FAQ – Personalrecruiting

Hier finden Sie alle Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserem Stellenausschreibungsverfahren.

Bleibt Ihre Frage unbeantwortet? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie das Recruiting-Team direkt, entweder per E-Mail oder telefonisch. Die Durchwahl Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin finden Sie hier.

Die Kommunikation mit Bewerbenden sollte nach Möglichkeit immer über das Bewerbungsmanagement-system erfolgen, um diese für alle Verfahrensbeteiligten transparent abzubilden. Sollte es hierbei zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte an das Recruiting-Team.

Bitte verweisen Sie Bewerber*innen die sich per E-Mail bewerben zunächst auf unser Online-Bewerbungsformular, mit der Bitte, sich direkt darüber zu bewerben. Sollte dies den Bewerber*innen aus technischen oder anderen nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein, leiten Sie die E-Mail-Bewerbung umgehend per E-Mail an das Recruiting-Team weiter. Bewerbungen, die Sie per Post erhalten, schicken Sie bitte ebenfalls an des Recruiting-Team.

Die Kolleginnen werden die Bewerbungen anschließend bei der entsprechenden Stellenausschreibung im Bewerbungsmanagementsystem hochladen. Im Anschluss des Uploads erhalten Sie und die Bewerbenden, wie gewohnt, eine automatische Eingangsbestätigung.

Im Umgang mit fehlenden Bewerbungsunterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten:

1.  Sie entscheiden sich gegen die Anforderung weiterer Bewerbungsunterlagen. Diese Entscheidung gilt für das gesamte Ausschreibungsverfahren, sodass Sie bei allen Bewerbenden ausschließlich die vorhandenen Unterlagen bewerten.

2. Sie fordern bei allen Bewerbenden, deren Bewerbungsunterlagen unvollständig sind, die fehlenden Unterlagen nach. Bitte beachten Sie, dass es hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht möglich ist, nur vereinzelt Bewerbungsunterlagen nachzufordern.

Bitte informieren Sie alle zu beteiligenden Gremien in einer separaten E-Mail über die Termine der geplanten Vorstellungsgespräche.

Personalrat:

Der Personalrat ist zu allen Vorstellungsgesprächen nicht-wissenschaftlicher Stellenaus-schreibungen einzuladen. Dies gilt sowohl für tarifliche Stellen als auch Beamtenstellen. Soweit bei wissenschaftlichen Stellenausschreibungen ein oder mehrere Bewerbende die Einbeziehung des Personalrates bereits in der Bewerbung betragt, ist der Personalrat auch in diese Verfahren einzubeziehen und zu den Vorstellungsgesprächen einzuladen.

Bitte achten Sie darauf, dem Personalrat die Liste der Vorstellungsgespräche gesammelt in einer Aufstellung per E-Mail zukommen zu lassen.
E-Mail: personalrat@uni-mainz.de

Gleichstellungsbeauftragte:

Die Gleichstellungsbeauftragten sind zu allen Vorstellungsgesprächen unabhängig von der Stellenart einzuladen. In der Regel verfügt jeder Fachbereich über eine eigene Gleichstellungsbeauftragte. Gerne können Sie diese direkt informieren. Eine entsprechende Übersicht finden Sie hier.

Sollte die Gleichstellungsbeauftragte Ihres Fachbereiches derzeit nicht zur Verfügung stehen, können Sie die allgemeinen Gleichstellungbeauftragten der JGU kontaktieren.
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@uni-mainz.de

Schwerbehindertenvertretung:

Die Schwerbehindertenvertretung ist zu allen Vorstellungsgesprächen einzuladen, sobald sich mindestens eine Person mit Schwerbehinderung auf die Stelle beworben hat.

Ihre Auswahlbegründung durchläuft im weiteren Prozess mehrere Stationen, weshalb eine konkrete Zeitangabe schwer vorherzusagen ist.

Ausführung Aktion „Zusage/ Auswahlbegründung“

Freigabe durch Vorgesetzte/n

Erstprüfung durch das Recruiting-Team
(u.a. Prüfung der (Vor-)Auswahl)

Zweitprüfung durch Ihre Personalsachbearbeitung

Bei nicht-wissenschaftlichen Stellen oder auf Wunsch:
Stellung des Mitbestimmungsantrags beim Personalrat

Beginn des Einstellungsverfahrens

Alle Beteiligten bemühen sich, die Auswahlbegründung schnellstmöglich zu bearbeiten, um das Einstel-lungsverfahren zeitnah abschließen zu können.

Hinweis: Das Verfahren kann ebenfalls durch die sorgfältige und vollständige Dokumentation der Vorauswahl und Auswahlbegründung beschleunigt werden.

Im Gegensatz zu einer Verlängerung ist die Verkürzung einer Bewerbungsfrist nicht möglich. Ebenfalls ist der vorzeitige Abbruch eines Ausschreibungsverfahren nicht ohne weiteres möglich. Es gelten bestimmte und sehr eng gefasste rechtliche Voraussetzungen, weshalb eine umfassenden Einzelfallprüfung notwendig ist.

Bitte beachten Sie, dass das Vorhandensein eines geeigneten Bewerbers/ einer geeigneten Bewerberin als Begründung für einen Verfahrensabbruch nicht zulässig ist.

Im Falle eines erfolglosen Ausschreibungsverfahren ist umgehend das Recruiting-Team zu informieren.
Bitte begründen Sie hierbei objektiv und nachvollziehbar, warum keiner der Bewerbenden für die Stelle in Betracht kam. Das Recruiting-Team wird anschließend die Absagen versenden und das Verfahren beenden.

Nein, dies ist rein rechtlich und systemseitig nicht möglich. Sobald die Bewerbungsfrist eines Ausschrei-bungsverfahrens abgelaufen ist, kann dieses nicht wieder aktiviert werden. Um die Stelle erneut auszuschreiben, muss ein neuer Antrag auf Stellenausschreibung gestellt werden. Nutzen Sie hierfür gerne die Kopier-Funktion im Bewerbungsmanagementsystem, um die Angaben des abgelaufenen Verfahrens in den neuen Antrag zu übertragen.

Gerne können Sie sich auch bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist an des Recruiting-Team wenden und die Frist verlängern. Bitte melden Sie sich hierfür spätestens zwei Werktage vor Fristablauf.