
Die Abteilung Personalangelegenheiten sichert die Rechtmäßigkeit Ihrer Beschäftigungsverhältnisse in allen Ausgestaltungen. Dies umfasst auch die Fürsorge für ein reibungsloses Miteinander und die Sicherstellung eines Arbeitsumfeldes, das dem Leitbild der JGU entspricht.
Sollte es zu Vorkommnissen an Ihrem Arbeitsplatz kommen, die Sie beschweren und Sie in Ihrer täglichen Arbeit beeinträchtigen, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, diese Vorkommnisse an die Abteilung Personalangelegenheiten zu melden.
Die Art des Umgangs mit Beschwerden in der Abteilung Personalangelegenheiten ist geprägt durch die arbeitsrechtlichen Vorgaben, unter deren Zugrundlegung Ihre Beschwerde behandelt wird.
Das bedeutet, dass zunächst der mitgeteilte Sachverhalt ermittelt wird, wobei hierzu die am Sachverhalt beteiligten Parteien angehört werden müssen. Das Verfahren ist somit nicht vertraulich, sondern immer transparent.