Allgemein

Persönliche Erreichbarkeit der Abteilung Personal

Liebe Beschäftigte,

wir freuen uns Sie zukünftig wieder persönlich in der Abteilung Personal begrüßen zu dürfen.
Wir bitten aber um Beachtung der nachfolgenden Hinweise:

  1. Persönliche Termine erfolgen immer nur nach vorheriger Vereinbarung mit Ihrer/Ihrem zuständigen Ansprechpartner/in
  2. In der gesamten Abteilung gilt eine Maskenpflicht
  3. In den persönlichen Terminen kann die Maske abegelegt werden sofern der Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist
  4. Bitte versuchen Sie Ihren Termine so kurz wie möglich zu gestalten
  5. Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten wird Ihr Aufenthalt dokumentiert
  6. Bitte nutzen Sie vor der Wahrnehmung des Termins das zur Verfügung gestellte Desinfektionsmittel
Grundsätzlich versuchen wir aufgrund der nach wie vor herrschenden Pandemielage die persönlichen Termine zu begrenzen. Verträge werden auch zukünftig hauptsächlich auf dem Postweg versendet. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihrer/Ihren zuständigen Ansprechpartner/in.
Ihre Abteilung Personal
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Vorgriffsregelung zur Änderung der Urlaubsverordnung

Aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie hat die Landesregierung im Vorgriff auf eine Änderung der Urlaubsverordnung beschlossen, dass der Urlaubsanspruch aus 2019 erst mit Ablauf des 31.12.2020 verfällt.

Diese Regelung gilt für alle Beamtinnen und Beamte und ist übertariflich auch für Tarifbeschäftigte anzuwenden.

Ihre

Abteilung Personal

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Rundschreiben des Präsidenten und der Kanzlerin: Ausnahmen vom Notbetrieb

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit mehr als zwei Monaten befindet sich die Johannes Gutenberg-Universität Mainz nun im Notbetrieb. Vor einem Monat haben wir mit einer partiellen Lockerung des Notbetriebs begonnen. Seitdem hat die Hochschulleitung nach Abstimmung mit der zu diesem Zweck eingerichteten Arbeitsgruppe eine Reihe von Ausnahmen vom Notbetrieb genehmigt. Hierbei handelt es sich primär um solche Lehr-, Forschungs- und Verwaltungstätigkeiten, die auf Infrastruktur auf dem Campus angewiesen sind, oder für die Präsenz unabdingbar ist, wie beispielsweise mündliche Abschlussprüfungen, einige Gremiensitzungen oder Vorstellungsgespräche. Jede Genehmigung setzt selbstverständlich das Erstellen und Einhalten von Hygienekonzepten voraus. Doch auch wenn in den letzten vier Wochen mehr als 150 Anträge auf Ausnahmen vom Notbetrieb bewilligt wurden, sind wir weit von einem Normalbetrieb entfernt.

In allen Fällen, in denen die Aufnahme des Betriebs auf dem Campus von uns genehmigt wurde, ist die Arbeit in den Laboren, Büros und Werkstätten wieder aufzunehmen. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir dabei, dass sie bereit sind, sich auf die durch die Pandemiesituation ergebenden Arbeitsbedingungen einzustellen und vorübergehend auch neue Aufgaben zu übernehmen, von den Führungskräften, dass sie auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Risikogruppen angehören oder Angehörige von Risikogruppen in der Familie haben, entsprechend Rücksicht nehmen. Die Gewährleistung von Abstandsregelungen und die Bildung von überschneidungsfreien Mitarbeiterteams erfordern im Einzelfall die Veränderung der Arbeitszeiten, die der Mitbestimmung des Personalrates unterfällt. In aller Regel sollte aber die in der Dienstvereinbarung niedergelegte geltende Arbeitszeitregelung für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes ausreichen.

Wir möchten Ihnen allen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation danken. Uns ist bewusst, dass das Verfahren für die verschiedenen Einrichtungen auf unserem Campus mit einigem Aufwand verbunden ist. Unserer Auffassung nach ist dies im Interesse der Pandemiebekämpfung und der Gesundheit unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für eine Lockerung des Notbetriebs in Forschung, Lehre und Verwaltung jedoch unabdingbar.

Das Semester bleibt digital

Mittlerweile ist die achte Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz am 25. Mai 2020 von der Landesregierung verabschiedet worden, die eine weitere Lockerung der bisherigen Einschränkungen der Arbeitswelt und des öffentlichen Lebens zur Folge hat. Für die Situation von Lehre und Studium an unserer Universität haben wir in Abstimmung zwischen den rheinland-pfälzischen Hochschulen und mit dem MWWK in der letzten Woche entschieden, das Sommersemester weiterhin digital durchzuführen – hierüber wurden Sie in einer Rundmail des Vizepräsidenten für Studium und Lehre am 22.05. informiert.

Weiterhin arbeiten im Homeoffice, Dienstreisen wieder möglich

Der weit überwiegende Teil von Ihnen arbeitet nach wie vor im Homeoffice. Auch wenn wir wissen, dass dies für viele von Ihnen sehr belastend ist und grundsätzlich nur ein Notbehelf sein kann, sind die Erfahrungen mit dieser für uns alle ungewohnten Situation weitgehend positiv. Das „Heimweh“ nach dem Gutenberg Campus können wir natürlich dennoch gut nachvollziehen. Es fehlt der persönliche Austausch, die gewohnte Interaktion in Seminaren oder die Lektüre eines Buches in unseren Bibliotheken. Doch solange es weder Impfstoffe noch geeignete Medikamente gibt, bleibt die Devise: Abstand halten, persönliche Kontakte möglichst vermeiden oder zumindest minimieren.

Daher werden wir an dieser grundsätzlichen Entscheidung auch weiterhin festhalten. Im Einzelfall ist es in Abstimmung mit den Vorgesetzten auch heute schon möglich, an den Arbeitsplatz zu kommen, wenn die Arbeit aus dem heimatlichen Büro nicht oder nur schwierig zu realisieren oder es aus dienstlichen Gründen erforderlich ist. Ebenso sind Dienstreisen innerhalb Deutschlands wieder möglich, setzen aber bis auf Weiteres die Genehmigung über das Kanzlerbüro voraus.

Sollte es die Pandemiesituation erlauben, werden wir die von vielen Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewünschte Rückkehr an den Arbeitsplatz in größerem Umfang zulassen können. Solange es aber an einem wirksamen Infektionsschutz ebenso fehlt wie an Medikamenten zur Therapie einer COVID-19-Infektion wird dies auf jeden Fall für alle Fachbereiche, Institute, zentrale Einrichtungen und die Verwaltung die Erstellung und Einhaltung von Hygiene- und Abstandskonzepten voraussetzen. Nach allem, was wir derzeit wissen und einschätzen können, dürften dies auch die Rahmenbedingungen sein, die uns im kommenden Wintersemester begleiten werden.

Wir bitten Sie deshalb auch weiterhin um die in dieser Situation notwendige Geduld und um Verständnis dafür, dass wir Schritte von einem Not- zu einem eingeschränkten Regelbetrieb in den kommenden Wochen weiterhin vorsichtig gehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Univ.-Prof. Dr. Georg Krausch                 Dr. Waltraud Kreutz-Gers
Präsident                                             Kanzlerin

 

(Rundschreiben vom 28. Mai 2020)

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Erweiterung der Befristungshöchstgrenze nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG

Liebe Beschäftigte,

das Bundeskabinett hat am 8. April 2020 ein weiteres Gesetzespaket beschlossen, mit dem die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wissenschaft abgemildert werden soll.

Sofern im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 30. September 2020 ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis (zur wiss. Qualifikation nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG) bestanden hat, verlängert sich die Befristungshöchstgrenze um sechs Monate.

Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht nicht. Es besteht aber die Möglichkeit über die gesetzlich vorgegeben Höchstgrenze von sechs bzw. zwölf Jahren hinaus beschäftigt zu werden. Alle vorhandenen Regeln, insbesondere das Erfordernis des Abschlusses einer wissenschaftlichen Qualifikation und die Angemessenheit der Vertragslaufzeit bleiben unberührt.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bisher um einen Beschluss des Bundeskabinetts handelt. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch abzuwarten. 

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Tipps für das Homeoffice

Liebe Beschäftigte,

das Referat Personalentwicklung hat eine Übersicht von Tipps zum Arbeiten im Homeoffice (Arbeitsgestaltung, Führen in Homeoffice), zum Umgang mit der aktuellen Situation sowie zum Selbstlernen zusammengestellt.

Wir möchten Sie einladen sich diese Tipps anzuschauen.

Bleiben Sie gesund!

 

Ihre Abteilung Personal

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Empfohlene Impfung gegen Masern u. a.

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wir möchten Sie auf eine Mitteilung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (RKI) zur Empfehlung und wissenschaftlichen Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln-(MMR-) und Varizellen-Impfung hinweisen.

Danach wird empfohlen, sich gegen Masern u. a. impfen zu lassen. Die Impfungen werden von den Hausärzten vorgenommen und von den Krankenkassen bezahlt.

Bleiben Sie gesund!
Ihre Abteilung Personal

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Arbeitsschutz im Homeoffice

Die Dienststelle Arbeits- Brand- und Umweltschutz (DABU) informiert über den Arbeitsschutz im Homeoffice.
Dabei werden folgende Punkte ausführlich thematisiert:

  • Unfallversicherung im Homeoffice / Mobiles Arbeiten
  • Homeoffice: So bleibt die Arbeit Sicher und Gesund
  • Homeoffice mit Kindern

Alle Informationen erhalten Sie im Rundbrief Dienststelle Arbeits- Brand- und Umweltschutz (DABU).


Weitere FAQ`s (Häufige Fragen) rund ums Homeoffice erhalten Sie auf unserer Sonderseite zur Corona-Pandemie.

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JGU ab 24. März für Publikumsverkehr geschlossen und auf Notbetrieb umgestellt

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) geht ab dem 24. März 2020 in Notbetrieb. Dies hat die Leitung der JGU angesichts der aktuellen Regelungen der Bundesregierung und der Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina für einen temporären deutschlandweiten Shutdown entschieden.


Die Hochchulleitung hat dazu ein Rundschreiben (deutsch) / (englisch) an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veröffentlicht.

Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass wir auf unserer Sonderseite zur Corona-Pandemie fortlaufend aktuelle Informationen in den FAQ's bereitstellen. Schauen Sie dort bitte regelmäßig vorbei.

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eBeihilfe: elektronischer Beihilfe-Antrag

Das Landesamt für Finanzen weist in Zeiten der Corona-Pandemie auf folgende Möglichkeit hin:

Wichtig in Zeiten der Pandemie: Kontaktloser Beihilfe-Antrag über eBeihilfe

Seit Jahresbeginn 2020 steht als zusätzlicher Antragsweg zur Beantragung von Beihilfen die elektronische Antragstellung über das eBeihilfe-Verfahren zur Verfügung. Damit ist ein volldigitaler Weg von der Antragseinreichung bis hin zum Bescheidversand in Beihilfeangelegenheiten geschaffen.

Die Vorteile der kontaktlosen Antragstellung werden bereits von mehr als 20.000 Personen genutzt. Durch die elektronische Übermittlung sparen die Nutzerinnen und Nutzer Zeit sowie Kosten, denn der Versand per Post und das Porto entfallen.

Die Belege können einfach direkt mit der Smartphone-App fotografiert oder alternativ über die eBeihilfe-Website via PC eingereicht werden. Gerade in Zeiten der Kontaktvermeidung ist hierdurch eine unkomplizierte Antragstellung von zu Hause aus möglich. Bei jedem Beihilfeantrag kann zudem aufs Neue zwischen digitaler Einreichung und papiergebundenem Antragsweg gewählt werden.

Die hierfür erforderliche Registrierung kann ebenfalls sowohl über die App als auch über die Internetseite des eBeihilfe-Portals erfolgen. Das eBeihilfe-Portal ist unter ebeihilfe.rlp.de erreichbar. Die eBeihilfe-App steht im Google Play Store oder App Store von Apple zur Verfügung.

Sollten Sie bei der Bedienung Fragen haben, nutzen Sie bitte die bereitgestellten Videos und Informationen in den FAQ in der eBeihilfe-App oder auf der eBeihilfe-Portalseite. Ergänzend steht Ihnen für technische Belange das eBeihilfe-Support-Team von montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0261/4933-37700 zur Verfügung. Alternativ können Sie über das Kontaktformular des Landesamtes für Finanzen auch eine fallbezogene Anfrage zum Thema „eBeihilfe“ stellen.


Wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass ein Abonement des Newesletters vom Landesamt für Finanzen viele wertvolle Tipps und alle Neuigkeiten im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes bietet.

Abonieren können Sie den Newsletter unter: https://www.lff-rlp.de/newsletter

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