Aktuelle Regelungen des Landes und der Kreisverwaltung Germersheim zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Stand: 01.12.2020)

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

wir informieren Sie über Neuerungen in Bezug auf die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Allgemeinverfügungen der Stadt Mainz und der Kreisverwaltung Germersheim.

Ab 01. Dezember 2020 gilt die Dreizehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO). Diese regelt u.a. im Einzelnen:

Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 5 Personen). Kurze Zusammenfassung

• Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Grundsätzlich gilt: Überall, wo Menschen sich nahekommen – auch im Freien – und der Mindestabstand schlecht eingehalten werden kann, ist eine Alltagsmaske zu tragen.

Arbeitgeber sollen, wo immer umsetzbar, Homeoffice ermöglichen. Hygienekonzepte müssen eingehalten werden, um Kontakte auch auf der Arbeit zu vermeiden. Die Hochschulleitung bittet die Vorgesetzten daher, die bereichsspezifischen Maßnahmen laufend zu überprüfen und die Möglichkeit von mobilem Arbeiten jeweils für ihren Bereich zu prüfen.

• Die Regelungen bezüglich der Prüfungen, welche bisher in § 2 Abs. 2 der 12. CoBeLVO verortet waren, sind ohne wesentliche Änderungen in den § 2 Abs. 4 der 13. CoBeLVO aufgenommen worden.

• In Bezug auf die Regelungen für die forschende und lehrende Tätigkeit an Hochschulen in § 14 Abs. 1 CoBeLVO wurden im Vergleich zur vorherigen Verordnung keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.

Eine kurze Zusammenfassung der Stadt Mainz finden Sie hier.

Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Germersheim:

Die Kreisverwaltung Germersheim hat eine Allgemeinverfügung zur Anordnung der Absonderung in häusliche Quarantäne erlassen.

Bleiben Sie gesund.

Ihre Abteilung Personal

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