Autor: Sebastian Lauer

Neuauflage des Rundschreibens "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz – November 2022

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat am 28.11.2022 eine Neuauflage des Rundschreibens zur Corona-Pandemie veröffentlicht.

Gerne stellen wir Ihnen dieses Rundschreiben zur Verfügung.

Des Weiteren wurden Vorgriffsregelungen zu Änderungen der Urlaubsverordnung und der Wahlord-nung zum Landespersonalvertretungsgesetz bekannt gegeben, die wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung stellen

Ihr Dezernat Personal

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Neuauflage des Rundschreibens "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz – September 2022

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat am 01.09.2022 sowie 27.09.2022 Neuauflagen des Rundschreibens zur Corona-Pandemie veröffentlicht.

Gerne stellen wir Ihnen diese Rundschreiben zur Verfügung:

Bleiben Sie gesund.

Ihr Dezernat Personal

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Neues Verfahren zur Erteilung von Lehraufträgen

Das Verfahren für die Erteilung von Lehraufträgen wurde vereinfacht und modernisiert, so dass es künftig überwiegend digital abgewickelt wird.

Ersterteilung und Folgeerteilung sind nun in einem Formular zusammengefasst.
Je nachdem welche Version ausgewählt wird, werden gewisse Punkte ein- bzw. ausgeblendet.

Die Aufträge werden nun ausschließlich digital an das Dezernat Personal versandt und von dort ebenfalls digital erteilt.

Das neue digitale Verfahren finden (beabsichtigte) Lehrbeauftragte in der Rubrik Lehrbeauftragte und Führungskräfte bzw. administrative Personen in der Rubrik Lehrauftrag & Gastvortrag.

Ihr Dezernat Personal

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Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten an der JGU

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

mit Wirkung zum 13. April 2022 gilt die neue Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten an der JGU, die mit dem Personalrat getroffen wurde. Sie löst die Vereinbarung zur Telearbeit ab.

Informationen zum mobilen Arbeiten finden Sie in der Anliegenbox "Mobiles Arbeiten" innerhalb Ihrer jeweiligen Beschäftigungsgruppe (Tarifbeschäftigte bzw. Beamtinnen und Beamte).

Ihr Dezernat Personal

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Erster digitaler Antragsprozess: Anzeige der Nebentätigkeit

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

im Zuge der Prozessdigitalisierung im Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten steht ab dem 9. August 2021 der Prozess „Anzeige einer Nebentätigkeit“ digital zur Verfügung.

Über das Workflow-System JobRouter können die Tarifbeschäftigten ihre Nebentätigkeiten über ein digitales Formular einreichen.

Die Weiterreichung an das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten wird per digitalem Workflow stattfinden, sodass Führungskräfte und ggf. Dekanate (Dekan/in, Prodekan/in sowie Geschäftsführer/innen) ihre jeweilige Stellungnahme digital abgeben können.

Das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten hat eine eigene Seite zum Umgang mit digitalen Prozessen eingerichtet und das Team Digitalisierung & Prozessentwicklung steht gerne für Hilfesuchende, Anregung und Feedback zur Verfügung.

Weitere Prozesse zur digitalen Antragsstellung des Dezernats Personal und  Rechtsangelegenheiten sind in Vorbereitung und sollen in Zukunft das Antragswesen für die gesamte Johannes Gutenberg-Universität vereinfachen.

Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

 

Neuauflage des Rundschreibens "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat am 29. Juli 2021 eine Neuauflage des Rundschreibens zur aktuellen Corona-Pandemie veröffentlicht.

Gerne stellen wir Ihnen dieses Rundschreiben zur Verfügung:

Rundschreiben "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz - Neuauflage 29. Juli 2021

Bleiben Sie gesund.

Ihr Dezernat Personal

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Bericht zur Personalentwicklung an der JGU

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

im Rahmen der Personalentwicklungsstrategie, die der Senat Ende 2018 beschlossen hat, wird regelmäßig ein Bericht zur Personalentwicklung an der JGU veröffentlicht.

Den aktuellen Bericht, wie auch die zukünftigen Berichte, sowie Informationen über die Personalentwicklungsstrategie finden Sie auf der Homepage der Personalentwicklung.

Ihr Dezernat Personal

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Bescheinigung zum Impfangebot für Menschen der Priorisierungsgruppe 3

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

Personen, die an der Johannes Gutenberg-Universität tätig sind, können sich ihre Tätigkeit zwecks Anmeldung an einem Impfzentrum bescheinigen lassen.

Das Formular für Rheinland-Pfalz übersenden Sie bitte ausgefüllt und per E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung im Dezernat Personal zur Bescheinigung. Diese wird nach Prüfung zwecks Registrierung umgehend zurückgesandt.

Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Rheinland-Pfalz haben, können sich mit diesem Formular bei ihrem Hausarzt melden.

Für Beschäftigte mit dem Wohnsitz Saarland ist das Formular zur Anmeldung in einem Impfzentrum im Saarland ausreichend. Der dort erforderliche Code für die Registrierung wird vom zuständigen Sachbearbeiter bei Ausstellung der Bescheinigung mitgeteilt.

Beschäftigte mit dem Wohnsitz in Hessen können sich zwecks Registrierung in einem hessischen Impfzentrum auch das hessische Formular bescheinigen lassen.

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Information zu den Tarifvertraglichen Änderungen ab 01.01.2021

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

wir möchten Sie über die Änderungen in Bezug auf die Regelungen zur Eingruppierung von Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik zum 01.01.2021 informieren.

Die tarifvertraglichen Regelungen für die Beschäftigten im Bereich der Informationstechnik (Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L) wurden umfangreich überarbeitet. Die Entgeltordnung zum TV-L finden Sie auf der Seite der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) (ab Seite 129).

Gemäß § 29f iVm. § 29d TVÜ-L bleiben Beschäftigte deren Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2020 hinaus fortbesteht, und die am 1. Januar 2021 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert.

Ergibt sich in den Fällen nach den Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2021 der Dienststelle vorgelegt werden (Ausschlussfrist) und wirkt zurück auf den 1. Januar 2021. Anträge die nach dem 31. Dezember 2021 gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Antrag kann formlos oder mittels beigefügten Formulars bei der Abteilung Personal gestellt werden.

Im Falle einer Höhergruppierung fällt eine etwaig gezahlte Programmierzulage (23.01 €) gemäß § 29f Absatz 2 TVÜ-L mit dem Zeitpunkt der Höhergruppierung, d.h. rückwirkend zum 01.01.2021, weg.

Für Fragen stehen Ihnen Ihre zuständigen Sachbearbeiter/innen des Referats PA 4 – Eingruppierung gerne zur Verfügung.

Ihr Dezernat Personal

 

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