Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten an der JGU

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

mit Wirkung zum 13. April 2022 gilt die neue Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten an der JGU, die mit dem Personalrat getroffen wurde. Sie löst die Vereinbarung zur Telearbeit ab.

Informationen zum mobilen Arbeiten finden Sie in der Anliegenbox "Mobiles Arbeiten" innerhalb Ihrer jeweiligen Beschäftigungsgruppe (Tarifbeschäftigte bzw. Beamtinnen und Beamte).

Ihr Dezernat Personal

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