Ausschreibung einer Stelle als wissenschaftliche und studentische Hilfskraft

Hier finden Sie alle Informationen für die Stellenausschreibung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften über das Bewerbungsmanagementsystem.

Über den folgenden Link gelangen Sie zum System.

Allgemeine Informationen können Sie dem ausführlichen Handbuch oder dem kompakten Leitfaden entnehmen.

Die Beantragung einer Ausschreibung erfolgt über das Bewerbungsmanagementsystem des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten.

Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Universitätsaccount im System an.

Weitere Informationen zur Einführung in das System finden Sie in folgendem Video:

Die Ausschreibung einer neuen Stelle wird über den Menüpunkt "Stellenangebote" – "Neue Stelle" beantragt. Wir haben für Sie eine Anleitung zusammengestellt, welche Sie durch den Antragsprozess begleitet.

Innerhalb dieses Prozesses werden Sie aufgefordert den Ausschreibungstext zu gestalten. Formulieren Sie dabei die Anforderungen und Aufgaben klar und verständlich.

Bitte beachten Sie, dass wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte wissenschaftliche Dienstleistungen in Lehre und Forschung erbringen und grundsätzlich von wissenschaftlichem Personal angeleitet werden. Sollte dies nicht auf die Tätigkeiten Ihrer zu besetzenden Stelle zutreffen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Personalsachbearbeiter/in der PA 1, da gegebenenfalls die Ausschreibung einer Aushilfskraft nach dem TV-L in Betracht kommen könnte.

Sobald der Antrag geprüft und die Stellenausschreibung fertiggestellt ist, wird die Veröffentlichung der Ausschreibung durch das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten, Referat PA 4: Personalrecruiting durchgeführt. Sie erhalten eine Information mit dem endgültigen Ausschreibungstext.

Gerne ist es möglich diese Ausschreibung innerhalb Ihrer Netzwerke weiter zu streuen, bitte verwenden Sie dazu den Link zur Stellenausschreibung in unserer Stellenbörsen, damit die Bewerberinnen und Bewerber das Bewerbungsformular nutzen können.

Die veröffentlichte Ausschreibung finden Sie in der Stellenbörse der JGU.

Die Bewerbungen gehen über die an das Bewerbungsmanagementsystem geknüpfte Stellenbörse ein und sind im System unter dem Menüpunkt "Bewerbungen" - "Bewerbersuche" (s. S.16 Handbuch). abrufbar. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten automatisch eine Eingangsbestätigung.

Über das System kann nun eine erste Bewertung der Bewerberinnen und Bewerber vorgenommen werden sowie die Kommunikation mit den Bewerberinnen und Bewerber erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit fehlende Dokumente direkt über das System anzufordern (s. S.17 & 21 Handbuch).

Bewerbungen auf Stellenausschreibungen enthalten personenbezogene Daten im Sinne der einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und können auch besonders sensible und daher durch zusätzliche Vorschriften geschützte Daten im Sinne des Art. 9 DS-GVO enthalten. Bitte beachten Sie daher die Hinweise zum Datenschutz für die Verwaltung von Bewerbungen.

Wählen Sie die anhand Ihrer Vorauswahl geeignetsten Bewerber/innen aus und lassen ihnen eine entsprechende Einladung zu einem Vorstellungsgespräch über die Aktion "Bewerber einladen" im Bewerbungsmanagementsystem zukommen (s. S. 20 Handbuch).


Was ist bei einer Bewerbung schwerbehinderter Menschen zu beachten?

Als schwerbehinderte Menschen gelten Personen, deren Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden solche Menschen mit Behinderung mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 (§ 2 SGB XI). Die Gleichstellung wird mit dem Tag des Eingangs des Antrags auf Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit wirksam. Sie kann befristet werden. Bei Stellen zur Berufsausbildung gelten besondere Regeln.

Gemäß § 165 S. 3 SGB IX sind schwerbehinderte Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, es sei denn, ihnen fehlt offensichtlich die fachliche Eignung. Offensichtlich bedeutet dabei unzweifelhaft, also unter keinen Gesichtspunkten für die Stelle geeignet.

Sobald sich ein schwerbehinderter Mensch auf die Stelle beworben hat, hat die Schwerbehindertenvertretung ein Recht zur Teilnahme an allen Bewerbungsgesprächen. Sie ist somit zu allen Gesprächen einzuladen.

Eine nachträglich bekannt gewordene Behinderung oder Gleichstellung ist so lange unter Anwendung der besonderen gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen, wie das Bewerbungsverfahrung noch nicht weit fortgeschritten ist oder die Auswahlentscheidung getroffen wurde.


Das Vorstellungsgespräch ermöglicht Ihnen einen persönlichen Eindruck der Bewerberinnen und Bewerber zu erhalten und auch diese erhalten in diesem Gespräch einen Eindruck unserer Universität. Aus diesem Grund sollten die Vorstellungsgespräche gründlich vorbereitet werden. Führen Sie die Gespräche anhand eines teilstrukturierten Leitfadens durch. Als Unterstützung bieten wir Ihnen folgendes Muster:

Nach Ihrer Auswahl kann die Einstellung der/des bestgeeignetsten Bewerbers/in veranlasst werden.

Das Einstellungsverfahren erfolgt weiterhin außerhalb des Bewerbermanagementsystems.

Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Bitte informieren Sie das Referat PA 4: Personalrecruiting, sobald Sie Ihre Entscheidung getroffen haben, damit die Absagen an die übrigen Bewerberinnen und Bewerber versendet werden können.

Sollten Bewerberinnen und Bewerber während des Verfahrens ihre Bewerbung zurückziehen, bitten wir Sie dies ebenfalls zu melden.

Für Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen
des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten gerne zur Verfügung.

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