Pauschale Dienstreisegenehmigung für Fahrten in Deutschland für die Leitungen der zentralen Einrichtungen

Präsidiumsbeschluss vom 07. August 2025

Für die Leitungen der zentralen Einrichtungen der JGU werden die zur Wahrnehmung der jeweiligen Dienstaufgaben erforderlichen Fahrten zu allen Geschäftsorten in Deutschland mit Wirkung zum 1. Februar 2026 als Dienstreisen genehmigt. Einer gesonderten Genehmigung für entsprechende Einzelreisen bedarf es nicht mehr.

Die etwaige Nutzung des privaten Kraftfahrzeugs wird anerkannt, sofern im Einzelfall öffentliche Verkehrsmittel aus triftigen dienstlichen Gründen nicht genutzt werden können.

Werden Reisekosten geltend gemacht, ist die erforderliche Finanzierung in der jeweiligen Organisationseinheit vor Reiseantritt sicherzustellen. Die Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs  Monaten bei der Abteilung Personalangelegenheiten, Referat PA 5, schriftlich zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung der jeweiligen Dienstreise. Der Zweck der Reise ist stichwortartig auf dem Reisekostenantrag anzugeben.

Die Pauschalgenehmigung kann insgesamt oder bezogen auf einzelne Funktionsträger aus sachlichem Grund widerrufen werden.

Für Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Personalangelegenheiten - Referat PA 5 - gerne zur Verfügung.

 

gez.                                                                                gez.

Universitätsprofessor
Dr. Georg Krausch                                                         Dr. Kerstin Burck
-Präsident-                                                                      -Kanzlerin-

 

Pauschalgenehmigung Deutschland Leitungen der zentralen Einrichtungen

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