Liebe Beschäftigte,
mit Bezug auf demnächst anstehende Warnstreiks weisen wir auf die Verwaltungsmitteilung Nr. 01/2015 hin.
Zusammengefasst ist Folgendes zu beachten:
Für den Zeitraum der Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen - einschließlich Urabstimmung - besteht kein Anspruch auf Vergütungszahlung.
Mit der elektronischen Zeiterfassung in Gisbo ist so zu verfahren, dass Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende wie üblich erfasst bzw. ggf. nacherfasst werden, da sonst die Nichtarbeit bzw. Streikzeit als Gleitzeit gilt und somit keine Arbeitszeit, sondern Freizeit wäre.
Im Bemerkungsfeld soll die Angabe „Streik“ erfolgen.
Die Führungskräfte sind gehalten, festzustellen, welche Beschäftigten aus der jeweiligen Organisationseinheit an Arbeitskampfmaßnahmen teilgenommen haben. Die entsprechenden Abwesenheitszeiten sind unter Angabe des Namens - abzüglich etwaiger Pausenzeiten - der Abteilung Personalangelegenheiten per E-Mail an personal@uni-mainz.de mitzuteilen.
Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten