Autor: paskrae

Informationsblatt – Ausgabe 01/25

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Sie in unserer ersten Ausgabe in diesem Jahr über folgende Themen zu informieren:

Aus dem Bereich der Stabsstelle Projektmanagement

1. Allgemeines

  • Einführung der digitalen Personalakte im Bereich der wiss. Hilfskräfte (WHK)

Neben der Einführung der digitalen Akte im Bereich des Tarif- und Beamtenrechts sowie der Lehrbeauftragten werden ab sofort auch die Akten im Bereich der wiss. Hilfskräfte (PA 2) digital geführt.

In diesem Zuge weisen wir erneut darauf hin, dass Einstellungsanträge mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen an das Dezernat PER zu richten sind und eine rückwirkende Datierung des Beschäftigungsbeginns aus Rechtsgründen nicht möglich ist.

  • Digitale Prozesse

Seit Dezember 2024 ist der digitale Prozess „Antrag auf regelhaftes mobiles Arbeiten“ über JobRouter verfügbar.

Durch die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes ist eine zeitnahe Anpassung des Prozesses "Antrag auf regelhaftes mobiles Arbeiten" an die gesetzlichen Vorgaben notwendig. Eine entsprechend überarbeitete Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten ist in Abstimmung.

Die Stabsstelle arbeitet derzeit am nächsten digitalen Prozess, der den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses abbilden wird.

  • IDM-Eintragung von beurlaubtem Personal

Um die digitalen Prozesse auch während einer Beurlaubung nutzen zu können, muss im Personen- und Einrichtungsverzeichnis IDM die Sekundärrolle "beurlaubt" hinterlegt werden.
Die Eintragung kann von den zuständigen Personenverzeichnisbeauftragten der jeweiligen Organisationseinheit vorgenommen werden.

  • Neue Webseite der Stabsstelle

Die Stabsstelle hat eine neue Webseite gestaltet, die umfassende Informationen zu Projekten und wichtige Hilfestellungen bei der Nutzung digitaler Prozesse bietet. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung unterstützt die Nutzerinnen und Nutzer bei der Durchführung der jeweiligen Prozesse. Ab sofort ist die Stabsstelle unter der neuen E-Mail-Adresse projektmanagement-per@uni-mainz.de erreichbar.

2. Personalia

  • Stabsstellenleitung

Herr Sebastian Lauer und Herr Pascal Krämer haben zum 01.01.2025 die Tätigkeiten der Stabsstellenleitung übernommen. Herr Krämer bleibt zusätzlich im Umfang von 25 % als stellvertretender Referatsleiter im Referat PA1 tätig. Unterstützt wird die Stabsstellenleitung durch Frau Michelle Acosta Amador.

Aus dem Bereich der Abteilung Personalangelegenheiten

1. Allgemeines

  • Umbenennung der Beschäftigungsgruppe der wissenschaftlichen Hilfskräfte

Die Bezeichnung der wissenschaftlichen Hilfskräfte wird künftig nicht mehr unter der Abkürzung „HIWI“, sondern unter der neuen Abkürzung „WHK“ geführt.

  • Dienstrad-Leasing

Bisher besteht noch keine Möglichkeit, das vom Land zur Verfügung gestellte Angebot des Dienstrad-Leasings in Anspruch nehmen zu können, da die (technischen) Rahmenbedingungen noch nicht im notwendigen Umfang geschaffen sind.

Die Dienststelle befindet sich derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Ansprechpartnern seitens des Landes Rheinland-Pfalz. Ob bzw. zu welchem Zeitpunkt das Angebot für die Bediensteten der Johannes Gutenberg-Universität zur Verfügung stehen wird, ist zurzeit noch nicht absehbar.

  • Steigerung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Mit der am 21.10.2024 verabschiedeten Rahmenressortvereinbarung zur Steigerung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wurden vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit neue Ziele definiert. Es ist insbesondere vorgesehen, eine signifikante Erhöhung der Beschäftigungsquote auf sechs Prozent zu erzielen. Um diese Vorgabe erreichen zu können, bedarf es weiterer gezielter Maßnahmen, wobei es dabei  unerlässlich ist, einen belastbaren Überblick über die aktuelle Datenlage zu erhalten. Daher bitten wir darum, die in Ihrem Bereich Beschäftigten zu ermutigen, eine vorhandene Behinderung oder Gleichstellung in der Abteilung Personalangelegenheiten anzuzeigen, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Außerdem bitten wir darum zu prüfen, ob Sie zukünftig in Ihrer Organisationseinheit für externe Auftragsvergaben möglicherweise eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen nutzen könnten. In Deutschland sind zurzeit circa 315.000 Menschen in rund 720 anerkannten Werkstätten beschäftigt. Es wird dementsprechend eine Vielzahl von Leistungen angeboten, die möglicherweise auch für Ihre Aufträge relevant sein könnten. Allein in Rheinland-Pfalz gibt es 44 anerkannte Werkstätten. Ein langjähriger Partner, mit dem die JGU bereits sehr gute Erfahrungen gemacht hat, ist beispielsweise in.betrieb gGmbH Gesellschaft für Teilhabe und Integration.

  • Wegfall von A1-Entsendebescheinigungen

Zur Verschlankung und Entbürokratisierung des Dienstreisegenehmigungsverfahrens wird zukünftig auf das aufwändige proaktive Verfahren der Ausstellung von A1-Entsendebescheinigungen bei Dienstreisen innerhalb Europas verzichtet. Hintergrund ist , dass es in den Jahren seit der Einführung für Hochschulangehörige weder faktische Kontrollen gab noch Ordnungsmaßnahmen oder andere Strafen verhängt wurden.

Ab dem Sommersemester 2025 entfällt somit das generelle Verfahren auf Ausstellung einer A1-Entsendebescheinigung für alle Beschäftigten der JGU Mainz.

Im Einzelfall kann – sofern von ausländischen Stellen bei etwaigen Kontrollen explizit verlangt – die A1-Entsendebescheinigung rückwirkend zur nachträglichen Vorlage ausgestellt werden. Sollte dieser Fall eintreten, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen von PA 5 (entsendung@uni-mainz.de), die auch für sonstige Rückfragen gerne zur Verfügung stehen.

2. Personalia

  • Neue Beschäftigte in der Abteilung Personalangelegenheiten

Frau Johanna Schuster unterstützt seit dem 1. November 2024 das Personalrecruiting in PA4.

Frau Natascha Römer hat Anfang Januar ihre Tätigkeit im Referat PA2 aufgenommen.

Frau Regina Geißler hat Mitte März ihre Tätigkeit im Referat PA 2 aufgenommen.

  • Veränderungen in der Abteilung

Frau Julia Golenia hat seit Dezember 2024 die Tätigkeit als Assistenz der Abteilungsleitung übernommen.

Frau Helena Hottenbach ist nunmehr vollständig im Referat PA2 eingesetzt.

Frau Nadine Dienel wechselte ab dem 1. Februar 2025 in die Sachbearbeitung des Referats PA1.

  • Rückkehrende Mitarbeitende

Frau Hannah Borgner ist Mitte Januar aus der Elternzeit zurückgekehrt und hat die Sachbearbeitung im Referat PA1 wieder aufgenommen.

Frau Madeleine Budach ist seit dem 1. März 2025 nach ihrer Elternzeit ebenfalls wieder in PA1 tätig.

Aus dem Bereich der Abteilung Personalentwicklung

1. Allgemeines

  • Weiterbildungsportfolio der RMU-Allianz

Im Rahmen der RMU-Allianz wurde das gemeinsame Weiterbildungsportfolio erweitert. Die für alle Beschäftigten der RMU geöffneten Veranstaltungen aus Darmstadt, Mainz und Frankfurt finden Sie nun im JGU-Weiterbildungsportal Antrago Webportal | Personalentwicklung (gesondert als RMU-Veranstaltung gekennzeichnet).

2. Personalia

  • Veränderungen in der Abteilung

Frau Tanja Bartholomes ist seit dem 15.02.2025 Projektmitarbeiterin in der PE im Tenure Track-Projekt (WISNA).

Aus dem Bereich der Abteilung Rechtsangelegenheiten

1. Allgemeines

  • Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

Aufgrund häufiger und verschiedenartiger Anfragen bezüglich des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes von Mitgliedern der JGU oder anderen Personen möchten wir auf die Möglichkeit hinweisen, Anfragen direkt an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zu senden.

Diese erreichen Sie über die E-Mail-Adresse anfragen@ukrlp.de. Die Unfallkasse antwortet in der Regel schnell und verbindlich. Sollten die Auskünfte der Unfallkasse für Sie nicht nachvollziehbar sein, unterstützt Sie die Abteilung Rechtsangelegenheiten (recht@uni-mainz.de) gerne bei der Klärung Ihrer Angelegenheit.

2. Personalia

  • Neue Beschäftigte in der Abteilung Rechtsangelegenheiten

Herr Elmar Böhm hat am 29.01.2025 seinen Dienst in der Abteilung Rechtsangelegenheiten aufgenommen. Er übernahm den Arbeitsbereich Studienangelegenheiten.

Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

HERAUSGEBER:

Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
Saarstraße 21 | 55122 Mainz
https://www.verwaltung.uni-mainz.de/per/ 

REDAKTION: Stabsstelle Projektmanagement
KONTAKT: per@uni-mainz.de

IMPRESSUM: www.uni-mainz.de/impressum
DATENSCHUTZ: www.uni-mainz.de/datenschutz

 

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Information des Dezernats PER – 01/23

Ausgabe 01/23
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dem Team des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten (PER) ist es ein Anliegen, Sie zeitnah über aktuelle Geschehen den Aufgabenbereich des Dezernates betreffend zu informieren.
Als Kommunikationsformat haben wir uns für die Herausgabe eines Informationsblatts entschieden, welches anlassbezogen erscheinen wird.
Wir freuen uns, Ihnen auf diesem Wege die ersten Informationen bekanntzugeben.
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I. Organisatorisches

1. Terminplanung für Personalratssitzungen - Letzte Sitzung 2023 und erste Sitzung 2024
Die letzte Sitzung des Personalrats in diesem Jahr wird am Dienstag, den 19.12.2023, die erste  Sitzung im kommenden Jahr am 09.01.2024 stattfinden.
Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung und darum, dringliche Mitbestimmungsangelegenheiten frühzeitig dem zuständigen Personalsachbearbeiter vorzulegen, so dass diese noch am 19.12.2023 behandelt werden können.
Die notwendige Fristverlängerung bis zum 19.01.2024 für Anträge, die beim PR nach dem 12.12.2023 eingehen, wurde seitens der Dienststelle bewilligt.
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2. Meldung von Betriebsausflügen
Hinsichtlich des Verfahrens zur Meldung von Betriebsausflügen haben sich organisatorische Neuerungen ergeben:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei einem Betriebsausflug ist, dass die Veranstaltung der Dienststelle dazu dient, dass Betriebsklima zu stärken und die Verbundenheit der Mitarbeitenden untereinander zu fördern. Des Weiteren müssen das Einvernehmen des Dienstherrn vorliegen und die Leitung der Organisationseinheit an der Veranstaltung teilnehmen. Darüber hinaus muss die Veranstaltung allen Mitarbeitenden der Organisationseinheit offenstehen.
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Bitte beachten Sie, dass sich die Unfallkasse Rheinland-Pfalz vorbehält, im jeweiligen konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ihr Eintreten vorliegen.
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Damit für jeden einzelnen Betriebsausflug das notwendige Einvernehmen des Dienstherrn eingeholt werden kann, melden Sie bitte zukünftig Betriebsausflüge über folgendes Webformular an die Leitung des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten.
Sollten Sie innerhalb von fünf Arbeitstagen keine Antwort erhalten, können Sie von der Erteilung des Einvernehmens ausgehen und den Betriebsausflug durchführen.
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II. Personalia

1. Inklusionsbeauftragter der JGU
Das Präsidium hat Herrn Pablo Breinersdorfer, Mitarbeiter der Abteilung Rechtsangelegenheiten, als Inklusionsbeauftragten der JGU bestellt.
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Der Inklusionsbeauftragte vertritt den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen und ist in der Lage, rechtsverbindliche Erklärungen für und gegen den Arbeitgeber abzugeben, unterliegt hierbei aber dessen Weisungen.
Des Weiteren überwacht er die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber schwerbehinderten Menschen und sorgt im Konfliktfall für einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Beteiligten.
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Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an den Inklusionsbeauftragten per E-Mail.
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2. Leitung der Abteilung Personalangelegenheiten
Als Leiter der Abteilung Personalangelegenheiten wurde Herr Nils Kühne (nils.kuehne@uni-mainz.de) bestellt.
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3. Stellvertretende Leitung der Abteilung Personalangelegenheiten
Als stellvertretende Leitung der Abteilung Personalangelegenheiten wurde Frau Kathrin Becker (beckerka@uni-mainz.de) bestellt.
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4. Leiter des Referats PA1 - Tarifrecht der Abteilung Personalangelegenheiten
Als Leiter des Referats PA1- Tarifrecht wird Herr Norman Roothaer (roothaer@uni-mainz.de) zum 01.12.2023 bestellt.
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5. Stellvertretende Leitung des Referats PA2 - Sonstige Vertragsangelegenheiten der Abteilung Personalangelegenheiten
Als stellvertretende Leitung des Referats PA2 – Sonstige Vertragsangelegenheiten wurde Herr Mario Born (mario.born@uni-mainz.de) bestellt.
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6. Stellvertretende Leitung des Referates PA4 - Personalrecruiting, Eingruppierung und Ausbildung der Abteilung Personalangelegenheiten
Als stellvertretende Leitung des Referates PA4 - Personalrecruiting, Eingruppierung und Ausbildung wurde Frau Marie Leonhard (mleonhar@uni-mainz.de) bestellt.
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Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten
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HERAUSGEBER: 
Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 
Saarstraße 21 | 55122 Mainz 
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REDAKTION: Digitalisierung-PA
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neuer digitaler Prozess "Privatanschrift ändern"

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

im Zuge der Prozessdigitalisierung im Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten steht ab sofort der Prozess „Privatanschrift ändern“ digital zur Verfügung.

Über das Workflow-System JobRouter können alle Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten ihre Privatanschrift über ein digitales Formular ändern.

Beachten Sie bitte, dass Sie für den Zugriff zum JobRouter eine Verbindung zum Uni-Netzwerk (Arbeitsplatz auf dem Campus, VPN-Verbindung oder Remoteverbindung) benötigen.

Die Weiterreichung an das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten wird per digitalem Workflow stattfinden.

Das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten hat eine eigene Seite zum Umgang mit digitalen Prozessen eingerichtet und dieStabsstelle Digitalisierung & Prozessentwicklung steht gerne für Hilfesuchende, Anregung und Feedback zur Verfügung.

Weitere Prozesse zur digitalen Antragsstellung des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten sind in der Vorbereitung und werden zeitnah zur Verfügung stehen.

Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

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Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) duldet in ihrem Bereich keine sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt oder Diskriminierung. Über die Vorgaben von § 3 IV AGG hinaus, die für alle Beschäftigten gelten, sieht sich die JGU in der Verantwortung, alle ihre Mitglieder vor solchen Handlungen und Verhaltensweisen zu schützen.

Vor diesem Hintergrund hat der Senat in seiner Sitzung vom 29.04.2022 die folgende Richtlinie beschlossen, die die Richtlinie des Senats zum Schutz vor sexueller Belästigung vom 1. Februar 2013 ersetzt:

Richtlinie des Senates zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt

Ihr Dezernat Personal

 

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Neuauflage des Rundschreibens "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat am 24.02.2022 eine Neuauflage des Rundschreibens zur aktuellen Corona-Pandemie veröffentlicht.

Gerne stellen wir Ihnen dieses Rundschreiben zur Verfügung:

Rundschreiben "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz - Neuauflage 24. Februar 2022

Bleiben Sie gesund.

Ihr Dezernat Personal

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Neuauflage des Rundschreibens "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat am 20.01.2022 eine Neuauflage des Rundschreibens zur aktuellen Corona-Pandemie veröffentlicht.

Gerne stellen wir Ihnen dieses Rundschreiben zur Verfügung:

Rundschreiben "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz - Neuauflage 20. Januar 2022

Bleiben Sie gesund.

Ihr Dezernat Personal

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Neuauflage des Rundschreibens "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat am 29. September 2021 eine Neuauflage des Rundschreibens zur aktuellen Corona-Pandemie veröffentlicht.

Gerne stellen wir Ihnen dieses Rundschreiben zur Verfügung:

Rundschreiben "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz - Neuauflage 29. September 2021

Bleiben Sie gesund.

Ihr Dezernat Personal

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Rundmail der Hochschulleitung: Rückkehr an den Arbeitsplatz / Return to the workplace

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der umfangreichen Umstellung auf digitale Lehrformate, strengen Hygienekonzepten für nicht digital substituierbare Lehre, Prüfungen und den Laborbetrieb in der Forschung sowie mit der weitgehenden Umstellung auf das Arbeiten von Zuhause ist es uns gelungen, den Betrieb der JGU unter Pandemiebedingungen einigermaßen aufrechtzuerhalten. Nichtsdestoweniger ist so manches auf der Strecke oder jedenfalls liegen geblieben. Drei Kohorten von Studienanfängern haben die Universität nur virtuell erfahren, Forschungsarbeiten konnten nicht wie geplant fortgeführt werden, in der Arbeit von Technik und Verwaltung kam es zu Verzögerungen. Und die Corona-Pandemie ist keineswegs beendet, sondern bestimmt nach wie vor unseren Arbeitsalltag und unser privates Leben. Inzwischen sind aber weit über 60 % der Bürgerinnen und Bürger vollständig geimpft; hinzu kommt die Immunisierung jener, die an COVID-19 erkrankt waren und genesen sind. Der Druck auf die Krankenhäuser ist nun vergleichsweise moderat.

Die Universität hat sich deshalb entschieden, im Wintersemester wieder in den Präsenzbetrieb zurückzukehren und die Landesregierung hat in ihrer Corona-Bekämpfungsverordnung die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Hierzu gehört, dass in Lehrveranstaltungen auf Abstandsregelungen weitestgehend verzichtet wird, dafür aber die sogenannte 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung gilt und das Tragen von Masken zum Fremdschutz generell vorgesehen ist.

Was bedeutet dies für die Arbeit an der Universität außerhalb der Lehrveranstaltungen?

Die vormals durch das Bundesinfektionsschutzgesetz geregelte Homeoffice-Pflicht ist zum 1. Juli 2021 ausgelaufen. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist anlässlich des kommenden Präsenzsemesters spätestens ab 1. Oktober 2021 wieder erforderlich und auch verantwortbar. Zwar gibt es weiterhin Infektionsfälle, aber allen impffähigen Bürgerinnen und Bürgern ist ein Angebot für eine wirksame Schutzimpfung gemacht worden. Eine Impfung gegen das Coronavirus ist für Versicherte kostenfrei und kann auch weiterhin während der Arbeitszeit erfolgen. Wir sind dankbar dafür, dass die Landesregierung den Impfbus des Deutschen Roten Kreuzes in den kommenden Wochen noch einmal auf den Campus der Hochschule Mainz bzw. auf den der JGU schickt, um dort nicht nur Studierenden, sondern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Impfangebot zu machen. Wir gehen davon aus, dass ein großer Anteil der Beschäftigten und der Studierenden über einen wirksamen Schutz gegen COVID-19 verfügt. Besonderer Schutz gilt weiterhin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich aufgrund der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission nicht impfen lassen können.

Mit einem veränderten Hygienekonzept werden wir deshalb auf diese neue Situation reagieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch weiterhin nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über ihren Impfstatus zu informieren. Sie können dies aber auf freiwilliger Basis tun, um die Umsetzung angepasster Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Einzige Ausnahme sind die Lehrenden, die nach § 16 Abs. 1 CoBeLVO des Landes verpflichtet sind, bei Stichprobenkontrollen die Einhaltung der 3G-Regelung nachzuweisen.

Die bislang geltenden Hygieneregeln, individueller Abstand, das Tragen von Masken zum Fremdschutz sowie das regelmäßige manuelle oder automatische Lüften in den Räumlichkeiten haben sich als wirksame Infektionsschutzmaßnahmen erwiesen und gelten deshalb auch weiterhin. Bei nachweislich geimpften oder genesenen Personen kann die Maske am Platz entfallen. Die Dienststelle bietet nach den geltenden Arbeitsschutzregelungen primär nicht geimpften Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nach wie vor zweimal pro Woche einen Selbsttest an.

Die begrenzte Belegung von Räumen, also die sogenannte 10 qm-Regel und andere raumbezogene Belegungsgrenzen werden aufgehoben. Veranstaltungen aller Art können mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden. Arbeiten mehrere Personen in einem Raum oder besteht regelmäßiger Kundenkontakt, sollen Einrichtungen wie Spuckschutz erhalten bleiben oder können im Bedarfsfall eingerichtet werden, wenn ausreichende Abstände nicht eingehalten werden können. Die aktualisierten allgemeinen Arbeitsschutzstandards für den eingeschränkten Regelbetrieb während der Corona-Pandemie finden Sie im Anhang.

Angesichts der überwiegend positiven Erfahrungen mit dem Dienstbetrieb während des freiwillig oder auf gesetzlicher Basis gewährten Homeoffice überarbeitet die Dienststelle derzeit die geltende Dienstvereinbarung zur Telearbeit und holt dazu die Zustimmung des Personalrates ein. Solange der Deutsche Bundestag an der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festhält, können Vorgesetzte unabhängig von der noch geltenden Telearbeitsregelung Homeoffice im Einzelfall gewähren, wenn die konkrete Aufgabenstellung das zulässt und die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gewähr für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung bieten. Homeoffice soll von den Vorgesetzten insbesondere gewährt werden, um Eltern die Vereinbarkeit von Arbeit und pandemiebedingter Kinderbetreuung zu ermöglichen.

Nach 18 Monaten Pandemie geht die JGU nun einen großen Schritt zurück zur Normalität. Auch wenn nach wie vor Maßnahmen zum Infektionsschutz erforderlich sind und zu Einschränkungen führen, wir blicken mit Zuversicht in das kommende Präsenzsemester und freuen uns auf die persönlichen Begegnungen an unserer Universität.

Mit herzlichen Grüßen

gez. Prof. Dr. Georg Krausch                                       gez. Dr. Waltraud Kreutz-Gers


Dear JGU members,
Dear colleagues,

Since the beginning of the pandemic, JGU has switched to digital teaching formats, set-up strict hygiene concepts for classes, examinations, lab courses or research activities that could not take place online, and introduced extensive options to work from home. With these measures, we have managed, to some extent, to maintain regular operations at JGU under pandemic conditions. However, many things have fallen by the wayside or, at least, have been left undone. Three cohorts of first-year students have only experienced the university online, research could not be continued as planned, and there were delays in the work of our technics departments and administrative units. And the Corona pandemic, far from ending, continues to dominate our daily work and private lives. In the meantime, however, well over 60% of German citizens have been fully vaccinated or have recovered from the virus. The pressure on hospitals is now comparatively moderate.

The university has therefore decided to resume on-campus teaching in the winter semester. The Rhineland-Palatinate state government has created the necessary legal conditions in its Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO, Corona Control Ordinance): Distancing regulations for university courses no longer apply, instead the so-called ‘3G regulation’ (vaccinated, tested, recovered) comes into force and the wearing of face masks to protect others is mandatory.

What does this mean for the work at the university outside of courses?

The obligation to work from home, formerly regulated by the Bundesinfektionsschutzgesetz (Federal Infection Control Act) expired on July 1, 2021. On the occasion of the upcoming on-campus winter semester, JGU staff are required to return to their place of work by October 1, 2021 at the latest.

While there still are new infections, all citizens who are eligible for a vaccination have had the option to get vaccinated. The vaccination is free of charge for all persons with health insurance and it is still possible to get vaccinated during working hours. We are grateful that the state government is sending the ‘vaccination bus’ of the German Red Cross to JGU’s campus and the campus of the Mainz University of Applied Sciences once again in the coming weeks, offering vaccinations for both students and staff. We assume that a large number of staff and students already have effective protection against COVID-19. Staff who cannot be vaccinated based on recommendations issued by the Ständige Impfkommission (Standing Commission on Vaccination) still need special protection.

We will therefore respond to this new situation with a modified hygiene concept. Employees are still not obliged to inform their employer of their vaccination status. However, they can do so on a voluntary basis to support the implementation of adapted protective measures. The only exception are teaching staff, who are required to provide proof that they comply with the ‘3G regulation’ according to Section 16 (1) of the CoBeLVO (compliance will be checked through random sampling).

The hygiene rules that have applied to date, individual distancing measures, the wearing of masks to protect others, and proper ventilation of rooms (both through windows or ventilation systems) have proven to be effective against infections and therefore continue to apply. Persons who are vaccinated or have recovered from an infection are no longer required to wear a mask at their workplace. According to the current occupational health and safety regulations, JGU continues to offer self-testing twice a week, primarily for unvaccinated employees.

Limits on the number of people allowed in offices and enclosed spaces, such as the so-called 10 square meter rule, cease to apply. All kinds of events can take place with up to 100 people. If several people work in one room or if there is regular customer contact, protective measures, such as spit protection walls are to be retained or can be set up, if necessary, and if sufficient distances cannot be maintained. The updated general occupational health and safety standards for restricted regular operations during the Corona pandemic can be found in the Appendix.

In view of the predominantly positive experience with working from home during the pandemic, both on a voluntary and statutory basis, the applicable staff agreement on teleworking is currently being revised and awaits approval from the Staff Council. As long as the German Bundestag recognizes an ‘epidemic situation of national relevance‘, supervisors may allow working from home in individual cases, irrespective of the teleworking regulations still in effect, if the specific task permits this and the employees in question guarantee that they will fulfill their tasks properly. Working from home is to be allowed in particular to enable parents to balance work and childcare during the pandemic.

After 18 months, JGU is now taking a big step back to normality. Even though infection control measures are still necessary and lead to restrictions, we look forward to the upcoming on-campus semester with confidence and hope to see you all soon on campus.

Sincerely,

Prof. Dr. Georg Krausch                                       Dr. Waltraud Kreutz-Gers

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Kostenlose Antigen-Schnelltests zum Nachweis von COVID-19 (SARS-CoV-2) für Beschäftigte der JGU Mainz

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

ab sofort haben alle Beschäftigten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz die Möglichkeit, im von der Universitätsmedizin betriebenen Testzentrum in Mainz-Hechtsheim einmal pro Woche während der Arbeitszeit einen kostenlosen Schnelltest durchführen zu lassen. Dieses Angebot gilt unabhängig vom Wohnort zusätzlich zu den Bürgertests, die im Testzentrum oder einer der Teststellen in Mainz ebenfalls einmal pro Woche kostenlos durchgeführt werden können.

  1. Terminvereinbarung: Für die Durchführung eines Schnelltests ist eine Terminvereinbarung erforderlich:
    - online: https://app.testzentrum.unimedizin-mainz.de/
    Bitte wählen Sie in der Probandenanamnese die Option "Mitarbeiter/-in an der Universitätsmedizin Mainz oder Studierende/-r der Zahnmedizin/Humanmedizin an der JGU" aus.
    - telefonisch: 06131 488 66-10
  2. Nachweis der Berechtigung: Beschäftigte müssen ihre Berechtigung zu einem zusätzlichen Schnelltest nachweisen.
    Nutzen Sie dazu den JGU-Ausweis, den Sie in der Uni Mainz-App im Menüpunkt ‚Ausweise‘ anzeigen lassen können. Die App ist im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar. Falls Sie den JGU-Ausweis nicht verwenden können, bringen Sie zum Nachweis ihrer Berechtigung bitte die ausgedruckte Benutzerkontenbestätigung des ZDV zum Testzentrum in Hechtsheim mit. Sie finden die Benutzerkontenbestätigung unter https://account.uni-mainz.de/Account im Menüpunkt ‚Benutzerkonto‘.
  3. Anfahrt zum Testzentrum: Das Testzentrum befindet sich auf dem Gelände der Messe Mainz.
    - Messegelände Hechtsheim, Florenzer Allee, 55129 Mainz
    - Öffnungszeiten: montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr; samstags von 10.00 bis 14.00 Uhr

Bitte beachten Sie: Ein Test ist möglich, solange Sie keine Symptome einer SARS-Cov2-Infektion aufweisen. Wenn Sie Symptome haben, kontaktieren Sie bitte Ihre hausärztliche Praxis.

Weitere Informationen: https://www.unimedizin-mainz.de/coronavirus-testzentrum/uebersicht.html

Bleiben Sie gesund.

Ihr Dezernat Personal

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Aktuelle Regelungen des Landes und der Kreisverwaltung Germersheim zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Stand: 01.12.2020)

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

wir informieren Sie über Neuerungen in Bezug auf die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Allgemeinverfügungen der Stadt Mainz und der Kreisverwaltung Germersheim.

Ab 01. Dezember 2020 gilt die Dreizehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO). Diese regelt u.a. im Einzelnen:

Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 5 Personen). Kurze Zusammenfassung

• Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Grundsätzlich gilt: Überall, wo Menschen sich nahekommen – auch im Freien – und der Mindestabstand schlecht eingehalten werden kann, ist eine Alltagsmaske zu tragen.

Arbeitgeber sollen, wo immer umsetzbar, Homeoffice ermöglichen. Hygienekonzepte müssen eingehalten werden, um Kontakte auch auf der Arbeit zu vermeiden. Die Hochschulleitung bittet die Vorgesetzten daher, die bereichsspezifischen Maßnahmen laufend zu überprüfen und die Möglichkeit von mobilem Arbeiten jeweils für ihren Bereich zu prüfen.

• Die Regelungen bezüglich der Prüfungen, welche bisher in § 2 Abs. 2 der 12. CoBeLVO verortet waren, sind ohne wesentliche Änderungen in den § 2 Abs. 4 der 13. CoBeLVO aufgenommen worden.

• In Bezug auf die Regelungen für die forschende und lehrende Tätigkeit an Hochschulen in § 14 Abs. 1 CoBeLVO wurden im Vergleich zur vorherigen Verordnung keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.

Eine kurze Zusammenfassung der Stadt Mainz finden Sie hier.

Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Germersheim:

Die Kreisverwaltung Germersheim hat eine Allgemeinverfügung zur Anordnung der Absonderung in häusliche Quarantäne erlassen.

Bleiben Sie gesund.

Ihre Abteilung Personal

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