Digitale Prozesse des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten

 

Das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten digitalisiert die Prozesse rund um das Beschäftigungsverhältnis. Hierüber können in vorgegebenen Prozessen Anträge unter Einhaltung des Dienstweges an das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten gerichtet werden.

Auf dieser Seite finden Sie eine Hilfestellung in dem Umgang mit unseren Prozessen über Bizagi . Darüberhinaus sammeln wir auch die häufigsten Anfragen in einer FAQ-Sammlung.

Eine allgemeine Anleitung über die Handhabung für die Bizagi finden Sie hier..

Für weitere Fragen oder Rückmeldungen anderer Art steht Ihnen die Stabsstelle Digitalisierung & Prozessentwicklung jederzeit gerne zur Verfügung.


Aufgrund eines Softwarewechsels können aktuell keine Anträge des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten über Bizagi gestellt werden. Ab dem 13. Juli können Sie über die neue Software JobRouter die Anzeige der Nebentätigkeit wieder vornehmen. Eine Übersichtsseite zu JobRouter finden Sie dann an dieser Stelle.


Sobald ein Vorgang zu Ihnen als Führungskraft in den Eingangskorb eingeht, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Benachrichtigung und dem Link zu dem Fall. Sie können dann das ausgefüllte Formular ansehen, prüfen und sodann über den Reiter "Stellungnahme der/des Vorgesetzten" Ihre Stellungnahme abgeben.

Dabei haben Sie in der Regel folgende Optionen:

  • Rückgabe an die/den Antragsteller/in (mit Kommentarfunktion) 
    Sie können mit dieser Option der anzeigenden Person die Möglichkeit geben, fehlerhafte Daten bzw. Hindernisse zur Zustimmung zu korrigieren und die Anzeige in überarbeiteter Version wieder auf den Dienstweg zu geben. Im Gegensatz zur Ablehnung muss die stellende Person die Anzeige nicht komplett neu ausfüllen.
  • Zustimmung zum Antrag
    Der Antrag wird weiter auf dem Dienstweg bis hin zum Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten gereicht
  • Ablehnung des Antrags
    Durch Ablehnung wird der gesamte Prozess abgebrochen und der Fall direkt geschlossen. Die anzeigende Person bekommt eine Benachrichtigung über den Abbruch der Maßnahme. Ein späteres Aufrufen des Antrags ist hier nicht mehr möglich.

Nach erfolgreicher Abgabe der Stellungnahme ist der Prozess nicht länger in Ihrem Eingangskorb enthalten.


Sobald ein Vorgang in Ihrer Rolle im Dekanat/Geschäftsführung in den Eingangskorb eingeht, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Benachrichtigung und dem Link zu dem Fall.

Beachten Sie bitte, dass sowohl die/der Dekan/in, sämtliche Prodekane/Prodekaninnen und Geschäftsführungen parallel eine Benachrichtigung über den Eingang des Falls in den Eingangskorb bekommen.

Indem Sie den Button "Besitz übernehmen" betätigen wird der Fall für die anderen Rollen gesperrt und Ihnen alleine zugewiesen. 

Sie können dann das ausgefüllte Formular ansehen, prüfen und sodann über den Reiter "Stellungnahme Dekanat/Geschäftsführung" Ihre Stellungnahme abgeben.

Dabei haben Sie in der Regel folgende Optionen:

  • Rückgabe an die/den Antragsteller/in (mit Kommentarfunktion) 
    Sie können mit dieser Option der/dem Antragsteller/in die Möglichkeit geben, fehlerhafte Daten bzw. Hindernisse zur Zustimmung zu korrigieren und den Antrag in überarbeiteter Version wieder auf den Dienstweg zu geben. Im Gegensatz zur Ablehnung muss die stellende Person den Antrag nicht komplett neu ausfüllen.
  • Zustimmung zum Antrag
    Der Antrag wird weiter auf dem Dienstweg bis hin zum Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten gereicht
  • Ablehnung des Antrags
    Durch Ablehnung wird der gesamte Prozess abgebrochen und der Fall direkt geschlossen. Die/Der Antragsteller/in bekommt eine Benachrichtigung über den Abbruch der Maßnahme. Ein späteres Aufrufen des Antrags ist hier nicht mehr möglich.

Über den Button "Freigeben" können Sie den Fall auch wieder für alle Rolleninhaber/innen freigeben. 

Nach erfolgreicher Abgabe der Stellungnahme ist der Prozess nicht länger in Ihrem Eingangskorb enthalten.


Sobald die Stellungnahmen von allen Beteiligten vorliegen geht der Prozess in den Eingangskorb des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten und wird von der zuständigen Sachbearbeitung geprüft und bearbeitet.

Auch das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten kann die Anträge an die antragstellende Person zur Überarbeitung zurückgeben.
In diesem Fall kann der Antrag von der ursprünglich stellenden Person überarbeitet werden. Nach Überarbeitung nimmt der Antrag dann erneut den Dienstweg.

Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.