Vollmachtserteilung zur Wahrnehmung sämtlicher Personalentscheidungen

Hiermit bevollmächtige ich als Dienstvorgesetzter der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte sowie der sonstigen nebenberuflich wissenschaftlich oder künstlerisch Tätigen gemäß § 44 HochSchG in Verbindung mit dem Geschäftsverteilungsplan zur Regelung der Zuständigkeiten innerhalb des Präsidiums die nachfolgend aufgeführten Personen mit der Wahrnehmung sämtlicher Personalentscheidungen bezüglich des vorgenannten Personenkreises. Ausdrücklich umfasst sind dabei die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen, insbesondere der Ausspruch von Kündigungen oder Abmahnungen und die Übertragung anderer Tätigkeiten. Die bevollmächtigten Personen
unterzeichnen mit dem Zusatz i.V..

Die bevollmächtigten Personen erhalten Originalausfertigungen dieser Vollmachtserteilung.
Darüber hinaus wird die Bevollmächtigung auf der Internetseite des Dezernats Personal und
Rechtsangelegenheiten bekannt gemacht.

Vollmachten werden erteilt an:

  • kommissarische und stellvertretende Kanzlerin, Frau Annette Seliger,
  • Leiter und stellvertretende Leiterin des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten, Herr Dirk Grüner und Frau Sabine Kurzok-Quandel sowie
  • Leiter der Abteilung Personalangelegenheiten, Herr Nils Kühne.

 

Universitätsprofessor
Dr. Georg Krausch
Präsident

Schreiben des Präsidenten als PDF

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