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Das Präsidium hat am 7. August 2025 ein vereinfachtes Dienstreiseverfahren beschlossen, das ab Februar 2026 Geltung erlangt und zeitgleich digital abgebildet wird.
Für die Beschäftigten in den Fachbereichen und künstlerischen Hochschulen gilt:
Für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Die zur Wahrnehmung der jeweiligen Dienstaufgaben erforderlichen Fahrten zu allen Geschäftsorten im In- und Ausland unterfallen der seitens des Präsidenten für diese Personengruppe erteilten Pauschalgenehmigung. Die Pauschalgenehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Dienstreise der jeweiligen Dekanin oder dem jeweiligen Dekan sowie der jeweiligen geschäftsführenden Leitung des entsprechenden Instituts angezeigt wird. In der Anzeige ist anzugeben, dass die Lehre im Zeitraum der Dienstreise sichergestellt ist, ausreichend für die Dienstreise einsetzbare Mittel vorhanden sind, die arbeitsmedizinische Vorsorge, sofern aufgrund des Reiseziels erforderlich, vor Antritt der Dienstreise durchgeführt wird und die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes beachtet werden.
Für Beschäftigte in den Fachbereichen und künstlerischen Hochschulen
- Genehmigungen von Dienstreisen im Inland sowie in Länder des europäischen Raums (mit Ausnahme von derzeit Belarus, Russland, Türkei und Ukraine) fallen in die Zuständigkeit der direkten Führungskräfte, gegebenenfalls mit finanzieller Prüfung durch abrechnungsobjektbeauftragte Personen.
- Dienstreisen ins außereuropäische Ausland werden nach Stellungnahme der direkten Führungskraft seitens des Referats PA 5 der Abteilung Personalangelegenheiten nach entsprechender Prüfung genehmigt.
Für die Beschäftigten in den zentralen Einrichtungen gilt:
Für die Leitungen der zentralen Einrichtungen
Dienstreisen im Inland sind aufgrund einer Pauschalgenehmigung des Präsidiums genehmigt. Dienstreisen ins Ausland werden weiterhin durch das Referat PA 5 der Abteilung Personalangelegenheiten nach entsprechender Prüfung genehmigt.
Für die Beschäftigten in den zentralen Einrichtungen
- Genehmigungen von Dienstreisen im Inland sowie in Länder des europäischen Raums (mit Ausnahme von derzeit Belarus, Russland, Türkei und Ukraine) fallen in die Zuständigkeit der direkten Führungskräfte, gegebenenfalls mit finanzieller Prüfung durch abrechnungsobjektbeauftragte Personen.
- Dienstreisen ins außereuropäische Ausland werden nach Stellungnahme der jeweiligen Führungskraft der zentralen Einrichtung durch das Referat PA 5 der Abteilung Personalangelegenheiten nach entsprechender Prüfung genehmigt.
Für Beschäftigte in der Zentralen Verwaltung gilt:
Für Dezernentinnen und Dezernenten sowie Abteilungs- und Stabsstellenleitungen
Dienstreisen im Inland sind aufgrund der Pauschalgenehmigung der Kanzlerin genehmigt. Dienstreisen ins Ausland werden nach Stellungnahme der direkten Führungskraft weiterhin durch das Referat PA 5 der Abteilung Personalangelegenheiten nach entsprechender Prüfung genehmigt.
Für Beschäftigte in der Zentralen Verwaltung
Dienstreisen im In- und Ausland werden weiterhin nach Stellungnahme der direkten Führungskraft durch das Referat PA 5 der Abteilung Personalangelegenheiten nach entsprechender Prüfung genehmigt.
Weitere Informationen
Hinweise zur Genehmigungsstruktur gibt es in der jeweiligen Anliegenbox „Dienstreise“ der Webseite der Abteilung Personalangelegenheiten.
Digitaler Prozess „Dienstreiseantrag“
Ab Februar 2026 wird das oben beschriebene Verfahren zur Anzeige und Genehmigung von Dienstreisen als weiterer Prozess des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten digital über JobRouter abgebildet.
Details und eine Schritt-für-Schritt-Hilfe zum digitalen Prozess finden Sie auf der Webseite der Stabsstelle Projektmanagement.
Delegationen und Pauschalgenehmigungen
- Delegation der Befugnis zur Genehmigung von Dienstreisen
- Pauschale Dienstreisegenehmigung für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Pauschale Dienstreisegenehmigung für Fahrten in Deutschland für die Leitungen der zentralen Einrichtungen
- Pauschale Dienstreisegenehmigung für Fahrten in Deutschland für die Dezernatsleitungen, Abteilungsleitungen und Stabsstellenleitungen der zentralen Verwaltung