Das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten digitalisiert die Prozesse rund um das Beschäftigungsverhältnis. Für das digitale Antragswesen nutzen wir die Plattform JobRouter. Hierüber können in vorgegebenen Prozessen Anträge unter Einhaltung des Dienstweges an das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten gerichtet werden.
Auf dieser Seite finden Sie eine Hilfestellung in dem Umgang mit unseren Prozessen über JobRouter. Darüber hinaus sammeln wir auch die häufigsten Anfragen in einer FAQ-Sammlung und eine allgemeine Anleitung für JobRouter.
Für weitere Fragen oder Rückmeldungen anderer Art steht Ihnen das Team Digitalisierung & Prozessentwicklung jederzeit gerne zur Verfügung.
Um einen Prozess zu starten, wählen Sie bitte mit dem Symbol "+" in der oberen linken Hälfte den Prozess Ihrer Wahl aus.
Sobald ein Prozess gestartet wurde, wird das entsprechende Formular angezeigt.
Die eigenen Daten werden durch den Login und das IDM-System automatisch geladen.
Anschließend können Sie Ihre Führungskraft aus der Liste auswählen.
Im Falle mehrerer Rollen ist für jede Rolle zwingend eine Führungskraft zu benennen.
Danach können Sie das Formular anhand der abgefragten Informationen befüllen und am Ende über den Button "Senden" auf den Dienstweg geben.
Sobald ein Vorgang zu Ihnen als Führungskraft in den Eingang eingeht, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Benachrichtigung und dem Link zu dem Fall. Sie können dann das ausgefüllte Formular ansehen, prüfen und sodann über den Reiter "Stellungnahme Führungskraft" Ihre Stellungnahme abgeben.
Dabei haben Sie in der Regel folgende Optionen:
- Rückgabe an die antragstellende Person (mit Kommentarfunktion)
Sie können mit dieser Option der antragstellenden Person die Möglichkeit geben, fehlerhafte Daten bzw. Hindernisse zur Zustimmung zu korrigieren und die Anzeige in überarbeiteter Version wieder auf den Dienstweg zu geben. Im Gegensatz zur Ablehnung muss die stellende Person die Anzeige nicht komplett neu ausfüllen. - Zustimmung zum Antrag
Der Antrag wird weiter auf dem Dienstweg bis hin zum Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten gereicht - Ablehnung des Antrags
Durch Ablehnung wird der gesamte Prozess abgebrochen und der Fall direkt geschlossen. Die anzeigende Person bekommt eine Benachrichtigung über den Abbruch der Maßnahme. Ein späteres Aufrufen des Antrags ist hier nicht mehr möglich.
Nach erfolgreicher Abgabe der Stellungnahme über den Button "Senden" ist der Prozess nicht länger in Ihrem Eingang enthalten.
Sobald ein Vorgang in Ihrer Rolle im Dekanat/Geschäftsführung in den Eingang eingeht, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Benachrichtigung und dem Link zu dem Fall.
Hinweis: Ist eine Benachrichtigung nicht an die eigene Mail, sondern an eine Funktionsmail gewünscht so ist im eigenen IDM-Profil das entsprechende Funktionspostfach in der Rolle als Dekanatsmitglied zu hinterlegen.
Beachten Sie bitte, dass sowohl die/der Dekan/in, sämtliche Prodekane/Prodekaninnen und Geschäftsführungen parallel eine Benachrichtigung über den Eingang des Falls erhalten.
Sobald eine der zugewiesenen Rollenpersonen den Fall aktiv bearbeitet, erhalten Sie folgende Fehlermeldung, falls Sie den Fall ebenfalls versuchen zu bearbeiten:
Sobald Sie den Fall bearbeiten, können Sie das ausgefüllte Formular ansehen, prüfen und sodann über den Reiter "Stellungnahme Dekanat/Geschäftsführung" Ihre Stellungnahme abgeben.
Dabei haben Sie in der Regel folgende Optionen:
- Rückgabe an die antragstellende Person (mit Kommentarfunktion)
Sie können mit dieser Option der antragstellenden Person die Möglichkeit geben, fehlerhafte Daten bzw. Hindernisse zur Zustimmung zu korrigieren und die Anzeige in überarbeiteter Version wieder auf den Dienstweg zu geben. Im Gegensatz zur Ablehnung muss die stellende Person die Anzeige nicht komplett neu ausfüllen. - Zustimmung zum Antrag
Der Antrag wird weiter auf dem Dienstweg zum Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten gereicht - Ablehnung des Antrags
Durch Ablehnung wird der gesamte Prozess abgebrochen und der Fall direkt geschlossen. Die/Der Antragsteller/in bekommt eine Benachrichtigung über den Abbruch der Maßnahme. Ein späteres Aufrufen des Antrags ist hier nicht mehr möglich.
Nach erfolgreicher Abgabe der Stellungnahme über den Button "Senden" ist der Prozess nicht länger in Ihrem Eingang enthalten.
Sobald die Stellungnahmen von allen Beteiligten vorliegen geht der Prozess in den Eingang des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten und wird von der zuständigen Sachbearbeitung geprüft und bearbeitet.
Auch das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten kann die Anträge an die antragstellende Person zur Überarbeitung zurückgeben.
In diesem Fall kann der Antrag von der ursprünglich stellenden Person überarbeitet werden. Nach Überarbeitung nimmt der Antrag dann erneut den Dienstweg.
Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.