Rundmail des Präsidenten und der Kanzlerin: Eingeschränkter Regelbetrieb

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

seit dem 24. März befindet sich die Johannes Gutenberg-Universität im sogenannten Notbetrieb mit minimaler Anwesenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vermeidung von Infektionen über soziale Kontakte am Arbeitsplatz. Dabei ist es gelungen, den Präsenzbetrieb in der Lehre in diesem Sommersemester fast vollständig auf digitale Formate umzustellen. Die Durchführung vieler Lehrveranstaltungen, die der Natur der Sache nach nicht digital erfolgen konnte – wie Laborpraktika, Übe- und Einzelunterricht an den künstlerischen Hochschulen und im Sport oder Exkursionen – sowie der Forschungsbetrieb, der die Nutzung der Forschungsinfrastruktur notwendig voraussetzt, wurden auf der Basis von Hygienekonzepten der Fachbereiche inzwischen von der Hochschulleitung genehmigt. Dabei wurde der Durchführung von Prüfungen und Klausuren, teilweise noch aus dem vergangenen Wintersemester, absolute Priorität eingeräumt. Die allgemeine Pandemiesituation lässt es nunmehr zu, in einen eingeschränkten Regelbetrieb überzugehen, in dem Abstands- und Hygieneregelungen weiterhin unbedingt eingehalten werden müssen.

Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet:

1.Die Anwesenheit von Lehrenden, Forschenden und wissenschaftsstützenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf dem Campus und am Standort Germersheim ist ab dem 1. August 2020 grundsätzlich wieder zugelassen.

2. Voraussetzung für die Rückkehr an den Arbeitsplatz bleibt die unbedingte Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Diesbezüglich organisieren die Fachbereiche, zentralen Einrichtungen und die Abteilungen der zentralen Verwaltung die Präsenz am Arbeitsplatz auf der Grundlage eines gegenüber der Hochschulleitung anzuzeigenden Umsetzungskonzepts. Tätigkeiten im Rahmen bereits genehmigter Anträge auf Ausnahme vom Notbetrieb können unverändert fortgeführt werden. Die Dienststelle Arbeitsschutz hat die Abstands- und Hygieneregeln inklusive Corona bezogener Arbeitsschutzstandards zusammengefasst und ergänzende Unterlagen erstellt (https://www.arbeitsschutz.uni-mainz.de/corona/). Sie ist Ansprechpartner in allen diesbezüglichen Einzelfragen.

3. Für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden je zwei waschbare Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung gestellt. Auf die Einhaltung der persönlichen Hygieneregeln wird regelmäßig hingewiesen. Desinfektionsmittel können nur in Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt werden.

4. Ab 1. August 2020 ist die Präsenz am Dienstort wieder der Regelfall. Von der Präsenz ausgenommen sind solche Fälle, in denen ein Attest oder eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, weil die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter einem erhöhten Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes bei einer Coronavirus-Erkrankung unterliegt. Gleiches gilt für Personen, die mit einem Angehörigen einer Risikogruppe in einem Haushalt leben bzw. diesen häuslich pflegen. Von der Ausnahme ist auch Gebrauch zu machen, sofern der Arbeitsplatz nicht den geltenden Abstands- und Hygieneregeln entspricht, etwa weil Abstände wegen der Mehrfachbelegung von Büroräumen nicht eingehalten werden können. Darüber hinaus kann in Absprache mit dem Vorgesetzten in begründeten Fällen im Homeoffice nach den aktuell im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bestehenden Vorgaben gearbeitet werden; insbesondere kann hierüber die Betreuung von Kindern gewährleistet werden.

5. Auch im eingeschränkten Regelbetrieb kann es erforderlich sein, vorübergehend solche Tätigkeiten zu verrichten, die nicht in den bisherigen Tätigkeitsbereich fallen. Die Entscheidung zur vorübergehenden Übertragung einer anderen Tätigkeit hat der Arbeitgeber nach billigem Ermessen zu treffen. Bei einer niederwertigen Tätigkeit ändert sich der Anspruch auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Entlohnung nicht. Wird vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit zugewiesen, kann dies die Zahlung einer tariflichen Zulage auslösen. In allen Fällen aber ist die Zuständigkeit des Personalrats zu beachten.

6. Die Gebäude an allen Standorten bleiben in der Regel weiterhin geschlossen. Sie können ab dem 1. August dann wieder geöffnet werden, wenn aufgrund des jeweiligen Schließsystems der Zugang aller Mitarbeiter anderweitig nicht sichergestellt werden kann. Die Zufahrt zum Campus selbst aber bleibt außer für Personen mit Parkraumberechtigung sowie Lieferanten, Baufahrzeuge und Handwerker weiterhin geschlossen.

7. Bei der Vergabe von Räumen wird Prüfungen und insbesondere Klausuren im Interesse der Studierenden weiterhin absoluter Vorrang eingeräumt. Dies ist deshalb erforderlich, weil die mit den Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes auch für die Universität vorgeschriebenen Abstandsgebote unser Raumangebot nahezu um den Faktor 10 verknappen. Die Vergabe von Räumen für Veranstaltungen von Externen ist angesichts der Raumsituation nicht möglich, über Ausnahmen entscheidet die Hochschulleitung.

8. Die Universitätsbibliothek hat bislang ihren Präsenzbetrieb von wenigen Ausnahmen abgesehen auf die Ausleihe beschränkt. Sie stellt schrittweise wieder Arbeitsplätze in den Bibliotheken zur Verfügung.

9. Servicestellen auf dem Campus wie der Studierendenservice oder die Beratungsstellen nehmen ihre Angebote ebenfalls schrittweise wieder auf, es ist allerdings auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen.

Damit wir auch bei eingeschränktem Regelbetrieb als Universität unserer Verpflichtung zur Nachverfolgung bei Infektionsfällen nachkommen können, müssen bei Besprechungen nach wie vor Teilnehmer- und Anwesenheitslisten geführt werden. Dies gilt insbesondere für Besprechungen mit externen Personen. Bei Personen, die regulär in den Gebäuden anwesend sind, sind die individuellen Absprachen gemäß Punkt 4 zur Anwesenheit in Büros, Laboren etc. geeignet zu dokumentieren. Die Corona-Warn-App der Bundesregierung hilft im Infektionsfall festzustellen, ob Kontakt mit einer infizierten Person bestanden hat und kann geeignet sein, die Konsequenzen eines Infektionsfalles an der Universität zu begrenzen. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich und ihr Herunterladen ebenso freiwillig wie nützlich.

Wir bedanken uns noch einmal herzlich für Ihren Einsatz in dieser außergewöhnlichen Situation und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

 

Georg Krausch                                                                 Waltraud Kreutz-Gers
Präsident                                                                           Kanzlerin

 

(Rundmail vom 07.07.2020)

 


Dear Colleagues,

Johannes Gutenberg University has been running under emergency operations since March 24, limiting the physical presence of its employees to avoid spreading the infection through social contact in the workplace. Over the summer semester we have succeeded in almost completely converting our classroom formats to digital platforms. In the meantime, courses which cannot be conducted online, such as one-on-one classes at the art schools, sports, and excursions, as well as research which requires the proper infrastructure, have been approved by the university management based on the faculties’ hygiene plans. Exams, some still from the winter semester, are being given absolute priority. The current pandemic situation makes it possible to switch to limited standard operations, in which social distance and hygiene regulations must continue to be strictly observed.

By limited standard operations we mean:

1. Starting August 1, 2020, lecturers, researchers and administrative staff will be permitted back on campus and our Germersheim location.

2. In order to be permitted to return to the workplace, employees must continue to comply with the social distancing and hygiene rules. In this regard, the faculties, central institutions, and the departments of central administration will organize their presence at the workplace based on an implementation plan, which will be submitted to the university management. Approved requests for exemption from the emergency operations will be unaffected. The department for occupational safety has summarized the social distancing and hygiene rules, including corona related health and safety standards, and prepared supplementary documents (https://www.arbeitsschutz.uni-mainz.de/corona/). The department is responsible for all individual questions in this regard.

3. Each employee will have two washable mouth and nose coverings made available to them and will regularly be reminded of the personal hygiene rules. Disinfectant can only be made available in special cases.

4. Starting August 1, 2020, presence at the workplace will be the norm. Exempt are those who can provide a doctor’s note, due to an increased risk of complications when contracting the virus, and/ or those who live with or care for a member of a high-risk group. The exception also applies if the workplace cannot comply with the rules for social distancing and hygiene due to, for example, multiple people sharing the office space. Furthermore, in justified cases and in agreement with the supervisor, employees can continue to work from home in accordance with the guidelines currently in force in connection with the corona pandemic; childcare in particular can be guaranteed.

5. While the limited operations are in place, it may be necessary to perform work which does not fall under the individual job description. It is up to the supervisor to decide if and when to temporarily assign another type of work. In the case of lower-level tasks, the remuneration agreed to in the employee’s contract does not change. If higher-level tasks are assigned, this may call for a collectively agreed supplementary salary. In all cases however, the staff council’s authority must be observed.

6. The buildings at all locations will remain closed. They can be opened again starting August 1, if, due to the security systems, employees cannot otherwise be ensured access. However, access to the campus by car will still be prohibited, except for those with parking permits, deliveries, and construction and maintenance workers

7. In the interest of the students, priority will be given to assigning rooms for exams, especially written exams. This is necessary since the social distance requirements prescribed by the state’s corona regulations, which also apply to the university, are reducing our available space by factor 10. Because of this, rooms will not be available for external events. The university management will make the decisions regarding exemptions.

8. Barring a few exceptions, the university library has reduced its services to lending out books. The study spaces are slowly being made available again.

9. Campus service centers such as Student Services or the advising offices are also slowly reinstating their services. However, restrictions should still be expected.

In order for us, as a university, to be able to follow up on infection cases, even under limited standard operations, participant and attendance lists must still be kept at meetings. This is especially important for external persons. The individual arrangements for those who are regularly present in the buildings, offices or laboratories must be properly documented in accordance with no. 4. In case of an infection, the government’s corona warning app can help determine whether contact with an infected person has taken place and can be useful in limiting the spread of infection at the university. It can be downloaded free of charge in the App Store and on Google Play. The download is voluntary and helpful.

Once again, we thank you for your commitment in this unusual situation.

Sincerely,

 

Georg Krausch                                                                 Waltraud Kreutz-Gers
President                                                                           Chancellor

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