Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) duldet in ihrem Bereich keine sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt oder Diskriminierung. Über die Vorgaben von § 3 IV AGG hinaus, die für alle Beschäftigten gelten, sieht sich die JGU in der Verantwortung, alle ihre Mitglieder vor solchen Handlungen und Verhaltensweisen zu schützen.

Vor diesem Hintergrund hat der Senat in seiner Sitzung vom 29.04.2022 die folgende Richtlinie beschlossen, die die Richtlinie des Senats zum Schutz vor sexueller Belästigung vom 1. Februar 2013 ersetzt:

Richtlinie des Senates zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt

Ihr Dezernat Personal

 

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