FAQ Bewerbermanagementsystem

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Vermutlich sind noch nicht alle Angaben vollständig ausgefüllt. Bitte kontrollieren Sie, ob alle 4 Kreise („Vorlage“, „Einstellungen“, „Annonce“ und „Veröffentlichung“) grün hinterlegt sind. Erst dann kann die Ausschreibung abgesendet werden.
Insbesondere die Angaben der Finanzierung können den Fehler verursachen. Bitte überprüfen Sie, ob eine Finanzierung hinterlegt wurde.

Die Leitung der OE erhält eine Nachricht mit der Bitte um Freigabe der Ausschreibung. Nach der Freigabe prüft PA 4 die Ausschreibung auf Vollständigkeit und Korrektheit.

Vor der Veröffentlichung erfolgt die finale Freigabe des Ausschreibungstextes durch den ausschreibenden Bereich.

Inhaltliche Änderungen sind nach der Veröffentlichung einer Stellenausschreibung nicht mehr möglich. Formale Fehler oder Rechtschreibfehler können jederzeit korrigiert werden.

Nein, in der Regel sind Änderungen nach dem Beantragen einer neuen Ausschreibung nur noch durch das Personalrecruiting möglich. Bitte nehmen Sie hierzu per Mail an personalrecruiting@uni-mainz.de Kontakt mit uns auf und teilen uns mit, welche Änderungen Sie vornehmen möchten.

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist ist eine Vorauswahl anzufertigen, um herauszuarbeiten welche potenziellen Kandidaten/innen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden soll. Nutzen Sie hierzu bitte die Aktion „Bewerber einladen“.
Hinweis: Für die Erstellung der Vorauswahl können Sie folgende Excel-Tabelle verwenden (Link zum Formular Vorauswahl und Bewertungsschema).

Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist während der Frist problemlos möglich. Bitte schrieben Sie hierzu eine E-Mail mit der gewünschten Frist an personalrecruiting@uni-mainz.de.

Die Bewertungen nach A, B oder C sollen lediglich als eine erste interne Einschätzung der Kandidaten/innen dienen. Vorgenommene Bewertungen können jederzeit geändert oder entfernt werden. Bitte klicken Sie zum Ändern einfach einen anderen Buchstaben an oder klicken Sie zum Löschen einer Bewertung erneut auf den Buchstaben der bereits ausgewählt ist.

Sollte kein/e passende/r Bewerber/in vorhanden sein, kann die Ausschreibung entweder eingestellt und erneut beantragt werden oder die bisherige Ausschreibung wird reaktiviert. Der Unterschied besteht hierbei darin, dass bei einer Reaktivierung der alten Ausschreibung auch die bisherigen Bewerber/innen berücksichtigt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass für Verwaltungsstellen, die zum zweiten Mal ausgeschrieben werden, ein Budget von 800€ zur Schaltung auf kostenpflichtigen Börsen zur Verfügung steht.

Sobald das Auswahlverfahren abgeschlossen ist, ist die Auswahlbegründung über das Bewerbermanagementsystem zu stellen. Führen Sie hierzu bitte die Aktion „Zusage/Auswahlbegründung“ bei der einzustellenden Person durch. Sollen mehrere Personen eingestellt werden, können diese Personen markiert werden und anschließend die Aktion für diese Personen gemeinschaftlich durchgeführt werden (sog. Sammelaktion).

Ja, die ist sowohl bei der Beantragung der Ausschreibung als auch danach in den Stammdaten möglich.

Nein, der Personalratsantrag ist durch die Nutzung des Bewerbermanagementsystems nicht mehr notwendig. Anstelle dessen führt der/die zuständige Sachbearbeiter/in einen entsprechenden Mitbestimmungsantrag im System aus.