Rundschreiben des Präsidenten und der Kanzlerin: Ausnahmen vom Notbetrieb

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit mehr als zwei Monaten befindet sich die Johannes Gutenberg-Universität Mainz nun im Notbetrieb. Vor einem Monat haben wir mit einer partiellen Lockerung des Notbetriebs begonnen. Seitdem hat die Hochschulleitung nach Abstimmung mit der zu diesem Zweck eingerichteten Arbeitsgruppe eine Reihe von Ausnahmen vom Notbetrieb genehmigt. Hierbei handelt es sich primär um solche Lehr-, Forschungs- und Verwaltungstätigkeiten, die auf Infrastruktur auf dem Campus angewiesen sind, oder für die Präsenz unabdingbar ist, wie beispielsweise mündliche Abschlussprüfungen, einige Gremiensitzungen oder Vorstellungsgespräche. Jede Genehmigung setzt selbstverständlich das Erstellen und Einhalten von Hygienekonzepten voraus. Doch auch wenn in den letzten vier Wochen mehr als 150 Anträge auf Ausnahmen vom Notbetrieb bewilligt wurden, sind wir weit von einem Normalbetrieb entfernt.

In allen Fällen, in denen die Aufnahme des Betriebs auf dem Campus von uns genehmigt wurde, ist die Arbeit in den Laboren, Büros und Werkstätten wieder aufzunehmen. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir dabei, dass sie bereit sind, sich auf die durch die Pandemiesituation ergebenden Arbeitsbedingungen einzustellen und vorübergehend auch neue Aufgaben zu übernehmen, von den Führungskräften, dass sie auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Risikogruppen angehören oder Angehörige von Risikogruppen in der Familie haben, entsprechend Rücksicht nehmen. Die Gewährleistung von Abstandsregelungen und die Bildung von überschneidungsfreien Mitarbeiterteams erfordern im Einzelfall die Veränderung der Arbeitszeiten, die der Mitbestimmung des Personalrates unterfällt. In aller Regel sollte aber die in der Dienstvereinbarung niedergelegte geltende Arbeitszeitregelung für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes ausreichen.

Wir möchten Ihnen allen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation danken. Uns ist bewusst, dass das Verfahren für die verschiedenen Einrichtungen auf unserem Campus mit einigem Aufwand verbunden ist. Unserer Auffassung nach ist dies im Interesse der Pandemiebekämpfung und der Gesundheit unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für eine Lockerung des Notbetriebs in Forschung, Lehre und Verwaltung jedoch unabdingbar.

Das Semester bleibt digital

Mittlerweile ist die achte Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz am 25. Mai 2020 von der Landesregierung verabschiedet worden, die eine weitere Lockerung der bisherigen Einschränkungen der Arbeitswelt und des öffentlichen Lebens zur Folge hat. Für die Situation von Lehre und Studium an unserer Universität haben wir in Abstimmung zwischen den rheinland-pfälzischen Hochschulen und mit dem MWWK in der letzten Woche entschieden, das Sommersemester weiterhin digital durchzuführen – hierüber wurden Sie in einer Rundmail des Vizepräsidenten für Studium und Lehre am 22.05. informiert.

Weiterhin arbeiten im Homeoffice, Dienstreisen wieder möglich

Der weit überwiegende Teil von Ihnen arbeitet nach wie vor im Homeoffice. Auch wenn wir wissen, dass dies für viele von Ihnen sehr belastend ist und grundsätzlich nur ein Notbehelf sein kann, sind die Erfahrungen mit dieser für uns alle ungewohnten Situation weitgehend positiv. Das „Heimweh“ nach dem Gutenberg Campus können wir natürlich dennoch gut nachvollziehen. Es fehlt der persönliche Austausch, die gewohnte Interaktion in Seminaren oder die Lektüre eines Buches in unseren Bibliotheken. Doch solange es weder Impfstoffe noch geeignete Medikamente gibt, bleibt die Devise: Abstand halten, persönliche Kontakte möglichst vermeiden oder zumindest minimieren.

Daher werden wir an dieser grundsätzlichen Entscheidung auch weiterhin festhalten. Im Einzelfall ist es in Abstimmung mit den Vorgesetzten auch heute schon möglich, an den Arbeitsplatz zu kommen, wenn die Arbeit aus dem heimatlichen Büro nicht oder nur schwierig zu realisieren oder es aus dienstlichen Gründen erforderlich ist. Ebenso sind Dienstreisen innerhalb Deutschlands wieder möglich, setzen aber bis auf Weiteres die Genehmigung über das Kanzlerbüro voraus.

Sollte es die Pandemiesituation erlauben, werden wir die von vielen Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewünschte Rückkehr an den Arbeitsplatz in größerem Umfang zulassen können. Solange es aber an einem wirksamen Infektionsschutz ebenso fehlt wie an Medikamenten zur Therapie einer COVID-19-Infektion wird dies auf jeden Fall für alle Fachbereiche, Institute, zentrale Einrichtungen und die Verwaltung die Erstellung und Einhaltung von Hygiene- und Abstandskonzepten voraussetzen. Nach allem, was wir derzeit wissen und einschätzen können, dürften dies auch die Rahmenbedingungen sein, die uns im kommenden Wintersemester begleiten werden.

Wir bitten Sie deshalb auch weiterhin um die in dieser Situation notwendige Geduld und um Verständnis dafür, dass wir Schritte von einem Not- zu einem eingeschränkten Regelbetrieb in den kommenden Wochen weiterhin vorsichtig gehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Univ.-Prof. Dr. Georg Krausch                 Dr. Waltraud Kreutz-Gers
Präsident                                             Kanzlerin

 

(Rundschreiben vom 28. Mai 2020)

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