Vorgriffsregelung zur Änderung der Urlaubsverordnung

Aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie hat die Landesregierung im Vorgriff auf eine Änderung der Urlaubsverordnung beschlossen, dass der Urlaubsanspruch aus 2019 erst mit Ablauf des 31.12.2020 verfällt.

Diese Regelung gilt für alle Beamtinnen und Beamte und ist übertariflich auch für Tarifbeschäftigte anzuwenden.

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Abteilung Personal

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