Allgemein

Vollmachtserteilung zur Wahrnehmung sämtlicher Personalentscheidungen

Hiermit bevollmächtige ich als Dienstvorgesetzter der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte sowie der sonstigen nebenberuflich wissenschaftlich oder künstlerisch Tätigen gemäß § 44 HochSchG in Verbindung mit dem Geschäftsverteilungsplan zur Regelung der Zuständigkeiten innerhalb des Präsidiums die nachfolgend aufgeführten Personen mit der Wahrnehmung sämtlicher Personalentscheidungen bezüglich des vorgenannten Personenkreises. Ausdrücklich umfasst sind dabei die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen, insbesondere der Ausspruch von Kündigungen oder Abmahnungen und die Übertragung anderer Tätigkeiten. Die bevollmächtigten Personen
unterzeichnen mit dem Zusatz i.V..

Die bevollmächtigten Personen erhalten Originalausfertigungen dieser Vollmachtserteilung.
Darüber hinaus wird die Bevollmächtigung auf der Internetseite des Dezernats Personal und
Rechtsangelegenheiten bekannt gemacht. Diese Vollmachtserteilung tritt an die Stelle der
Vollmachtserteilung des Präsidenten vom 08.12.2023 und löst diese ab.

Vollmachten werden erteilt an:

  • Stellvertreterin der Kanzlerin, Frau Annette Seliger,
  • Dezernentin des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten, Frau Sabine Kurzok-Quandel,
  • Stellvertretende Dezernenten des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten, Herr Benjamin Raacke-Sippel und Herr Nils Kühne sowie
  • Stellvertretender Leiter der Abteilung Personal, Herr David Kunert.

Universitätsprofessor
Dr. Georg Krausch
Präsident

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Tarifeinigung 2023

Liebe Mitarbeitende der JGU,

anlässlich der Einigung in den Tarifverhandlungen der Länder informieren wir hiermit über das Ergebnis aus der Pressemitteilung der Tarifgemeinschaft der Länder vom 9.12.2023 (Presseinfo Nr. 3/2023 vom 9. Dezember 2023):

Einigung in den Tarifverhandlungen der Länder

Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben [...] in Potsdam eine Einigung erzielt und sich darauf verständigt, die Entgelte der Beschäftigten in zwei Schritten zu erhöhen:
Zum 1. November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro. Zudem erhalten die Tarifbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro, die in mehreren Raten (1.800 Euro zu Beginn, danach in zehn Raten bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro) gezahlt wird.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Tarifgemeinschaft der Länder.

Ihr Dezernat
Personal und Rechtsangelegenheiten

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neuer digitaler Prozess "Privatanschrift ändern"

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

im Zuge der Prozessdigitalisierung im Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten steht ab sofort der Prozess „Privatanschrift ändern“ digital zur Verfügung.

Über das Workflow-System JobRouter können alle Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten ihre Privatanschrift über ein digitales Formular ändern.

Beachten Sie bitte, dass Sie für den Zugriff zum JobRouter eine Verbindung zum Uni-Netzwerk (Arbeitsplatz auf dem Campus, VPN-Verbindung oder Remoteverbindung) benötigen.

Die Weiterreichung an das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten wird per digitalem Workflow stattfinden.

Das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten hat eine eigene Seite zum Umgang mit digitalen Prozessen eingerichtet und dieStabsstelle Digitalisierung & Prozessentwicklung steht gerne für Hilfesuchende, Anregung und Feedback zur Verfügung.

Weitere Prozesse zur digitalen Antragsstellung des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten sind in der Vorbereitung und werden zeitnah zur Verfügung stehen.

Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

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Vollmachtserteilung zur Wahrnehmung sämtlicher Personalentscheidungen

Hiermit bevollmächtige ich als Dienstvorgesetzte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung gemäß § 44 Abs. 2 Satz 2 HochSchG in Verbindung mit dem Geschäftsverteilungsplan zur Regelung der Zuständigkeiten innerhalb des Präsidiums die nachfolgend aufgeführten Personen mit der Wahrnehmung sämtlicher Personalentscheidungen bezüglich des vorgenannten Personenkreises. Ausdrücklich umfasst sind dabei die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen, insbesondere der Ausspruch von Kündigungen oder Abmahnungen und die Übertragung anderer Tätigkeiten. Die bevollmächtigten Personen unterzeichnen mit dem Zusatz i. V. .

Die bevollmächtigten Personen erhalten Originalausfertigungen dieser Vollmachtserteilung. Darüber hinaus wird die Bevollmächtigung auf der Internetseite des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten bekannt gemacht. Diese Vollmachtserteilung tritt an die Stelle der Vollmachtserteilung der Kanzlerin vom 19. Juli 2023 und löst diese ab.

Folgende Personen sind bevollmächtigt:

  • Stellvertreterin der Kanzlerin, Frau Annette Seliger,
  • Dezernentin des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten, Frau Sabine Kurzok-Quandel,
  • Stellvertretende Dezernenten des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten, Herr Benjamin Raacke-Sippel und Herr Nils Kühne sowie
  • Stellvertretender Leiter der Abteilung Personalangelegenheiten, Herr David Kunert.

Dr. Kerstin Burck
Kanzlerin

 

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Neues Verfahren zur Erteilung von Lehraufträgen

Das Verfahren für die Erteilung von Lehraufträgen wurde vereinfacht und modernisiert, so dass es künftig überwiegend digital abgewickelt wird.

Ersterteilung und Folgeerteilung sind nun in einem Formular zusammengefasst.
Je nachdem welche Version ausgewählt wird, werden gewisse Punkte ein- bzw. ausgeblendet.

Die Aufträge werden nun ausschließlich digital an das Dezernat Personal versandt und von dort ebenfalls digital erteilt.

Das neue digitale Verfahren finden (beabsichtigte) Lehrbeauftragte in der Rubrik Lehrbeauftragte und Führungskräfte bzw. administrative Personen in der Rubrik Lehrauftrag & Gastvortrag.

Ihr Dezernat Personal

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Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) duldet in ihrem Bereich keine sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt oder Diskriminierung. Über die Vorgaben von § 3 IV AGG hinaus, die für alle Beschäftigten gelten, sieht sich die JGU in der Verantwortung, alle ihre Mitglieder vor solchen Handlungen und Verhaltensweisen zu schützen.

Vor diesem Hintergrund hat der Senat in seiner Sitzung vom 29.04.2022 die folgende Richtlinie beschlossen, die die Richtlinie des Senats zum Schutz vor sexueller Belästigung vom 1. Februar 2013 ersetzt:

Richtlinie des Senates zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt

Ihr Dezernat Personal

 

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Vorgriffsregelungen zu Änderungen der Urlaubsverordnung und der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat am 22. Dezember 2021 Vorgriffsregelungen zu Änderungen der Urlaubsverordnung und der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz veröffentlicht.

Gerne stellen wir Ihnen dieses Dokument zur Verfügung:

Vorgriffsregelungen zu Änderungen der UrlVO und WOLPersVG

Ihr Dezernat Personal

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Erster digitaler Antragsprozess: Anzeige der Nebentätigkeit

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

im Zuge der Prozessdigitalisierung im Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten steht ab dem 9. August 2021 der Prozess „Anzeige einer Nebentätigkeit“ digital zur Verfügung.

Über das Workflow-System JobRouter können die Tarifbeschäftigten ihre Nebentätigkeiten über ein digitales Formular einreichen.

Die Weiterreichung an das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten wird per digitalem Workflow stattfinden, sodass Führungskräfte und ggf. Dekanate (Dekan/in, Prodekan/in sowie Geschäftsführer/innen) ihre jeweilige Stellungnahme digital abgeben können.

Das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten hat eine eigene Seite zum Umgang mit digitalen Prozessen eingerichtet und das Team Digitalisierung & Prozessentwicklung steht gerne für Hilfesuchende, Anregung und Feedback zur Verfügung.

Weitere Prozesse zur digitalen Antragsstellung des Dezernats Personal und  Rechtsangelegenheiten sind in Vorbereitung und sollen in Zukunft das Antragswesen für die gesamte Johannes Gutenberg-Universität vereinfachen.

Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

 

Bericht zur Personalentwicklung an der JGU

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

im Rahmen der Personalentwicklungsstrategie, die der Senat Ende 2018 beschlossen hat, wird regelmäßig ein Bericht zur Personalentwicklung an der JGU veröffentlicht.

Den aktuellen Bericht, wie auch die zukünftigen Berichte, sowie Informationen über die Personalentwicklungsstrategie finden Sie auf der Homepage der Personalentwicklung.

Ihr Dezernat Personal

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Information zu den Tarifvertraglichen Änderungen ab 01.01.2021

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

wir möchten Sie über die Änderungen in Bezug auf die Regelungen zur Eingruppierung von Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik zum 01.01.2021 informieren.

Die tarifvertraglichen Regelungen für die Beschäftigten im Bereich der Informationstechnik (Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L) wurden umfangreich überarbeitet. Die Entgeltordnung zum TV-L finden Sie auf der Seite der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) (ab Seite 129).

Gemäß § 29f iVm. § 29d TVÜ-L bleiben Beschäftigte deren Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2020 hinaus fortbesteht, und die am 1. Januar 2021 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert.

Ergibt sich in den Fällen nach den Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2021 der Dienststelle vorgelegt werden (Ausschlussfrist) und wirkt zurück auf den 1. Januar 2021. Anträge die nach dem 31. Dezember 2021 gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Antrag kann formlos oder mittels beigefügten Formulars bei der Abteilung Personal gestellt werden.

Im Falle einer Höhergruppierung fällt eine etwaig gezahlte Programmierzulage (23.01 €) gemäß § 29f Absatz 2 TVÜ-L mit dem Zeitpunkt der Höhergruppierung, d.h. rückwirkend zum 01.01.2021, weg.

Für Fragen stehen Ihnen Ihre zuständigen Sachbearbeiter/innen des Referats PA 4 – Eingruppierung gerne zur Verfügung.

Ihr Dezernat Personal

 

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