende Person oder an die Ausbildungsbeauftragte.

Für Auszubildende beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden und wird grundsätzlich auf eine 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag verteilt. Das Zeitfenster hinsichtlich des täglichen Arbeitsbeginns wird dabei vom jeweiligen Ausbildungsbereich vorgegeben.

Die Arbeitszeiterfassung erfolgt über das elektronische Zeiterfassungssystem Gisbo. Alle Informationen zur flexiblen Arbeitszeit und der Zeiterfassung findest du in folgendem Leitfaden.

Welche Pausen habe ich einzuhalten?

Die Arbeit ist durch Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und von mindestens insgesamt 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden zu unterbrechen. Als Pause gilt eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Für minderjährige Auszubildende gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, wonach bei einer Arbeitszeit von 4,5 Stunden bis 6 Stunden eine Ruhepause von 30 Minuten und von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause von 60 Minuten einzuhalten ist.

Wie lange darf ich täglich arbeiten?

Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden. Für minderjährige Auszubildende gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, wonach die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Ausnahmen dazu ergeben sich hier aus dem § 8 JArbSchG, der es erlaubt die tägliche Arbeitszeit auf maximal 8,5 Stunden zu erhöhen, um sie am Freitag dementsprechend zu verkürzen. Besondere Vorschriften wie bspw. des Mutterschutzgesetzes sind zwingend zu beachten.

Gilt ein Arztbesuch als Arbeitszeit?

Für die Wahrnehmung von Arztbesuchen gibt die flexible Arbeitszeit die Möglichkeit, diese außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Die Zeiten von Arztbesuchen gelten, unabhängig von der Art der Erkrankung, somit nicht als Arbeitszeit. Ausnahmen hiervon sind einzig die nach Mutterschutzgesetz vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft.

Welche Veranstaltungen gelten als Arbeitszeit?

Als Arbeitszeit gelten die Teilnahme an Personalversammlungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen, wie bspw. universitätsinterne Wahlen und Veranstaltungen im Rahmen des Personalfortbildungsprogrammes.

Über den Zugang zum internen AZUBI-Portal findest du den aktuellen Ausbildungsplan.

Auf dem Lageplan des Universitätscampus, auf welchem die verschiedenen Standorte aller Stationen und Ausbildungsberufe eingezeichnet sind.

Grundsätzlich endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablegen der Abschlussprüfung bzw. durch Ablauf des Ausbildungsvertrages. Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Kündigung oder des Auflösungsvertrages.

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürfte Willenserklärung. Dies bedeutet, dass sie bereits mit der Zustellung an den Adressaten eine Wirkung entfaltet.

  • Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber in Form eine ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung ausgesprochen werden.
  • Bei einer ordentlichen Kündigung ist die entsprechende Kündigungsfrist laut Ausbildungsvertrag zu beachten.
  • Eine außerordentliche Kündigung kann nur im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vorgenommen werden.

Ein Auflösungsvertrag ist dagegen eine einvernehmliche Auflösung des Ausbildungsverhältnisses und bedarf der Zustimmung der/des Ausbildungsbeauftragten und der jeweiligen institutionellen Leitung.

  • Ein Antrag auf Auflösung kann ausschließlich durch den/die Auszubildenden gestellt werden.
  • Der Antrag bedarf der Zustimmung durch die Führungskraft und ist über den Dienstweg einzureichen.
  • Ein Auflösungsvertrag kann zu jedem gewünschten Datum geschlossen werden und bedarf keiner Einhaltung von Fristen.

Nutzen Sie gerne unseren Antrag auf Auflösung des Ausbildungsverhältnisses.

Zum Ende eines jeden Ausbildungsabschnittes ist mit deiner derzeitigen Führungskraft das Beurteilungsgespräch zu führen.

Dazu sollen folgende Formulare benutzt werden:

Dein eigenes Feedback zur aktuellen Ausbildungsstation ist über den Feedbackbogen abzugeben. Dieses ist anonym und lediglich mit der Ausbildungsleitung zu besprechen.

Auszubildende in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung unter Fortzahlung des Entgeltes durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn für Veranstaltungen der beruflichen und gesellschaftlichen Weiterbildung, sofern keine zwingenden dienstlichen Belange der Teilnahme entgegenstehen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung ist ein mindestens 6-monatiges Ausbildungsverhältnis zur JGU Mainz.

Für welche Veranstaltungen ist eine Bildungsfreistellung möglich?

Ein Antrag auf Bildungsfreistellung ist möglich für Veranstaltungen der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Erholung, Unterhaltung oder allgemeinen Freizeitgestaltung dienen.
Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung sind nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit begrenzt und schließen auch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und Orientierungswissen mit ein.
Voraussetzung für die Möglichkeit der Bildungsfreistellung ist, dass die jeweilige Veranstaltung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz als Fortbildungsveranstaltung anerkannt ist. Über das Suchportal des MWWK kannst du tagesaktuell Auskunft darüber erhalten, ob eine solche Anerkennung vorliegt.

Wie viele Arbeitstage kann ich freigestellt werden?

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt bei einer 5-Tage Woche 10 Arbeitstage in einem Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, jeweils beginnend mit einem ungeraden Kalenderjahr – z. B. 2019/2020. Ist die Arbeitszeit regelmäßig auf weniger als 5 Tage in der Woche verteilt, dann verringert sich der Anspruch entsprechend. Die Bildungsfreistellung kann für eine oder mehrere Veranstaltungen bis zu Höhe der maximalen Freistellungstage in dem betreffenden Zeitraum gewährt werden.
Für Auszubildende beträgt der Bildungsfreistellungsanspruch 5 Arbeitstage im Kalenderjahr, allerdings nur bei Teilnahme an einer Veranstaltung der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

Wie muss ich die Bildungsfreistellung beantragen?

Die Bildungsfreistellung ist mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich über die Führungskraft beim Referat PA 5, zu beantragen. Du kannst einen formlosen Antrag an uns richten oder das Musterformular des MWWK verwenden. Bitte beachte, dass du unbedingt den Nachweis des Bildungsträgers über die Anerkennung der Veranstaltung dem Antrag beifügst. Über die Gewährung oder Ablehnung der Bildungsfreistellung erhälst du einen entsprechenden schriftlichen Bescheid.
Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr kann bis 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich die Teilnahme an der anerkannten Veranstaltung zum gewünschten Termin unter Beteiligung des Personalrates ablehnen, wenn zwingende dienstliche Belange entgegenstehen.
Die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung, für die eine Freistellung erfolgt ist, ist dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn durch eine Bestätigung des Veranstalters unmittelbar im Anschluss an die Bildungsfreistellung nachzuweisen.

Die Veranstaltung ist mit Kosten verbunden, bekomme ich diese ersetzt?

Teilnahmegebühren sowie Fahrt- oder Unterbringungskosten etc. werden nicht erstattet und sind durch die Auszubildenden selbst zu tragen.
Gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn besteht lediglich der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für den Zeitraum der gewährten Bildungsfreistellung.

Möchtest du deine Sprachkenntnisse verbessern und in einem anderen Land anwenden oder an einer unserer ausländischen Partnerhochschulen hospitieren?
Informiere dich hier über das Thema Auslandserfahrung und die dazugehörigen Fördermöglichkeiten:

ERASMUS-Personalfortbildung | JGU International (uni-mainz.de)

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist ein dem Personalrat untergeordnetes Gremium, welches sich um die Belange und Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden der JGU kümmert. Sie achtet darauf, dass alle Regelungen und Bestimmungen rund um die Ausbildung eingehalten werden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Personalrat.

Hier findest du weitere Informationen zur JAV.

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat sich zur Förderung des partnerschaftlichen Umgangs ihrer Beschäftigten verpflichtet. Mit der Einrichtung einer Konfliktberatungsstelle wurde den Beschäftigten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz die Möglichkeit geboten, sich mit Konflikten an Ihrem universitären Arbeitsplatz, die nicht mehr von den Beteiligten selbst gelöst werden können, an eine unabhängige Stelle zu wenden.

Im Rahmen des PE-Weiterbildungsprogramms werden regelmäßig Kurse zum Thema „Umgang mit Konflikten“ für Beschäftigte und Führungskräfte angeboten.

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) duldet in ihrem Bereich keine sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt oder Diskriminierung. Über die Vorgaben von § 3 IV AGG hinaus, die für alle Beschäftigten gelten, sieht sich die JGU in der Verantwortung, alle ihre Mitglieder vor solchen Handlungen und Verhaltensweisen zu schützen.

Vor diesem Hintergrund hat der Senat in seiner Sitzung vom 29.04.2022 die folgende Richtlinie beschlossen, die die Richtlinie des Senats zum Schutz vor sexueller Belästigung vom 1. Februar 2013 ersetzt:

Richtlinie des Senates zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt

Als Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements der JGU bietet die Suchtberatung und -prävention Unterstützung und Information am Arbeitsplatz an - insbesondere im Umgang mit übermäßigem Konsum von Alkohol und anderem Suchtverhalten - und ist für alle Beschäftigten offen.

Sie ist Ansprechpartnerin für die Qualifikation von Führungskräften, genauso wie für Intervention und Hilfe im konkreten Einzelfall. Die Beratung erfolgt über eine externe Suchtberaterin und unterliegt der Schweigepflicht.

Nutze dieses Formular anstelle der Beantragung über GisboWeb bitte für Urlaubsanträge, wenn du dich in einem Ausbildungsbereich außerhalb des Campus befindest (z. B. externe Ausbildungsstation, Gastausbildung, Fachstudium Mayen).

Ist Rosenmontag an der JGU dienstfrei?

Der Rosenmontag ist regelhafter Arbeitstag für alle Beschäftigten. Urlaub oder Gleittag ist auf entsprechenden Antrag zu gewähren. Diese in Übereinstimmung mit dem Personalrat getroffene Regelung löst die in § 10.3 der Dienstvereinbarung zur Regelung der flexiblen Arbeitszeit vom 9. Oktober 2012 getroffene Regelung, wonach der Rosenmontag für die Beschäftigten in Mainz bei Ausgleich der ausgefallenen Arbeitszeit dienstfrei ist, ab und gilt für alle Beschäftigten bis auf Weiteres.

Wir bieten unseren Auszubildenden eine Vielzahl von Weiterbildungsveranstaltungen an, wobei die seitens der Personalentwicklung speziell für Azubis angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen besonders zu empfehlen sind. Dir steht es jedoch selbstverständlich frei, auch an weiteren Veranstaltungen teilzunehmen, die fachübergreifend für alle Beschäftigten angeboten werden.

Sowohl die Ausbildungsleitung als auch die Führungskraft aus den jeweiligen Abteilungen/Bereichen unterstützen dich gerne bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung, daher solltest du das Vorhaben im Vorfeld mit der Ausbildungsleitung bzw. mit der Führungskraft der jeweiligen Abteilungen/Bereichen besprechen.

Hier findest du das aktuelle Weiterbildungsprogramm.

Der Arbeitsalltag in der zentralen und den dezentralen Verwaltungen sowie anderen Einsatzbereichen an der Universität wird dich während der Ausbildung, aber auch im späteren Berufsalltag, immer wieder vor neue Herausforderungen stellen, sei es durch neue Aufgaben oder technische Neuerungen.

Die Personalentwicklung der JGU bietet seit vielen Jahren Weiterbildungsveranstaltungen für Auszubildende an, um dich während deiner Ausbildung gut zu begleiten.

Hier findest du weitere Informationen zum Zertifikat Professionelles Management für Auszubildende.