Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,
das Landesministerium des Innern und für Sport hat eine Vorgriffsregelung zur Änderung der Urlaubsverordnung und der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz mitgeteilt. Darin werden unter anderem die Freistellungsmöglichkeiten zur Betreuung schwer erkrankter Kinder pandemiebedingt ausgeweitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
Ihre
Abteilung Personal