Erhöhung der Beamtenbezüge

Liebe Beschäftigte der JGU,

das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat mitgeteilt, dass der Ministerrat den Gesetzentwurf zur Erhöhung der Beamtenbezüge im Rahmen der Tarifergebnisse vom 09.12.2023 gebilligt und dem Landtag zur Entscheidung weitergeleitet hat.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Finanzen.


Das Landesamt für Finanzen hat ebenfalls in diesem Kontext folgendes mitgeteilt:

Inflationsausgleich Besoldung/Versorgung und weitere Anpassungen aufgrund des Entwurfes des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 Den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern, den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie den Empfängerinnen und Empfängern von laufenden Versorgungsbezügen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) wird einmalig zum Stichtag 09.12.2023 und laufend für die Zeit von Januar 2024 bis Oktober 2024 jeweils ein Inflationsausgleich gewährt.

Die Auszahlung des Inflationsausgleichs erfolgt unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung. Ebenso erfolgt die Zahlung im Hinblick auf mögliche Konkurrenz- und Anrechnungsvorschriften unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Die Auszahlung des Inflationsausgleichs erfolgt erstmalig mit den Bezügen für März 2024.

Haben Sie Fragen zum Inflationsausgleich? Ihre Antworten finden Sie hier.

Die weiteren im Entwurf des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 vorgesehenen Anpassungen werden zu den geplanten Stichtagen umgesetzt. Hierüber werden zu gegebener Zeit noch weitere Informationen veröffentlicht.


Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

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