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Rundmail des Präsidenten und der Kanzlerin: Eingeschränkter Regelbetrieb

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

seit dem 24. März befindet sich die Johannes Gutenberg-Universität im sogenannten Notbetrieb mit minimaler Anwesenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vermeidung von Infektionen über soziale Kontakte am Arbeitsplatz. Dabei ist es gelungen, den Präsenzbetrieb in der Lehre in diesem Sommersemester fast vollständig auf digitale Formate umzustellen. Die Durchführung vieler Lehrveranstaltungen, die der Natur der Sache nach nicht digital erfolgen konnte – wie Laborpraktika, Übe- und Einzelunterricht an den künstlerischen Hochschulen und im Sport oder Exkursionen – sowie der Forschungsbetrieb, der die Nutzung der Forschungsinfrastruktur notwendig voraussetzt, wurden auf der Basis von Hygienekonzepten der Fachbereiche inzwischen von der Hochschulleitung genehmigt. Dabei wurde der Durchführung von Prüfungen und Klausuren, teilweise noch aus dem vergangenen Wintersemester, absolute Priorität eingeräumt. Die allgemeine Pandemiesituation lässt es nunmehr zu, in einen eingeschränkten Regelbetrieb überzugehen, in dem Abstands- und Hygieneregelungen weiterhin unbedingt eingehalten werden müssen.

Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet:

1.Die Anwesenheit von Lehrenden, Forschenden und wissenschaftsstützenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf dem Campus und am Standort Germersheim ist ab dem 1. August 2020 grundsätzlich wieder zugelassen.

2. Voraussetzung für die Rückkehr an den Arbeitsplatz bleibt die unbedingte Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Diesbezüglich organisieren die Fachbereiche, zentralen Einrichtungen und die Abteilungen der zentralen Verwaltung die Präsenz am Arbeitsplatz auf der Grundlage eines gegenüber der Hochschulleitung anzuzeigenden Umsetzungskonzepts. Tätigkeiten im Rahmen bereits genehmigter Anträge auf Ausnahme vom Notbetrieb können unverändert fortgeführt werden. Die Dienststelle Arbeitsschutz hat die Abstands- und Hygieneregeln inklusive Corona bezogener Arbeitsschutzstandards zusammengefasst und ergänzende Unterlagen erstellt (https://www.arbeitsschutz.uni-mainz.de/corona/). Sie ist Ansprechpartner in allen diesbezüglichen Einzelfragen.

3. Für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden je zwei waschbare Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung gestellt. Auf die Einhaltung der persönlichen Hygieneregeln wird regelmäßig hingewiesen. Desinfektionsmittel können nur in Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt werden.

4. Ab 1. August 2020 ist die Präsenz am Dienstort wieder der Regelfall. Von der Präsenz ausgenommen sind solche Fälle, in denen ein Attest oder eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, weil die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter einem erhöhten Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes bei einer Coronavirus-Erkrankung unterliegt. Gleiches gilt für Personen, die mit einem Angehörigen einer Risikogruppe in einem Haushalt leben bzw. diesen häuslich pflegen. Von der Ausnahme ist auch Gebrauch zu machen, sofern der Arbeitsplatz nicht den geltenden Abstands- und Hygieneregeln entspricht, etwa weil Abstände wegen der Mehrfachbelegung von Büroräumen nicht eingehalten werden können. Darüber hinaus kann in Absprache mit dem Vorgesetzten in begründeten Fällen im Homeoffice nach den aktuell im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bestehenden Vorgaben gearbeitet werden; insbesondere kann hierüber die Betreuung von Kindern gewährleistet werden.

5. Auch im eingeschränkten Regelbetrieb kann es erforderlich sein, vorübergehend solche Tätigkeiten zu verrichten, die nicht in den bisherigen Tätigkeitsbereich fallen. Die Entscheidung zur vorübergehenden Übertragung einer anderen Tätigkeit hat der Arbeitgeber nach billigem Ermessen zu treffen. Bei einer niederwertigen Tätigkeit ändert sich der Anspruch auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Entlohnung nicht. Wird vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit zugewiesen, kann dies die Zahlung einer tariflichen Zulage auslösen. In allen Fällen aber ist die Zuständigkeit des Personalrats zu beachten.

6. Die Gebäude an allen Standorten bleiben in der Regel weiterhin geschlossen. Sie können ab dem 1. August dann wieder geöffnet werden, wenn aufgrund des jeweiligen Schließsystems der Zugang aller Mitarbeiter anderweitig nicht sichergestellt werden kann. Die Zufahrt zum Campus selbst aber bleibt außer für Personen mit Parkraumberechtigung sowie Lieferanten, Baufahrzeuge und Handwerker weiterhin geschlossen.

7. Bei der Vergabe von Räumen wird Prüfungen und insbesondere Klausuren im Interesse der Studierenden weiterhin absoluter Vorrang eingeräumt. Dies ist deshalb erforderlich, weil die mit den Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes auch für die Universität vorgeschriebenen Abstandsgebote unser Raumangebot nahezu um den Faktor 10 verknappen. Die Vergabe von Räumen für Veranstaltungen von Externen ist angesichts der Raumsituation nicht möglich, über Ausnahmen entscheidet die Hochschulleitung.

8. Die Universitätsbibliothek hat bislang ihren Präsenzbetrieb von wenigen Ausnahmen abgesehen auf die Ausleihe beschränkt. Sie stellt schrittweise wieder Arbeitsplätze in den Bibliotheken zur Verfügung.

9. Servicestellen auf dem Campus wie der Studierendenservice oder die Beratungsstellen nehmen ihre Angebote ebenfalls schrittweise wieder auf, es ist allerdings auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen.

Damit wir auch bei eingeschränktem Regelbetrieb als Universität unserer Verpflichtung zur Nachverfolgung bei Infektionsfällen nachkommen können, müssen bei Besprechungen nach wie vor Teilnehmer- und Anwesenheitslisten geführt werden. Dies gilt insbesondere für Besprechungen mit externen Personen. Bei Personen, die regulär in den Gebäuden anwesend sind, sind die individuellen Absprachen gemäß Punkt 4 zur Anwesenheit in Büros, Laboren etc. geeignet zu dokumentieren. Die Corona-Warn-App der Bundesregierung hilft im Infektionsfall festzustellen, ob Kontakt mit einer infizierten Person bestanden hat und kann geeignet sein, die Konsequenzen eines Infektionsfalles an der Universität zu begrenzen. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich und ihr Herunterladen ebenso freiwillig wie nützlich.

Wir bedanken uns noch einmal herzlich für Ihren Einsatz in dieser außergewöhnlichen Situation und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

 

Georg Krausch                                                                 Waltraud Kreutz-Gers
Präsident                                                                           Kanzlerin

 

(Rundmail vom 07.07.2020)

 


Dear Colleagues,

Johannes Gutenberg University has been running under emergency operations since March 24, limiting the physical presence of its employees to avoid spreading the infection through social contact in the workplace. Over the summer semester we have succeeded in almost completely converting our classroom formats to digital platforms. In the meantime, courses which cannot be conducted online, such as one-on-one classes at the art schools, sports, and excursions, as well as research which requires the proper infrastructure, have been approved by the university management based on the faculties’ hygiene plans. Exams, some still from the winter semester, are being given absolute priority. The current pandemic situation makes it possible to switch to limited standard operations, in which social distance and hygiene regulations must continue to be strictly observed.

By limited standard operations we mean:

1. Starting August 1, 2020, lecturers, researchers and administrative staff will be permitted back on campus and our Germersheim location.

2. In order to be permitted to return to the workplace, employees must continue to comply with the social distancing and hygiene rules. In this regard, the faculties, central institutions, and the departments of central administration will organize their presence at the workplace based on an implementation plan, which will be submitted to the university management. Approved requests for exemption from the emergency operations will be unaffected. The department for occupational safety has summarized the social distancing and hygiene rules, including corona related health and safety standards, and prepared supplementary documents (https://www.arbeitsschutz.uni-mainz.de/corona/). The department is responsible for all individual questions in this regard.

3. Each employee will have two washable mouth and nose coverings made available to them and will regularly be reminded of the personal hygiene rules. Disinfectant can only be made available in special cases.

4. Starting August 1, 2020, presence at the workplace will be the norm. Exempt are those who can provide a doctor’s note, due to an increased risk of complications when contracting the virus, and/ or those who live with or care for a member of a high-risk group. The exception also applies if the workplace cannot comply with the rules for social distancing and hygiene due to, for example, multiple people sharing the office space. Furthermore, in justified cases and in agreement with the supervisor, employees can continue to work from home in accordance with the guidelines currently in force in connection with the corona pandemic; childcare in particular can be guaranteed.

5. While the limited operations are in place, it may be necessary to perform work which does not fall under the individual job description. It is up to the supervisor to decide if and when to temporarily assign another type of work. In the case of lower-level tasks, the remuneration agreed to in the employee’s contract does not change. If higher-level tasks are assigned, this may call for a collectively agreed supplementary salary. In all cases however, the staff council’s authority must be observed.

6. The buildings at all locations will remain closed. They can be opened again starting August 1, if, due to the security systems, employees cannot otherwise be ensured access. However, access to the campus by car will still be prohibited, except for those with parking permits, deliveries, and construction and maintenance workers

7. In the interest of the students, priority will be given to assigning rooms for exams, especially written exams. This is necessary since the social distance requirements prescribed by the state’s corona regulations, which also apply to the university, are reducing our available space by factor 10. Because of this, rooms will not be available for external events. The university management will make the decisions regarding exemptions.

8. Barring a few exceptions, the university library has reduced its services to lending out books. The study spaces are slowly being made available again.

9. Campus service centers such as Student Services or the advising offices are also slowly reinstating their services. However, restrictions should still be expected.

In order for us, as a university, to be able to follow up on infection cases, even under limited standard operations, participant and attendance lists must still be kept at meetings. This is especially important for external persons. The individual arrangements for those who are regularly present in the buildings, offices or laboratories must be properly documented in accordance with no. 4. In case of an infection, the government’s corona warning app can help determine whether contact with an infected person has taken place and can be useful in limiting the spread of infection at the university. It can be downloaded free of charge in the App Store and on Google Play. The download is voluntary and helpful.

Once again, we thank you for your commitment in this unusual situation.

Sincerely,

 

Georg Krausch                                                                 Waltraud Kreutz-Gers
President                                                                           Chancellor

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Persönliche Erreichbarkeit der Abteilung Personal

Liebe Beschäftigte,

wir freuen uns Sie zukünftig wieder persönlich in der Abteilung Personal begrüßen zu dürfen.
Wir bitten aber um Beachtung der nachfolgenden Hinweise:

  1. Persönliche Termine erfolgen immer nur nach vorheriger Vereinbarung mit Ihrer/Ihrem zuständigen Ansprechpartner/in
  2. In der gesamten Abteilung gilt eine Maskenpflicht
  3. In den persönlichen Terminen kann die Maske abegelegt werden sofern der Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist
  4. Bitte versuchen Sie Ihren Termine so kurz wie möglich zu gestalten
  5. Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten wird Ihr Aufenthalt dokumentiert
  6. Bitte nutzen Sie vor der Wahrnehmung des Termins das zur Verfügung gestellte Desinfektionsmittel
Grundsätzlich versuchen wir aufgrund der nach wie vor herrschenden Pandemielage die persönlichen Termine zu begrenzen. Verträge werden auch zukünftig hauptsächlich auf dem Postweg versendet. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihrer/Ihren zuständigen Ansprechpartner/in.
Ihre Abteilung Personal
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Vorgriffsregelung zur Änderung der Urlaubsverordnung

Aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie hat die Landesregierung im Vorgriff auf eine Änderung der Urlaubsverordnung beschlossen, dass der Urlaubsanspruch aus 2019 erst mit Ablauf des 31.12.2020 verfällt.

Diese Regelung gilt für alle Beamtinnen und Beamte und ist übertariflich auch für Tarifbeschäftigte anzuwenden.

Ihre

Abteilung Personal

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Rundschreiben des Präsidenten und der Kanzlerin: Ausnahmen vom Notbetrieb

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit mehr als zwei Monaten befindet sich die Johannes Gutenberg-Universität Mainz nun im Notbetrieb. Vor einem Monat haben wir mit einer partiellen Lockerung des Notbetriebs begonnen. Seitdem hat die Hochschulleitung nach Abstimmung mit der zu diesem Zweck eingerichteten Arbeitsgruppe eine Reihe von Ausnahmen vom Notbetrieb genehmigt. Hierbei handelt es sich primär um solche Lehr-, Forschungs- und Verwaltungstätigkeiten, die auf Infrastruktur auf dem Campus angewiesen sind, oder für die Präsenz unabdingbar ist, wie beispielsweise mündliche Abschlussprüfungen, einige Gremiensitzungen oder Vorstellungsgespräche. Jede Genehmigung setzt selbstverständlich das Erstellen und Einhalten von Hygienekonzepten voraus. Doch auch wenn in den letzten vier Wochen mehr als 150 Anträge auf Ausnahmen vom Notbetrieb bewilligt wurden, sind wir weit von einem Normalbetrieb entfernt.

In allen Fällen, in denen die Aufnahme des Betriebs auf dem Campus von uns genehmigt wurde, ist die Arbeit in den Laboren, Büros und Werkstätten wieder aufzunehmen. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir dabei, dass sie bereit sind, sich auf die durch die Pandemiesituation ergebenden Arbeitsbedingungen einzustellen und vorübergehend auch neue Aufgaben zu übernehmen, von den Führungskräften, dass sie auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Risikogruppen angehören oder Angehörige von Risikogruppen in der Familie haben, entsprechend Rücksicht nehmen. Die Gewährleistung von Abstandsregelungen und die Bildung von überschneidungsfreien Mitarbeiterteams erfordern im Einzelfall die Veränderung der Arbeitszeiten, die der Mitbestimmung des Personalrates unterfällt. In aller Regel sollte aber die in der Dienstvereinbarung niedergelegte geltende Arbeitszeitregelung für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes ausreichen.

Wir möchten Ihnen allen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation danken. Uns ist bewusst, dass das Verfahren für die verschiedenen Einrichtungen auf unserem Campus mit einigem Aufwand verbunden ist. Unserer Auffassung nach ist dies im Interesse der Pandemiebekämpfung und der Gesundheit unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für eine Lockerung des Notbetriebs in Forschung, Lehre und Verwaltung jedoch unabdingbar.

Das Semester bleibt digital

Mittlerweile ist die achte Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz am 25. Mai 2020 von der Landesregierung verabschiedet worden, die eine weitere Lockerung der bisherigen Einschränkungen der Arbeitswelt und des öffentlichen Lebens zur Folge hat. Für die Situation von Lehre und Studium an unserer Universität haben wir in Abstimmung zwischen den rheinland-pfälzischen Hochschulen und mit dem MWWK in der letzten Woche entschieden, das Sommersemester weiterhin digital durchzuführen – hierüber wurden Sie in einer Rundmail des Vizepräsidenten für Studium und Lehre am 22.05. informiert.

Weiterhin arbeiten im Homeoffice, Dienstreisen wieder möglich

Der weit überwiegende Teil von Ihnen arbeitet nach wie vor im Homeoffice. Auch wenn wir wissen, dass dies für viele von Ihnen sehr belastend ist und grundsätzlich nur ein Notbehelf sein kann, sind die Erfahrungen mit dieser für uns alle ungewohnten Situation weitgehend positiv. Das „Heimweh“ nach dem Gutenberg Campus können wir natürlich dennoch gut nachvollziehen. Es fehlt der persönliche Austausch, die gewohnte Interaktion in Seminaren oder die Lektüre eines Buches in unseren Bibliotheken. Doch solange es weder Impfstoffe noch geeignete Medikamente gibt, bleibt die Devise: Abstand halten, persönliche Kontakte möglichst vermeiden oder zumindest minimieren.

Daher werden wir an dieser grundsätzlichen Entscheidung auch weiterhin festhalten. Im Einzelfall ist es in Abstimmung mit den Vorgesetzten auch heute schon möglich, an den Arbeitsplatz zu kommen, wenn die Arbeit aus dem heimatlichen Büro nicht oder nur schwierig zu realisieren oder es aus dienstlichen Gründen erforderlich ist. Ebenso sind Dienstreisen innerhalb Deutschlands wieder möglich, setzen aber bis auf Weiteres die Genehmigung über das Kanzlerbüro voraus.

Sollte es die Pandemiesituation erlauben, werden wir die von vielen Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewünschte Rückkehr an den Arbeitsplatz in größerem Umfang zulassen können. Solange es aber an einem wirksamen Infektionsschutz ebenso fehlt wie an Medikamenten zur Therapie einer COVID-19-Infektion wird dies auf jeden Fall für alle Fachbereiche, Institute, zentrale Einrichtungen und die Verwaltung die Erstellung und Einhaltung von Hygiene- und Abstandskonzepten voraussetzen. Nach allem, was wir derzeit wissen und einschätzen können, dürften dies auch die Rahmenbedingungen sein, die uns im kommenden Wintersemester begleiten werden.

Wir bitten Sie deshalb auch weiterhin um die in dieser Situation notwendige Geduld und um Verständnis dafür, dass wir Schritte von einem Not- zu einem eingeschränkten Regelbetrieb in den kommenden Wochen weiterhin vorsichtig gehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Univ.-Prof. Dr. Georg Krausch                 Dr. Waltraud Kreutz-Gers
Präsident                                             Kanzlerin

 

(Rundschreiben vom 28. Mai 2020)

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Erweiterung der Befristungshöchstgrenze nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG

Liebe Beschäftigte,

das Bundeskabinett hat am 8. April 2020 ein weiteres Gesetzespaket beschlossen, mit dem die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wissenschaft abgemildert werden soll.

Sofern im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 30. September 2020 ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis (zur wiss. Qualifikation nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG) bestanden hat, verlängert sich die Befristungshöchstgrenze um sechs Monate.

Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht nicht. Es besteht aber die Möglichkeit über die gesetzlich vorgegeben Höchstgrenze von sechs bzw. zwölf Jahren hinaus beschäftigt zu werden. Alle vorhandenen Regeln, insbesondere das Erfordernis des Abschlusses einer wissenschaftlichen Qualifikation und die Angemessenheit der Vertragslaufzeit bleiben unberührt.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bisher um einen Beschluss des Bundeskabinetts handelt. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch abzuwarten. 

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Tipps für das Homeoffice

Liebe Beschäftigte,

das Referat Personalentwicklung hat eine Übersicht von Tipps zum Arbeiten im Homeoffice (Arbeitsgestaltung, Führen in Homeoffice), zum Umgang mit der aktuellen Situation sowie zum Selbstlernen zusammengestellt.

Wir möchten Sie einladen sich diese Tipps anzuschauen.

Bleiben Sie gesund!

 

Ihre Abteilung Personal

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Empfohlene Impfung gegen Masern u. a.

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wir möchten Sie auf eine Mitteilung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (RKI) zur Empfehlung und wissenschaftlichen Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln-(MMR-) und Varizellen-Impfung hinweisen.

Danach wird empfohlen, sich gegen Masern u. a. impfen zu lassen. Die Impfungen werden von den Hausärzten vorgenommen und von den Krankenkassen bezahlt.

Bleiben Sie gesund!
Ihre Abteilung Personal

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Arbeitsschutz im Homeoffice

Die Dienststelle Arbeits- Brand- und Umweltschutz (DABU) informiert über den Arbeitsschutz im Homeoffice.
Dabei werden folgende Punkte ausführlich thematisiert:

  • Unfallversicherung im Homeoffice / Mobiles Arbeiten
  • Homeoffice: So bleibt die Arbeit Sicher und Gesund
  • Homeoffice mit Kindern

Alle Informationen erhalten Sie im Rundbrief Dienststelle Arbeits- Brand- und Umweltschutz (DABU).


Weitere FAQ`s (Häufige Fragen) rund ums Homeoffice erhalten Sie auf unserer Sonderseite zur Corona-Pandemie.

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JGU ab 24. März für Publikumsverkehr geschlossen und auf Notbetrieb umgestellt

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) geht ab dem 24. März 2020 in Notbetrieb. Dies hat die Leitung der JGU angesichts der aktuellen Regelungen der Bundesregierung und der Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina für einen temporären deutschlandweiten Shutdown entschieden.


Die Hochchulleitung hat dazu ein Rundschreiben (deutsch) / (englisch) an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veröffentlicht.

Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass wir auf unserer Sonderseite zur Corona-Pandemie fortlaufend aktuelle Informationen in den FAQ's bereitstellen. Schauen Sie dort bitte regelmäßig vorbei.

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