Informationsblatt – Ausgabe 02/26

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Sie in unserer zweiten Ausgabe in diesem Jahr über folgende Themen zu informieren:

Aus der Abteilung Personalangelegenheiten

  • Regelbeurteilung für Beamtinnen und Beamte 

Bisher wurden Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A an der JGU anlassbezogen beurteilt (z. B. im Rahmen einer beabsichtigten Beförderung). Aufgrund einer Änderung des Landesbeamtengesetzes sowie der Laufbahnverordnung wird dieses Verfahren zum 1. Juli 2026 durch eine alle drei Jahre zu erfolgende Regelbeurteilung abgelöst. Weitere dienstliche Beurteilungen sind die Probezeitbeurteilung sowie – weiterhin – Beurteilungen aus besonderem Anlass (Anlassbeurteilungen). Vor dem Hintergrund der neuen rechtlichen Vorgaben wurden die bisherigen Regelungen zur Beamtenbeurteilung entsprechend angepasst und eine neue Richtlinie für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten (Beurteilungsrichtlinie) erlassen. 

Der Regelbeurteilung unterliegen zukünftig grundsätzlich alle Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A. Ausgenommen hiervon sind:

      • Beamtinnen und Beamte auf Zeit, auf Widerruf und auf Probe,
      • Beamtinnen und Beamte, die innerhalb der kommenden drei Jahre aus dem aktiven Dienst ausscheiden,
      • Beamtinnen und Beamte, die sich im höchsten Beförderungsamt des zweiten oder dritten Einstiegsamts bzw. in den Besoldungsgruppen A 15 oder A 16 im vierten Einstiegsamt befinden,
      • Beamtinnen und Beamte, die im Beurteilungszeitraum weniger als sechs Monate Dienst verrichtet haben.

Nähere Einzelheiten zum Beurteilungsverfahren entnehmen Sie bitte der Beurteilungsrichtlinie. Zudem wurde bereits eine E-Mail mit weiteren Informationen an alle Beamtinnen und Beamten der A-Besoldung versendet, um über die neue Beurteilungsrichtlinie sowie das damit verbundene Beurteilungsverfahren zu informieren.

  • Inklusionsvereinbarung

Wir freuen uns, bekanntgeben zu können, dass die Dienststelle mit dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung eine Inklusionsvereinbarung ausgehandelt hat. Ziel der Vereinbarung ist insbesondere die Steigerung der Quote schwerbehinderter Beschäftigten. Sie soll zudem einen Rahmen für die Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung bereits beschäftigter schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen.

Informationen für Führungskräfte und Geschäftsführungen zum Thema Inklusion finden Sie auf der Webseite des Inklusionsbeauftragten.

Unser Instagram-Account zu den Themen Karriere und Ausbildung bietet bereits seit einigen Monaten Einblicke in den Arbeitsalltag an unserer Universität und informiert über aktuelle Stellenangebote.

Wir laden Sie herzlich ein, die Inhalte in Ihrem beruflichen und privaten Netzwerk zu teilen, um potenzielle Interessierte auf uns aufmerksam zu machen und die Sichtbarkeit der JGU als Arbeitgeberin zu verstärken.

Darüber hinaus freuen wir uns über Ihre aktive Mitwirkung: Wenn Sie Ideen für Beiträge haben oder Einblicke aus Ihrem Arbeitsbereich teilen möchten, wenden Sie sich gerne an uns. Gemeinsam können wir unseren Auftritt weiterentwickeln und authentisch gestalten.

  • Seit dem 1. April 2026 verstärkt Frau Lena Deininger das Referat PA1.

 

Aus der Stabsstelle Projektmanagement

  • Digitaler Prozess zur Beamtenbeurteilung

Begleitend zur oben genannten neuen Beurteilungsrichtlinie für Beamtinnen und Beamte stellt das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten einen digitalen Prozess zur Beamtenbeurteilung bereit. Erstbeurteilende Personen starten diesen Prozess digital und werden durch die einzelnen Schritte geführt. Auch die zu beurteilende Beamtin oder der zu beurteilende Beamte werden vollständig über JobRouter in den Prozess eingebunden.

Zur Regelbeurteilung 2026 hat das Referat PA3 die Mitteilungen zum Prozessstart per E-Mail an die erstbeurteilenden Personen gesendet. Parallel steht der Prozess für die aufgeforderten Personen über JobRouter zur Verfügung.

Eine Hilfestellung zum Prozess wird rechtzeitig in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung bereitgestellt.

  • Digitaler Prozess zu Dienstreise und Reisekostenvergütung

Nach der erfolgreichen Einführung des digitalen Prozesses zum Antrag bzw. zur Anzeige einer Dienstreise werden wir in naher Zukunft ein Update des Prozesses veröffentlichen, in dem gesammelte Verbesserungsvorschläge umgesetzt werden. Dadurch wird die Handhabung des digitalen Prozesses nochmals erleichtert – beispielsweise durch eine verbesserte Abfrage zur Finanzierung. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Selbstverwaltung der Abrechnungsobjekte von den jeweiligen verwaltenden Personen selbst vorgenommen werden muss. Hierzu steht eine Anleitung der Stabsstelle Digitalisierung zur Verfügung.

Darüber hinaus arbeiten wir an einem digitalen Prozess zur Reisekostenvergütung, der auf dem bestehenden Prozess zur Anzeige oder zum Antrag auf Dienstreise aufbauen wird. Sobald dieser Prozess digital verfügbar ist, wird der CIO darüber informieren.

Wir weisen zudem darauf hin, dass im IPEMA-Portal des Landesamtes für Finanzen das Modul für Dienstreisen nicht für Beschäftigte der JGU zur Verfügung steht. Dort können weder Dienstreiseanträge noch Abrechnungen erfolgen.

  • Arbeitszeugnisgenerator für Auszubildende und Dual Studierende

Neben dem Arbeitszeugnisgenerator im Tarif- und Beamtenrecht steht ab sofort auch unser Arbeitszeugnisgenerator für Auszubildende und Dual Studierende zur Verfügung. Mit Hilfe des Arbeitszeugnisgenerators werden Ausbilderinnen und Ausbilder Schritt für Schritt durch die Erstellung des Zeugnisentwurfs geführt. Insbesondere an die konkreten Erfordernisse angepasste Textbausteine stellen bei der Erstellung der einzelnen Leistungsbeurteilungen eine große Erleichterung dar. Hierdurch wird der Prozess klarer, transparenter und effizienter.

 

Aus der Abteilung Rechtsangelegenheiten

  • Urheberrechtsverletzungen - Dringende Bitte

Die Abteilung Rechtsangelegenheiten erreichten in den zurückliegenden Wochen wiederholt Anfragen aus den Fachbereichen bzw. Instituten, nachdem diese wegen Urheberrechtsverletzungen Schreiben von Rechtsanwaltskanzleien erhielten. Diese Schreiben enthielten neben Abmahnungen insbesondere Aufforderungen, Auskunft über die Dauer der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu erteilen, um Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können.

Wir möchten daher dringend auf die Einhaltung der Vorschriften des Urhebergesetzes hinweisen. Ansprüche einer Urheberin oder eines Urhebers können unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem ein geschütztes Werk in urheberrechtswidriger Weise verwendet wird, geltend gemacht werden. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bestehen also auch dann, wenn Werke in rechtswidriger Weise bereits in der Vergangenheit auf der von Ihnen betreuten Homepage öffentlich zugänglich gemacht wurden und dort weiter frei abrufbar sind.

Wir bitten Sie daher unbedingt zu prüfen, ob Sie insbesondere für die Verwendung von Bildern in online abrufbaren Materialien für Vorlesungen, sonstige Präsentationen und Veranstaltungen über die notwendige vertragliche oder gesetzliche Erlaubnis verfügen.

Weitere Informationen können Sie dem Informationsschreiben zum Urheberrecht entnehmen.

  • Aus MWG wird MWWG: Anpassung des Impressums auf Ihrer Homepage

Im Zuge der Bildung der neuen Regierung des Landes Rheinland-Pfalz wurde der Zuständigkeitsbereich des für die Aufsicht über die JGU nach § 104 Abs. 3 HochSchG fachlich zuständigen Ministeriums um das Ressort Weiterbildung erweitert. Das Ministerium heißt zukünftig „Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit“, kurz „MWWG“.

Bitte nehmen Sie diese Änderung in dem Impressum auf der von Ihnen betreuten Homepage auf.
Dort ist künftig anzugeben:

Zuständige Aufsichtsbehörde
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

 

Aus der Abteilung Personalentwicklung

  • KI Next Level: Die neuen PE-KI Weiterbildungen

Ob Sie KI erstmals kennenlernen möchten oder bereits mehr oder weniger umfangreiche Erfahrungen gesammelt haben: Mit den PE-Angeboten können Sie Ihre KI-Kompetenzen individuell und nach Bedarf erweitern und lernen, die JGU-KI-Tools sicher und verantwortungsvoll einzusetzen.

Einen Überblick über die Veranstaltungen finden Sie hier. Zu den einzelnen Veranstaltungen gelangen Sie im PE-Weiterbildungsportal in der Rubrik IT und Digitalisierung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an PE-Weiterbildung@uni-mainz.de.

  • Konfliktbegleitung

Seit kurzem hat die Abteilung Personalentwicklung die Arbeit an der Überarbeitung der Dienstvereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz" aufgenommen. Im Zuge dieser Überarbeitung wird die Vereinbarung künftig den Titel „Partnerschaftliches Verhalten und Konfliktmanagement" tragen und damit ihren erweiterten Fokus widerspiegeln. Der Entwurf wird in Kürze dem Personalrat zur Diskussion vorgelegt.

Im Zusammenhang mit der neuen Dienstvereinbarung laufen bereits die Vorbereitungen zur Etablierung der Rolle der Konfliktlots*innen. Diese sollen universitätsweit als niedrigschwellige Anlaufstelle für alle Mitarbeitenden dienen, die sich in einer Konfliktsituation befinden und Unterstützung bei der Lösungsfindung suchen. Die Konfliktlots*innen helfen dabei, eigene Ideen zur Konfliktlösung zu entwickeln und zeigen bei Bedarf weitere geeignete Wege auf – stets vertraulich und unabhängig. Ziel ist es, sie breit in der gesamten Universität aufzustellen. Nach Abschluss der Dienstvereinbarung wird es eine Ausschreibung geben, auf die sich Mitarbeitende aus allen Bereichen der JGU bewerben können. Zur Vorbereitung auf diese Rolle erhalten sie eine entsprechende Ausbildung durch die PE.

Darüber hinaus wird es künftig eine neue Anlaufstelle zum Thema Konfliktberatung geben: Eine neue Website (konfliktbegleitung.uni-mainz.de), die demnächst online geht, wird als zentraler Einstiegspunkt für alle Informationen und Angebote rund um das Thema Konfliktbegleitung und Konfliktmanagement dienen.

 

Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

HERAUSGEBER:

Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
Saarstraße 21 | 55122 Mainz
https://www.verwaltung.uni-mainz.de/per/ 

REDAKTION: Stabsstelle Projektmanagement
KONTAKT: per@uni-mainz.de

IMPRESSUM: www.uni-mainz.de/impressum
DATENSCHUTZ: www.uni-mainz.de/datenschutz

 

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