Informationsblatt – Ausgabe 02/24

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Sie in unserer zweiten Ausgabe in diesem Jahr über folgende Themen zu informieren:

Aus dem Bereich der Dezernatsleitung PER

  • Stellvertretende Dezernatsleitung PER

Zu stellvertretenden Dezernenten wurden Herr Benjamin Raacke-Sippel (RE) und Herr Nils Kühne (PA) bestellt.

  • Digitalisierung und Prozessentwicklung

Die Stabsstelle Digitalisierung und Prozessentwicklung wird neben Frau Michelle Acosta ab Juni auch Unterstützung von Herrn Stefan Schmidt bekommen.

Aus dem Bereich der Abteilung Personalangelegenheiten

1. Allgemeines

  • Stellenausschreibungen von wissenschaftlichen Stellen

In Absprache mit der Hochschulleitung sowie den Geschäftsführungen der Fachbereiche und Hochschulen laufen zukünftig auch die Stellenausschreibung der wissenschaftlichen Stellen, die auf der Karriereseite der JGU erscheinen sollen, über das Bewerbungsmanagementsystem der Abteilung Personalangelegenheiten. Dieser letzte Verfahrensschritt in der Einführung der Software seit 2021 komplettiert den Bewerbungsprozess für Stellen an unserer Universität und trägt zu einem einheitlichen und professionellen Erscheinungsbild auf unsere Karriereseite bei. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an die Kolleginnen aus dem Referat PA 4.

  • Ausbildungsmesse und offene Ausbildungsstellen

Am 7. und 8. Mai nahmen Kolleginnen und Kollegen von PA 4 zusammen mit einigen Ausbilderinnen und Ausbildern der JGU an der Ausbildungsmesse "Vocatium" in der Halle 45 teil. Unser Messeauftritt bot die Gelegenheit, sich über die vielfältigen Ausbildungsangebote der JGU zu informieren.

Für den Start im Sommer 2024 sind noch Ausbildungs- und duale Studienplätze frei. Interessierte können sich gerne bei der Ausbildungsleitung melden. Die Ausbildungs- und dualen Studienplätze für den Sommer 2025 werden voraussichtlich im Zeitraum von August bis Oktober 2024 veröffentlicht. Alle Infos dazu finden Sie auf unserer Karriereseite.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Dienstreisen

Nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR 6.6) hat der Arbeitgeber bzw. Dienstherr dafür Sorge zu tragen, dass Beschäftigte bei Dienstreisen in Länder mit besonderen klimatischen Belastungen oder Infektionsgefährdungen an Pflichtvorsorgemaßnahmen teilnehmen. Die Pflichtvorsorge umfasst ein ärztliches Beratungsgespräch und auf Wunsch auch Untersuchungen sowie Impfungen.
Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn die oder der Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.

Bitte vereinbaren Sie daher unbedingt rechtzeitig, spätestens 6 Wochen vor Antritt der Dienstreise, einen Termin beim Betriebsärztlichen Dienst unter Tel 17-7409 oder E-Mail zur Durchführung der Vorsorgeberatung.

Eine Dienstreisegenehmigung wird in den Fällen, in denen eine Vorsorgeberatung verpflichtend erforderlich ist, ausnahmslos erst nach Vorliegen einer durch den Betriebsärztlichen Dienst ausgestellten Vorsorgebescheinigung erteilt. Erfolgt keine Arbeitsmedizinische Vorsorge sind die Genehmigung der Reise als Dienstreise sowie jegliche Erstattung von Reisekosten ausgeschlossen.

Weitere Informationen hierzu und die zur Anmeldung beim Betriebsärztlichen Dienst erforderlichen Formulare finden Sie in der Anliegenbox "Dienstreisen" der jeweiligen Beschäftigungsgruppen.

  • Abgeltung von Zeitguthaben von Beamtinnen und Beamten bei Ausscheiden aus dem Dienst

Entgegen § 10.2 der geltenden Dienstvereinbarung zur Regelung der flexiblen Arbeitszeit vom 09.10.2012 ist es nach Änderung der rechtlichen Grundlagen und entsprechender Rechtsprechung nicht mehr möglich, ein zum Zeitpunkt des Ausscheidens einer Beamtin oder eines Beamten aus der JGU noch bestehendes Zeitguthaben ausgezahlt zu bekommen. Die Beamtinnen und Beamten müssen daher ihr Zeitguthaben im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses abbauen oder Gleitzeitausgleich im Vorfeld Ihres Ausscheidens aus der JGU nehmen. Diese Regelung gilt nicht für tariflich Beschäftigte. Hier bleibt es bei den Vorgaben aus der Dienstvereinbarung.

Die Regelung in der Dienstvereinbarung für Beamtinnen und Beamte wird im Einvernehmen mit dem Personalrat ausgesetzt. Eine Überarbeitung der Dienstvereinbarung ist geplant.

2. Personalia

  • Stellvertretende Abteilungsleitung PA

Frau Kathrin Becker wird im August 2024 in Mutterschutz gehen und im Anschluss bis voraussichtlich September 2026 Elternzeit nehmen. Zum Stellvertreter des Leiters der Abteilung Personalangelegenheiten wird Herr David Kunert bestimmt.

  • Referatsleitung PA 4

Die Leitung des Referats PA 4 wird in dem Zeitraum der Elternzeit von Frau Kathrin Becker durch Frau Marie Leonhard übernommen. Als ihre Stellvertreterin wird Frau Anja Näher bestimmt.

  • Neue Beschäftigte in der Abteilung Personalangelegenheiten

Als neue Mitarbeitende begrüßen wir

Die Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen für Ihr Anliegen gerne zur Verfügung.

3. Zuständigkeiten

  • Änderungen der Zuständigkeiten für die Eingruppierung

Im Bereich der Eingruppierung haben sich die Zuständigkeiten innerhalb des Referats PA 4 geändert. Ihre jeweilige Ansprechperson sowie deren Stellvertretung finden Sie im Bereich Ansprechpersonen Personalangelegenheiten.

Aus dem Bereich der Abteilung Personalentwicklung

  • Umfrage zu Jahresgesprächen 2024

Ziel der von der Abteilung Personalentwicklung initiierten Befragung war es, einen Überblick über die praktische Umsetzung der Jahresgespräche an der JGU zu gewinnen. 716 Personen der JGU wurden über Gisbo als Führungskräfte identifiziert und befragt (Kriterium: in Gisbo Mitarbeitende zugeordnet). Teilgenommen haben 366 Personen, 317 Personen gehörten der Zielgruppe an und führten die Befragung durch. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 44% und fällt damit sehr zufriedenstellend aus. (Vorherige Befragungen erzielten eine RLQ von 25%). 70% haben allen ihnen zugeordneten Mitarbeitenden ein Jahresgespräch angeboten, 23% einem Teil und 7% haben kein Angebot gemacht.  Als häufigster Grund wurde von den Befragungsteilnehmenden – wenn das Jahresgespräch nicht angeboten wurde - angegeben, dass sie selbst oder ihre Beschäftigten weniger als ein halbes Jahr an der Universität/in der Position beschäftigt waren oder stehen kurz vor dem Ausscheiden aus der Position/Universität stehen. Weitere Begründungen waren zeitliche Belastung, kein Interesse oder Bedarf seitens der Mitarbeitenden, fehlende Entwicklungsperspektiven an der Universität, krankheitsbedingte Verzögerungen, unklare Zuständigkeiten, da es mehrere Führungskräfte für eine Mitarbeiter*in gibt (z.B. in Sekretariaten) oder organisatorische Gründe.

Wichtige Ergebnisse zur Durchführung der Gespräche:

    • Lediglich 11% gaben an, dass sie nicht den Gesprächsleitfaden aus der Mappe Jahresgespräch nutzen, 30% sagten: teils - teils. 45% nutzen die Leitfäden, 14% machten dazu keine Angaben.
    • Durchschnittlich dauerten die Jahresgespräche 60 min, die Spanne reichte von 15 min bis zu 180 min.
    • Knapp 80% der Befragungsteilnehmenden zeigten sich (sehr) zufrieden mit der Durchführung der Jahresgespräche (M=4, SD=0.9, MIN=1, MAX=5).
    • Etwas mehr als 60% der Befragungsteilnehmenden stimmten der Aussage (sehr) zu, die Jahresgespräche hätten positive Effekte bei den Mitarbeitenden gezeigt (z.B. mit Blick auf deren Leistung, Motivation oder Arbeitszufriedenheit) (M=3.7, SD=1, MIN=1, MAX=5).

Also insgesamt ein gutes Ergebnis, das verdeutlicht: Jahresgespräche haben einen Nutzen, v.a. wenn sie von beiden Gesprächsteilnehmenden gut vorbereitet wurden.

Weitere Infos zum Jahresgespräch erhalten Sie auf unserer Homepage. Dort finden Sie auch die Mappe für die Jahresgespräche (nur JGU-intern).

Bei Fragen zum Jahresgespräch können Sie sich gerne an Dr. Jana Leipold wenden.

Aus dem Bereich der Abteilung Rechtsangelegenheiten

1. Allgemeines

  • FAQ Prüfungsrecht

Wir möchten auf das Informationsangebot FAQ zum Prüfungsrecht und der Studierendenverwaltung hinweisen.

Aus aktuellem Anlass wird insbesondere auf die Empfehlungen zum Umgang mit Geheimhaltungsvereinbarungen bei Abschlussarbeiten hingewiesen.

  • Impressum

Bereiche, die das allgemeine Impressum der JGU verwenden, werden um Kontrolle und ggf. Anpassung der Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gebeten. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz.

2. Personalia

  • Leitung Abteilung Rechtsangelegenheiten

Als Leiter der Abteilung Rechtsangelegenheiten wurde Herr Benjamin Raacke-Sippel bestellt. Seine Vertretung übernimmt Frau Nadin Dehghani.

  • Neue Beschäftigte in der Abteilung Rechtsangelegenheiten

Als neue Mitarbeiterin für den Bereich Zivilrechtliche Angelegenheiten begrüßen wir Frau Lisa Marinelli

 

Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

HERAUSGEBER:

Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
Saarstraße 21 | 55122 Mainz
https://www.verwaltung.uni-mainz.de/per/ 

REDAKTION: Digitalisierung-PER
KONTAKT: per@uni-mainz.de

IMPRESSUM: www.uni-mainz.de/impressum
DATENSCHUTZ: www.uni-mainz.de/datenschutz

 

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