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Neuauflage des Rundschreibens "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat am 29. November 2021 eine Neuauflage des Rundschreibens zur aktuellen Corona-Pandemie veröffentlicht.

Gerne stellen wir Ihnen dieses Rundschreiben zur Verfügung:

Rundschreiben "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz - Neuauflage 29. November 2021

Bleiben Sie gesund.

Ihr Dezernat Personal

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Neuauflage des Rundschreibens "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat am 29. September 2021 eine Neuauflage des Rundschreibens zur aktuellen Corona-Pandemie veröffentlicht.

Gerne stellen wir Ihnen dieses Rundschreiben zur Verfügung:

Rundschreiben "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz - Neuauflage 29. September 2021

Bleiben Sie gesund.

Ihr Dezernat Personal

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Rundmail der Hochschulleitung: Rückkehr an den Arbeitsplatz / Return to the workplace

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der umfangreichen Umstellung auf digitale Lehrformate, strengen Hygienekonzepten für nicht digital substituierbare Lehre, Prüfungen und den Laborbetrieb in der Forschung sowie mit der weitgehenden Umstellung auf das Arbeiten von Zuhause ist es uns gelungen, den Betrieb der JGU unter Pandemiebedingungen einigermaßen aufrechtzuerhalten. Nichtsdestoweniger ist so manches auf der Strecke oder jedenfalls liegen geblieben. Drei Kohorten von Studienanfängern haben die Universität nur virtuell erfahren, Forschungsarbeiten konnten nicht wie geplant fortgeführt werden, in der Arbeit von Technik und Verwaltung kam es zu Verzögerungen. Und die Corona-Pandemie ist keineswegs beendet, sondern bestimmt nach wie vor unseren Arbeitsalltag und unser privates Leben. Inzwischen sind aber weit über 60 % der Bürgerinnen und Bürger vollständig geimpft; hinzu kommt die Immunisierung jener, die an COVID-19 erkrankt waren und genesen sind. Der Druck auf die Krankenhäuser ist nun vergleichsweise moderat.

Die Universität hat sich deshalb entschieden, im Wintersemester wieder in den Präsenzbetrieb zurückzukehren und die Landesregierung hat in ihrer Corona-Bekämpfungsverordnung die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Hierzu gehört, dass in Lehrveranstaltungen auf Abstandsregelungen weitestgehend verzichtet wird, dafür aber die sogenannte 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung gilt und das Tragen von Masken zum Fremdschutz generell vorgesehen ist.

Was bedeutet dies für die Arbeit an der Universität außerhalb der Lehrveranstaltungen?

Die vormals durch das Bundesinfektionsschutzgesetz geregelte Homeoffice-Pflicht ist zum 1. Juli 2021 ausgelaufen. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist anlässlich des kommenden Präsenzsemesters spätestens ab 1. Oktober 2021 wieder erforderlich und auch verantwortbar. Zwar gibt es weiterhin Infektionsfälle, aber allen impffähigen Bürgerinnen und Bürgern ist ein Angebot für eine wirksame Schutzimpfung gemacht worden. Eine Impfung gegen das Coronavirus ist für Versicherte kostenfrei und kann auch weiterhin während der Arbeitszeit erfolgen. Wir sind dankbar dafür, dass die Landesregierung den Impfbus des Deutschen Roten Kreuzes in den kommenden Wochen noch einmal auf den Campus der Hochschule Mainz bzw. auf den der JGU schickt, um dort nicht nur Studierenden, sondern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Impfangebot zu machen. Wir gehen davon aus, dass ein großer Anteil der Beschäftigten und der Studierenden über einen wirksamen Schutz gegen COVID-19 verfügt. Besonderer Schutz gilt weiterhin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich aufgrund der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission nicht impfen lassen können.

Mit einem veränderten Hygienekonzept werden wir deshalb auf diese neue Situation reagieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch weiterhin nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über ihren Impfstatus zu informieren. Sie können dies aber auf freiwilliger Basis tun, um die Umsetzung angepasster Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Einzige Ausnahme sind die Lehrenden, die nach § 16 Abs. 1 CoBeLVO des Landes verpflichtet sind, bei Stichprobenkontrollen die Einhaltung der 3G-Regelung nachzuweisen.

Die bislang geltenden Hygieneregeln, individueller Abstand, das Tragen von Masken zum Fremdschutz sowie das regelmäßige manuelle oder automatische Lüften in den Räumlichkeiten haben sich als wirksame Infektionsschutzmaßnahmen erwiesen und gelten deshalb auch weiterhin. Bei nachweislich geimpften oder genesenen Personen kann die Maske am Platz entfallen. Die Dienststelle bietet nach den geltenden Arbeitsschutzregelungen primär nicht geimpften Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nach wie vor zweimal pro Woche einen Selbsttest an.

Die begrenzte Belegung von Räumen, also die sogenannte 10 qm-Regel und andere raumbezogene Belegungsgrenzen werden aufgehoben. Veranstaltungen aller Art können mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden. Arbeiten mehrere Personen in einem Raum oder besteht regelmäßiger Kundenkontakt, sollen Einrichtungen wie Spuckschutz erhalten bleiben oder können im Bedarfsfall eingerichtet werden, wenn ausreichende Abstände nicht eingehalten werden können. Die aktualisierten allgemeinen Arbeitsschutzstandards für den eingeschränkten Regelbetrieb während der Corona-Pandemie finden Sie im Anhang.

Angesichts der überwiegend positiven Erfahrungen mit dem Dienstbetrieb während des freiwillig oder auf gesetzlicher Basis gewährten Homeoffice überarbeitet die Dienststelle derzeit die geltende Dienstvereinbarung zur Telearbeit und holt dazu die Zustimmung des Personalrates ein. Solange der Deutsche Bundestag an der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festhält, können Vorgesetzte unabhängig von der noch geltenden Telearbeitsregelung Homeoffice im Einzelfall gewähren, wenn die konkrete Aufgabenstellung das zulässt und die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gewähr für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung bieten. Homeoffice soll von den Vorgesetzten insbesondere gewährt werden, um Eltern die Vereinbarkeit von Arbeit und pandemiebedingter Kinderbetreuung zu ermöglichen.

Nach 18 Monaten Pandemie geht die JGU nun einen großen Schritt zurück zur Normalität. Auch wenn nach wie vor Maßnahmen zum Infektionsschutz erforderlich sind und zu Einschränkungen führen, wir blicken mit Zuversicht in das kommende Präsenzsemester und freuen uns auf die persönlichen Begegnungen an unserer Universität.

Mit herzlichen Grüßen

gez. Prof. Dr. Georg Krausch                                       gez. Dr. Waltraud Kreutz-Gers


Dear JGU members,
Dear colleagues,

Since the beginning of the pandemic, JGU has switched to digital teaching formats, set-up strict hygiene concepts for classes, examinations, lab courses or research activities that could not take place online, and introduced extensive options to work from home. With these measures, we have managed, to some extent, to maintain regular operations at JGU under pandemic conditions. However, many things have fallen by the wayside or, at least, have been left undone. Three cohorts of first-year students have only experienced the university online, research could not be continued as planned, and there were delays in the work of our technics departments and administrative units. And the Corona pandemic, far from ending, continues to dominate our daily work and private lives. In the meantime, however, well over 60% of German citizens have been fully vaccinated or have recovered from the virus. The pressure on hospitals is now comparatively moderate.

The university has therefore decided to resume on-campus teaching in the winter semester. The Rhineland-Palatinate state government has created the necessary legal conditions in its Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO, Corona Control Ordinance): Distancing regulations for university courses no longer apply, instead the so-called ‘3G regulation’ (vaccinated, tested, recovered) comes into force and the wearing of face masks to protect others is mandatory.

What does this mean for the work at the university outside of courses?

The obligation to work from home, formerly regulated by the Bundesinfektionsschutzgesetz (Federal Infection Control Act) expired on July 1, 2021. On the occasion of the upcoming on-campus winter semester, JGU staff are required to return to their place of work by October 1, 2021 at the latest.

While there still are new infections, all citizens who are eligible for a vaccination have had the option to get vaccinated. The vaccination is free of charge for all persons with health insurance and it is still possible to get vaccinated during working hours. We are grateful that the state government is sending the ‘vaccination bus’ of the German Red Cross to JGU’s campus and the campus of the Mainz University of Applied Sciences once again in the coming weeks, offering vaccinations for both students and staff. We assume that a large number of staff and students already have effective protection against COVID-19. Staff who cannot be vaccinated based on recommendations issued by the Ständige Impfkommission (Standing Commission on Vaccination) still need special protection.

We will therefore respond to this new situation with a modified hygiene concept. Employees are still not obliged to inform their employer of their vaccination status. However, they can do so on a voluntary basis to support the implementation of adapted protective measures. The only exception are teaching staff, who are required to provide proof that they comply with the ‘3G regulation’ according to Section 16 (1) of the CoBeLVO (compliance will be checked through random sampling).

The hygiene rules that have applied to date, individual distancing measures, the wearing of masks to protect others, and proper ventilation of rooms (both through windows or ventilation systems) have proven to be effective against infections and therefore continue to apply. Persons who are vaccinated or have recovered from an infection are no longer required to wear a mask at their workplace. According to the current occupational health and safety regulations, JGU continues to offer self-testing twice a week, primarily for unvaccinated employees.

Limits on the number of people allowed in offices and enclosed spaces, such as the so-called 10 square meter rule, cease to apply. All kinds of events can take place with up to 100 people. If several people work in one room or if there is regular customer contact, protective measures, such as spit protection walls are to be retained or can be set up, if necessary, and if sufficient distances cannot be maintained. The updated general occupational health and safety standards for restricted regular operations during the Corona pandemic can be found in the Appendix.

In view of the predominantly positive experience with working from home during the pandemic, both on a voluntary and statutory basis, the applicable staff agreement on teleworking is currently being revised and awaits approval from the Staff Council. As long as the German Bundestag recognizes an ‘epidemic situation of national relevance‘, supervisors may allow working from home in individual cases, irrespective of the teleworking regulations still in effect, if the specific task permits this and the employees in question guarantee that they will fulfill their tasks properly. Working from home is to be allowed in particular to enable parents to balance work and childcare during the pandemic.

After 18 months, JGU is now taking a big step back to normality. Even though infection control measures are still necessary and lead to restrictions, we look forward to the upcoming on-campus semester with confidence and hope to see you all soon on campus.

Sincerely,

Prof. Dr. Georg Krausch                                       Dr. Waltraud Kreutz-Gers

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Neuauflage des Rundschreibens "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat am 29. Juli 2021 eine Neuauflage des Rundschreibens zur aktuellen Corona-Pandemie veröffentlicht.

Gerne stellen wir Ihnen dieses Rundschreiben zur Verfügung:

Rundschreiben "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz - Neuauflage 29. Juli 2021

Bleiben Sie gesund.

Ihr Dezernat Personal

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Bericht zur Personalentwicklung an der JGU

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

im Rahmen der Personalentwicklungsstrategie, die der Senat Ende 2018 beschlossen hat, wird regelmäßig ein Bericht zur Personalentwicklung an der JGU veröffentlicht.

Den aktuellen Bericht, wie auch die zukünftigen Berichte, sowie Informationen über die Personalentwicklungsstrategie finden Sie auf der Homepage der Personalentwicklung.

Ihr Dezernat Personal

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Bescheinigung zum Impfangebot für Menschen der Priorisierungsgruppe 3

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

Personen, die an der Johannes Gutenberg-Universität tätig sind, können sich ihre Tätigkeit zwecks Anmeldung an einem Impfzentrum bescheinigen lassen.

Das Formular für Rheinland-Pfalz übersenden Sie bitte ausgefüllt und per E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung im Dezernat Personal zur Bescheinigung. Diese wird nach Prüfung zwecks Registrierung umgehend zurückgesandt.

Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Rheinland-Pfalz haben, können sich mit diesem Formular bei ihrem Hausarzt melden.

Für Beschäftigte mit dem Wohnsitz Saarland ist das Formular zur Anmeldung in einem Impfzentrum im Saarland ausreichend. Der dort erforderliche Code für die Registrierung wird vom zuständigen Sachbearbeiter bei Ausstellung der Bescheinigung mitgeteilt.

Beschäftigte mit dem Wohnsitz in Hessen können sich zwecks Registrierung in einem hessischen Impfzentrum auch das hessische Formular bescheinigen lassen.

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Kostenlose Antigen-Schnelltests zum Nachweis von COVID-19 (SARS-CoV-2) für Beschäftigte der JGU Mainz

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

ab sofort haben alle Beschäftigten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz die Möglichkeit, im von der Universitätsmedizin betriebenen Testzentrum in Mainz-Hechtsheim einmal pro Woche während der Arbeitszeit einen kostenlosen Schnelltest durchführen zu lassen. Dieses Angebot gilt unabhängig vom Wohnort zusätzlich zu den Bürgertests, die im Testzentrum oder einer der Teststellen in Mainz ebenfalls einmal pro Woche kostenlos durchgeführt werden können.

  1. Terminvereinbarung: Für die Durchführung eines Schnelltests ist eine Terminvereinbarung erforderlich:
    - online: https://app.testzentrum.unimedizin-mainz.de/
    Bitte wählen Sie in der Probandenanamnese die Option "Mitarbeiter/-in an der Universitätsmedizin Mainz oder Studierende/-r der Zahnmedizin/Humanmedizin an der JGU" aus.
    - telefonisch: 06131 488 66-10
  2. Nachweis der Berechtigung: Beschäftigte müssen ihre Berechtigung zu einem zusätzlichen Schnelltest nachweisen.
    Nutzen Sie dazu den JGU-Ausweis, den Sie in der Uni Mainz-App im Menüpunkt ‚Ausweise‘ anzeigen lassen können. Die App ist im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar. Falls Sie den JGU-Ausweis nicht verwenden können, bringen Sie zum Nachweis ihrer Berechtigung bitte die ausgedruckte Benutzerkontenbestätigung des ZDV zum Testzentrum in Hechtsheim mit. Sie finden die Benutzerkontenbestätigung unter https://account.uni-mainz.de/Account im Menüpunkt ‚Benutzerkonto‘.
  3. Anfahrt zum Testzentrum: Das Testzentrum befindet sich auf dem Gelände der Messe Mainz.
    - Messegelände Hechtsheim, Florenzer Allee, 55129 Mainz
    - Öffnungszeiten: montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr; samstags von 10.00 bis 14.00 Uhr

Bitte beachten Sie: Ein Test ist möglich, solange Sie keine Symptome einer SARS-Cov2-Infektion aufweisen. Wenn Sie Symptome haben, kontaktieren Sie bitte Ihre hausärztliche Praxis.

Weitere Informationen: https://www.unimedizin-mainz.de/coronavirus-testzentrum/uebersicht.html

Bleiben Sie gesund.

Ihr Dezernat Personal

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Information zu den Tarifvertraglichen Änderungen ab 01.01.2021

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

wir möchten Sie über die Änderungen in Bezug auf die Regelungen zur Eingruppierung von Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik zum 01.01.2021 informieren.

Die tarifvertraglichen Regelungen für die Beschäftigten im Bereich der Informationstechnik (Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L) wurden umfangreich überarbeitet. Die Entgeltordnung zum TV-L finden Sie auf der Seite der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) (ab Seite 129).

Gemäß § 29f iVm. § 29d TVÜ-L bleiben Beschäftigte deren Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2020 hinaus fortbesteht, und die am 1. Januar 2021 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert.

Ergibt sich in den Fällen nach den Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2021 der Dienststelle vorgelegt werden (Ausschlussfrist) und wirkt zurück auf den 1. Januar 2021. Anträge die nach dem 31. Dezember 2021 gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Antrag kann formlos oder mittels beigefügten Formulars bei der Abteilung Personal gestellt werden.

Im Falle einer Höhergruppierung fällt eine etwaig gezahlte Programmierzulage (23.01 €) gemäß § 29f Absatz 2 TVÜ-L mit dem Zeitpunkt der Höhergruppierung, d.h. rückwirkend zum 01.01.2021, weg.

Für Fragen stehen Ihnen Ihre zuständigen Sachbearbeiter/innen des Referats PA 4 – Eingruppierung gerne zur Verfügung.

Ihr Dezernat Personal

 

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Aktuelle Regelungen des Landes und der Kreisverwaltung Germersheim zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Stand: 01.12.2020)

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

wir informieren Sie über Neuerungen in Bezug auf die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Allgemeinverfügungen der Stadt Mainz und der Kreisverwaltung Germersheim.

Ab 01. Dezember 2020 gilt die Dreizehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO). Diese regelt u.a. im Einzelnen:

Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 5 Personen). Kurze Zusammenfassung

• Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Grundsätzlich gilt: Überall, wo Menschen sich nahekommen – auch im Freien – und der Mindestabstand schlecht eingehalten werden kann, ist eine Alltagsmaske zu tragen.

Arbeitgeber sollen, wo immer umsetzbar, Homeoffice ermöglichen. Hygienekonzepte müssen eingehalten werden, um Kontakte auch auf der Arbeit zu vermeiden. Die Hochschulleitung bittet die Vorgesetzten daher, die bereichsspezifischen Maßnahmen laufend zu überprüfen und die Möglichkeit von mobilem Arbeiten jeweils für ihren Bereich zu prüfen.

• Die Regelungen bezüglich der Prüfungen, welche bisher in § 2 Abs. 2 der 12. CoBeLVO verortet waren, sind ohne wesentliche Änderungen in den § 2 Abs. 4 der 13. CoBeLVO aufgenommen worden.

• In Bezug auf die Regelungen für die forschende und lehrende Tätigkeit an Hochschulen in § 14 Abs. 1 CoBeLVO wurden im Vergleich zur vorherigen Verordnung keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.

Eine kurze Zusammenfassung der Stadt Mainz finden Sie hier.

Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Germersheim:

Die Kreisverwaltung Germersheim hat eine Allgemeinverfügung zur Anordnung der Absonderung in häusliche Quarantäne erlassen.

Bleiben Sie gesund.

Ihre Abteilung Personal

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Erweiterung der pandemiebedingten Freistellungsmöglichkeiten für die Betreuung erkrankter Kinder bzw. pflegebedürftiger Angehöriger

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

das Landesministerium des Innern und für Sport hat eine Vorgriffsregelung zur Änderung der Urlaubsverordnung und der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz mitgeteilt. Darin werden unter anderem die Freistellungsmöglichkeiten zur Betreuung schwer erkrankter Kinder pandemiebedingt ausgeweitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.

Ihre
Abteilung Personal

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