eBeihilfe: elektronischer Beihilfe-Antrag

Das Landesamt für Finanzen weist in Zeiten der Corona-Pandemie auf folgende Möglichkeit hin:

Wichtig in Zeiten der Pandemie: Kontaktloser Beihilfe-Antrag über eBeihilfe

Seit Jahresbeginn 2020 steht als zusätzlicher Antragsweg zur Beantragung von Beihilfen die elektronische Antragstellung über das eBeihilfe-Verfahren zur Verfügung. Damit ist ein volldigitaler Weg von der Antragseinreichung bis hin zum Bescheidversand in Beihilfeangelegenheiten geschaffen.

Die Vorteile der kontaktlosen Antragstellung werden bereits von mehr als 20.000 Personen genutzt. Durch die elektronische Übermittlung sparen die Nutzerinnen und Nutzer Zeit sowie Kosten, denn der Versand per Post und das Porto entfallen.

Die Belege können einfach direkt mit der Smartphone-App fotografiert oder alternativ über die eBeihilfe-Website via PC eingereicht werden. Gerade in Zeiten der Kontaktvermeidung ist hierdurch eine unkomplizierte Antragstellung von zu Hause aus möglich. Bei jedem Beihilfeantrag kann zudem aufs Neue zwischen digitaler Einreichung und papiergebundenem Antragsweg gewählt werden.

Die hierfür erforderliche Registrierung kann ebenfalls sowohl über die App als auch über die Internetseite des eBeihilfe-Portals erfolgen. Das eBeihilfe-Portal ist unter ebeihilfe.rlp.de erreichbar. Die eBeihilfe-App steht im Google Play Store oder App Store von Apple zur Verfügung.

Sollten Sie bei der Bedienung Fragen haben, nutzen Sie bitte die bereitgestellten Videos und Informationen in den FAQ in der eBeihilfe-App oder auf der eBeihilfe-Portalseite. Ergänzend steht Ihnen für technische Belange das eBeihilfe-Support-Team von montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0261/4933-37700 zur Verfügung. Alternativ können Sie über das Kontaktformular des Landesamtes für Finanzen auch eine fallbezogene Anfrage zum Thema „eBeihilfe“ stellen.


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