Allgemein

Warnstreiks in 2026

Liebe Beschäftigte,

mit Bezug auf demnächst anstehende Warnstreiks weisen wir auf die Verwaltungsmitteilung Nr. 01/2015 hin.

Zusammengefasst ist Folgendes zu beachten:

Für den Zeitraum der Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen - einschließlich Urabstimmung - besteht kein Anspruch auf Vergütungszahlung.

Mit der elektronischen Zeiterfassung in Gisbo ist so zu verfahren, dass Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende wie üblich erfasst bzw. ggf. nacherfasst werden, da sonst die Nichtarbeit bzw. Streikzeit als Gleitzeit gilt und somit keine Arbeitszeit, sondern Freizeit wäre.

Im Bemerkungsfeld soll die Angabe „Streik“ erfolgen.

Die Führungskräfte sind gehalten, festzustellen, welche Beschäftigten aus der jeweiligen Organisationseinheit an Arbeitskampfmaßnahmen teilgenommen haben. Die entsprechenden Abwesenheitszeiten sind unter Angabe des Namens - abzüglich etwaiger Pausenzeiten - der Abteilung Personalangelegenheiten per E-Mail an personal@uni-mainz.de mitzuteilen.

Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

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Vereinfachtes Verfahren zur Genehmigung von Dienstreisen

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Das Präsidium hat am 7. August 2025 ein vereinfachtes Dienstreiseverfahren beschlossen, das ab Februar 2026 Geltung erlangt und zeitgleich digital abgebildet wird.

Für die Beschäftigten in den Fachbereichen und künstlerischen Hochschulen gilt:

Für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Die zur Wahrnehmung der jeweiligen Dienstaufgaben erforderlichen Fahrten zu allen Geschäftsorten im In- und Ausland unterfallen der seitens des Präsidenten für diese Personengruppe erteilten Pauschalgenehmigung. Die Pauschalgenehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Dienstreise der jeweiligen Dekanin oder dem jeweiligen Dekan sowie der jeweiligen geschäftsführenden Leitung des entsprechenden Instituts angezeigt wird. In der Anzeige ist anzugeben, dass die Lehre im Zeitraum der Dienstreise sichergestellt ist, ausreichend für die Dienstreise einsetzbare Mittel vorhanden sind, die arbeitsmedizinische Vorsorge, sofern aufgrund des Reiseziels erforderlich, vor Antritt der Dienstreise durchgeführt wird und die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes beachtet werden.

Für Beschäftigte in den Fachbereichen und künstlerischen Hochschulen

  • Genehmigungen von Dienstreisen im Inland sowie in Länder des europäischen Raums (mit Ausnahme von derzeit Belarus, Russland, Türkei und Ukraine) fallen in die Zuständigkeit der direkten Führungskräfte, gegebenenfalls mit finanzieller Prüfung durch abrechnungsobjektbeauftragte Personen.
  • Dienstreisen ins außereuropäische Ausland werden nach Stellungnahme der direkten Führungskraft seitens des Referats PA 5 der Abteilung Personalangelegenheiten nach entsprechender Prüfung genehmigt.

 

Für die Beschäftigten in den zentralen Einrichtungen gilt:

Für die Leitungen der zentralen Einrichtungen

Dienstreisen im Inland sind aufgrund einer Pauschalgenehmigung des Präsidiums genehmigt. Dienstreisen ins Ausland werden weiterhin durch das Referat PA 5 der Abteilung Personalangelegenheiten nach entsprechender Prüfung genehmigt.

Für die Beschäftigten in  den zentralen Einrichtungen

  • Genehmigungen von Dienstreisen im Inland sowie in Länder des europäischen Raums (mit Ausnahme von derzeit Belarus, Russland, Türkei und Ukraine) fallen in die Zuständigkeit der direkten Führungskräfte, gegebenenfalls mit finanzieller Prüfung durch abrechnungsobjektbeauftragte Personen.
  • Dienstreisen ins außereuropäische Ausland werden nach Stellungnahme der jeweiligen Führungskraft der zentralen Einrichtung durch das Referat PA 5 der Abteilung Personalangelegenheiten nach entsprechender Prüfung genehmigt.

 

Für Beschäftigte in der Zentralen Verwaltung gilt:

Für Dezernentinnen und Dezernenten sowie Abteilungs- und Stabsstellenleitungen

Dienstreisen im Inland sind aufgrund der Pauschalgenehmigung der Kanzlerin genehmigt. Dienstreisen ins Ausland werden nach Stellungnahme der direkten Führungskraft weiterhin durch das Referat PA 5 der Abteilung Personalangelegenheiten nach entsprechender Prüfung genehmigt.

Für Beschäftigte in der Zentralen Verwaltung

Dienstreisen im In- und Ausland werden weiterhin nach Stellungnahme der direkten Führungskraft durch das Referat PA 5 der Abteilung Personalangelegenheiten nach entsprechender Prüfung genehmigt.

 

Weitere Informationen

Hinweise zur Genehmigungsstruktur gibt es in der jeweiligen Anliegenbox „Dienstreise“ der Webseite der Abteilung Personalangelegenheiten.

 

Digitaler Prozess „Dienstreiseantrag“

Ab Februar 2026 wird das oben beschriebene Verfahren zur Anzeige und Genehmigung von Dienstreisen als weiterer Prozess des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten digital über JobRouter abgebildet.

Details und eine Schritt-für-Schritt-Hilfe zum digitalen Prozess finden Sie auf der Webseite der Stabsstelle Projektmanagement.

 

Delegationen und Pauschalgenehmigungen

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Bedingungen zur Durchführung von Dienstreisen

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Dienstreisen zu Geschäftsorten außerhalb der Dienstorte Mainz oder Germersheim bedürfen der vorherigen elektronischen Genehmigung. Ausgenommen hiervon sind Dienstreisen, die im Rahmen von generellen oder individuellen Pauschalgenehmigungen durchgeführt werden. Dienstreisen von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern bedürfen lediglich der elektronischen Anzeige.

Die Genehmigung als Dienstreise erfolgt für die Dauer des Dienstgeschäftes und die notwendige An- und Rückreisezeit. Wird die Dienstreise mit einem privaten Aufenthalt verbunden, ist bei Flugreisen zwingend zum Buchungszeitpunkt ein Vergleichsangebot durch die Dienstreisenden einzuholen und dem Antrag auf Reisekostenvergütung beizufügen (siehe auch unter „Dienststättenprinzip“ und „Verbindung von Dienstreisen mit Privataufenthalten“).

Etwaige Sicherheitshinweise und Einreisebestimmungen zu den bereisten Ländern sind der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) zu entnehmen und zu beachten.

Auf einer Dienstreise besteht grundsätzlich Unfallversicherungsschutz während der Ausübung des Dienstgeschäftes, für notwendige An- und Rückreisen sowie Fahrten am Geschäftsort. Im Schadensfall erfolgt bei Tarifbeschäftigten eine Einzelfallprüfung durch die zuständige Unfallkasse Rheinland-Pfalz, bei Beamten durch das Referat Beamtenrecht des Dezernates Personal und Rechtsangelegenheiten.

Ein Unfall auf einer Dienstreise ist daher unverzüglich, spätestens nach Rückkehr von der Dienstreise anzuzeigen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter www.arbeitsschutz.uni-mainz.de/unfallanzeige/.

Die Genehmigung einer privaten Kfz-Benutzung zur Durchführung der Dienstreise führt nicht zwangsläufig zu einer Haftungsübernahme im Falle eines Sachschadens. Hierüber kann erst nach einer im Einzelfall durchzuführenden Prüfung entschieden werden.

Im Einvernehmen mit den Dienstreisenden kann bei Anordnung oder Genehmigung der Dienstreise eine niedrigere Reisekostenvergütung als nach dem Landesreisekostengesetz vorgesehen festgelegt werden. Die Festlegung sollte sich grundsätzlich aus der Dienstreisegenehmigung ergeben; etwaige gesonderte Vereinbarungen sind dem Antrag auf Dienstreisegenehmigung und dem Antrag auf Reisekostenvergütung beizufügen.

Wird die Dienstreise an der Wohnung oder einem anderen Ort außerhalb des Dienstortes angetreten oder beendet, werden höchstens die Fahrt- und Flugkosten erstattet, die bei der Abreise oder Ankunft an der Dienststätte entstanden wären. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass bei Flugreisen, die nicht vom dem Dienstort nächstgelegenen Flughafen erfolgen, ein entsprechendes Vergleichsangebot eingeholt wird.

Dienstreisen sind vorrangig mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln durchzuführen. Erstattet werden hierbei die Fahrtkosten für die Benutzung der niedrigsten Klasse. Für Bahnfahrten von mindestens dreistündiger Dauer zu einem Geschäftsort außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden, sofern dies genehmigt wurde. Fahrpreisermäßigungen sind in Anspruch zu nehmen, eine private BahnCard oder ein privates Deutschlandticket ist zur Fahrpreisreduzierung einzusetzen. Die Kosten eines Deutschlandtickets können auf Antrag erstattet werden, wenn dieses sich durch seinen Einsatz im Rahmen einer Dienstreise oder in der Summe mehrerer Dienstreisen im monatlichen Geltungszeitraum vollständig amortisiert hat. Eine teilweise Erstattung der Anschaffungskosten oder eine fiktive Erstattung von Fahrtkosten ist nicht gestattet.

Die Benutzung eines Flugzeuges kann nur genehmigt werden, wenn dies zur Durchführung der Dienstreise notwendig ist.

Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines privaten PKW wird bei Vorliegen triftiger Gründe in Höhe von derzeit € 0,28 je Kilometer gewährt. Liegen keine triftigen Gründe vor, beträgt die Wegstreckenentschädigung derzeit € 0,18 je Kilometer.

Buchungen von Flügen für Dienstreisen können über das mit der JGU kooperierende Reisebüro ATG vorgenommen werden. Hierzu übermitteln Sie bitte Ihre Dienstreisegenehmigung per E-Mail an ATG. Für einen reibungslosen Ablauf ist es deshalb erforderlich, dass die Anträge auf Genehmigung von Dienstreisen rechtzeitig gestellt werden und insbesondere hinsichtlich des Kostenträgers sorgfältig ausgefüllt sind. Die Abrechnung von bei ATG gebuchten Flügen erfolgt grundsätzlich über die Lufthansa AirPlus Company Card; Dienstreisende erhalten in diesen Fällen für die in Anspruch genommenen Leistungen keine Privatrechnung von ATG, sondern die angefallenen Kosten sowie der CO2-Kompensationsbetrag werden direkt der entsprechenden Kostenstelle belastet. In den Fällen, in denen eine Buchung über die Lufthansa AirPlus Company Card nicht möglich oder beabsichtigt ist, sind die gebuchten Leistungen von den Dienstreisenden direkt zu begleichen und bei der Reisekostenabrechnung geltend zu machen.

Die Reiseleistungen sind buchbar beim Reisebüro ATG, Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn, Tel. +49 69 9675 5700,
E-Mail: central.de@atgtravel.com

Dienstlich veranlasste Flugreisen unterliegen aufgrund eines Ministerratsbeschlusses einem CO2-Kompensationserfordernis. Soweit also eine Dienstreise mit dem Flugzeug durchgeführt werden muss, ist für die dadurch anfallende klimaschädliche CO2-Emission eine Ausgleichszahlung an die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz zu leisten.

Die pauschalierten Ausgleichsbeträge werden nach dem Verursacherprinzip den jeweiligen Abrechnungsobjekten, aus denen der Flug bezahlt wurde, nachträglich durch das Dezernat Finanzen und Beschaffung belastet und zentral abgeführt. Nähere Informationen hierzu finden Sie bei Dienstreisen unter https://www.verwaltung.personal.uni-mainz.de/personalangelegenheiten/

Bei Aufenthalten in Tropen, Subtropen und Regionen mit besonderen klimatischen Belastungen sowie Infektionsgefährdungen ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeberatung vor Antritt der Reise verpflichtend. Für Bedienstete der JGU mit Dienstort Mainz werden diese Vorsorgeberatungen beim Betriebsärztlichen Dienst der Universitätsmedizin nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 06131-172233), E-Mail: jgu-bad@unimedizin-mainz.de, durchgeführt. Eine rechtzeitige Terminvereinbarung, idealerweise 6 bis 8 Wochen vor Antritt der Dienstreise, ist zur Durchführung der Vorsorgeberatung erforderlich. Die Terminanfrage beim Betriebsärztlichen Dienst kann auch direkt im elektronischen Prozess des Dienstreiseantrags gestellt werden. Zu dem Beratungstermin ist der ausgefüllte und von der Führungskraft unterzeichnete Anmeldebogen mitzubringen, der unter dem Button Dienstreisen unter https://www.verwaltung.personal.uni-mainz.de/personalangelegenheiten/ abrufbar ist. Bedienstete mit Dienstort Germersheim können einen Reisemedizinischen Dienst in ihrer Nähe aufsuchen. Eine Bescheinigung der Dienststelle ist hierfür nicht erforderlich, da von der entsprechenden Stelle direkt eine Rechnung ausgestellt wird, die beim Fach-/Arbeitsbereich einzureichen ist.

Dienstreisen in die betroffenen Gebiete sind daher so rechtzeitig zu beantragen, dass noch genügend Zeit bleibt, eine Beratung und ggf. fehlende Impfungen zu veranlassen. Die Kosten für die Beratung und eventuell notwendige Untersuchungen oder Impfungen sind von der jeweiligen Organisationseinheit zu tragen, bei Drittmittelbediensteten sind die Kosten aus dem Drittmittelprojekt zu finanzieren. Eine Auflistung der betroffenen Gebiete finden Sie auf unserer Homepage in dem entsprechenden FAQ unter Dienstreisen. Anlage-11-Staatenliste-AMV.pdf

Wird die Dienstreise mit einem privaten Aufenthalt verbunden, ist für diesen Zeitraum eine private reisemedizinische Vorsorge zu treffen. Die über die JGU veranlasste Arbeitsmedizinische Beratung gilt nur für den dienstlichen Anteil der Reise.

Erfolgt keine Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeberatung ist die vorbehaltliche Genehmigung der Reise als Dienstreise gegenstandslos sowie jegliche Erstattung von Reisekosten ausgeschlossen.

Die JGU Mainz und book-n-drive kooperieren im Bereich der Mobilität. Am Haupteingang der JGU im Bereich der Kolonnaden stehen book-n-drive Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung. Für Beschäftigte besteht die Möglichkeit, Carsharing-Fahrzeuge bei dienstlicher Nutzung zu Sonderkonditionen anzumieten. Bei Interesse an diesem Angebot muss eine Registrierung auf der Infoseite von book-n-drive für die JGU Mainz erfolgen. Die Abrechnung für die Nutzung der Fahrzeuge mit der persönlichen Kundenkarte erfolgt über das Privatkonto. Das Carsharing-Angebot ist reise-kostenrechtlich als Mietwagennutzung zu werten. Eine Kostenerstattung bei der Durchführung von Dienstreisen kann erfolgen, wenn im konkreten Einzelfall triftige Gründe für die Nutzung eines Mietwagens gegeben sind. Diese bitten wir auf dem Reisekostenantrag entsprechend anzugeben.

Die Verbindung einer Dienstreise mit einem Privataufenthalt ist grundsätzlich möglich. Die Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Dauer des Dienstgeschäfts zu dem privaten Aufenthalt sowie die Urlaubsgewährung in Gisbo liegen dabei in der Verantwortung der Vorgesetzten bzw. des Organisationsbereichs. Wird Urlaub vor oder nach dem Dienstgeschäft verbracht, ist die Reisekostenvergütung maximal auf die Strecke Dienstort – Geschäftsort – Dienstort und den notwendigen Aufenthalt zur Erledigung des Dienstgeschäftes begrenzt. Bei Flugreisen ist daher ein Vergleichsangebot zeitgleich mit der Buchung der tatsächlichen Flüge einzuholen, aus dem ersichtlich ist, welche Flugkosten bei unmittelbarer Anreise vor Beginn bzw. unmittelbarer Rückreise nach Ende des Dienstgeschäfts entstanden wären. Das Vergleichsangebot ist mit dem Antrag auf Reisekostenvergütung einzureichen.

Wird Urlaub vor und nach dem Dienstgeschäft in Anspruch genommen, werden reisekostenrechtlich lediglich die Fahrtkosten vom Urlaubsort zum Geschäftsort und wieder zurück zum Urlaubsort berücksichtigt; die An- und Abreise in das bereiste Land wird dem privaten Aufenthalt zugeordnet und ist nicht erstattbar.

Die Reisekostenvergütung ist mit dem Formular „Antrag auf Reisekostenvergütung“ innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise.

Soll die Berechnung der zustehenden Reisekosten nach eigenen Kostenrichtlinien eines Drittmittelgebers erfolgen, sind bei dem Antrag auf Reisekostenvergütung die jeweiligen Sondervorschriften beizufügen.

Der Text des LRKG ist in der derzeit geltenden Fassung über das Downloadportal des Dezernates Personal und Rechtsangelegenheiten auf der Homepage der Verwaltung abrufbar.

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Pauschale Dienstreisegenehmigung für Fahrten in Deutschland für die Dezernatsleitungen, Abteilungsleitungen und Stabsstellenleitungen der zentralen Verwaltung

Präsidiumsbeschluss vom 7. August 2025

Für die vorgenannten Funktionsträger werden die zur Wahrnehmung der jeweiligen Dienstaufgaben erforderlichen Fahrten zu allen Geschäftsorten in Deutschland mit Wirkung zum 1. Februar 2026 als Dienstreisen genehmigt. Einer gesonderten Genehmigung für entsprechende Einzelreisen bedarf es nicht mehr.

Die Pauschalgenehmigung gilt grundsätzlich auch für Reisen zur dienstlichen Fortbildung. Voraussetzung ist, dass dabei anfallende Kosten durch hierfür einsetzbare Mittel gedeckt sind oder Eigenmittel zur Finanzierung der Fortbildung verwendet werden.

Die etwaige Nutzung des privaten Kraftfahrzeugs wird anerkannt, sofern im Einzelfall öffentliche Verkehrsmittel aus triftigen dienstlichen Gründen nicht genutzt werden können.

Die Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten bei der Abteilung Personalangelegenheiten, Referat 5, schriftlich zu beantragen, § 3 Abs. 5 LRKG. Die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung der Dienstreise. Der Zweck der Reise ist stichwortartig auf dem Reisekostenantrag anzugeben.

Die Pauschalgenehmigung kann insgesamt oder bezogen auf einzelne Funktionsträger aus sachlichem Grund widerrufen werden.

Für Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Personalangelegenheiten - Referat PA 5 - gerne zur Verfügung.

 

 

gez.

Dr. Kerstin Burck

-Kanzlerin-

 

Pauschalgenehmigung Deutschland Leitungen der zentralen Verwaltung

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Pauschale Dienstreisegenehmigung für Fahrten in Deutschland für die Leitungen der zentralen Einrichtungen

Präsidiumsbeschluss vom 07. August 2025

Für die Leitungen der zentralen Einrichtungen der JGU werden die zur Wahrnehmung der jeweiligen Dienstaufgaben erforderlichen Fahrten zu allen Geschäftsorten in Deutschland mit Wirkung zum 1. Februar 2026 als Dienstreisen genehmigt. Einer gesonderten Genehmigung für entsprechende Einzelreisen bedarf es nicht mehr.

Die etwaige Nutzung des privaten Kraftfahrzeugs wird anerkannt, sofern im Einzelfall öffentliche Verkehrsmittel aus triftigen dienstlichen Gründen nicht genutzt werden können.

Werden Reisekosten geltend gemacht, ist die erforderliche Finanzierung in der jeweiligen Organisationseinheit vor Reiseantritt sicherzustellen. Die Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs  Monaten bei der Abteilung Personalangelegenheiten, Referat PA 5, schriftlich zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung der jeweiligen Dienstreise. Der Zweck der Reise ist stichwortartig auf dem Reisekostenantrag anzugeben.

Die Pauschalgenehmigung kann insgesamt oder bezogen auf einzelne Funktionsträger aus sachlichem Grund widerrufen werden.

Für Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Personalangelegenheiten - Referat PA 5 - gerne zur Verfügung.

 

gez.                                                                                gez.

Universitätsprofessor
Dr. Georg Krausch                                                         Dr. Kerstin Burck
-Präsident-                                                                      -Kanzlerin-

 

Pauschalgenehmigung Deutschland Leitungen der zentralen Einrichtungen

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Pauschale Dienstreisegenehmigung für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Für die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gemäß § 46 HochSchG werden die zur Wahrnehmung der jeweiligen Dienstaufgaben erforderlichen Fahrten zu allen Geschäftsorten im In- und Ausland ab sofort als Dienstreisen unter der Maßgabe genehmigt, dass die jeweilige
Dienstreise der Dekanin oder dem Dekan sowie der geschäftsführenden Leitung des
entsprechenden Instituts angezeigt wird.

 

Mit der Anzeige ist mitzuteilen, dass

    • die Lehre sichergestellt ist
    • ausreichend hierfür einsetzbare Mittel vorhanden sind,
    • die arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt wurde (sofern aufgrund des Reisezieles erforderlich) und
    • Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes beachtet werden.

 

Die Pauschalgenehmigung kann insgesamt oder im Einzelfall aus sachlichem Grund widerrufen werden.

 

gez.

Universitätsprofessor
Dr. Georg Krausch
-Präsident-

 

Pauschalgenehmigung Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer

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Delegation der Befugnis zur Genehmigung von Dienstreisen

Im Nachgang des Präsidiumsbeschlusses vom 7. August 2025 zur Vereinfachung des Verfahrens zur Genehmigung von Dienstreisen wird hinsichtlich der Genehmigungsbefugnis folgendes festgelegt:

 

1. Für die Fachbereiche, künstlerischen Hochschulen und zentralen Einrichtungen:

Den direkten Führungskräften der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den direkten Führungskräften der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung in den Fachbereichen, künstlerischen Hochschulen und zentralen Einrichtungen wird die Befugnis erteilt, Dienstreisen zu allen Geschäftsorten im Inland und im europäischen Raum (mit Ausnahme von derzeit Belarus, Russland, Türkei und Ukraine) in sachlicher Hinsicht, ggf. nach finanzieller Prüfung durch abrechnungsobjektbeauftragte Personen, zu genehmigen. Unberührt hiervon bleibt die generelle Befugnis zur Genehmigung von Dienstreisen der Abteilung Personalangelegenheiten, Referat PA 5.Genehmigungen von Dienstreisen in das außereuropäische Ausland liegen weiterhin in der ausschließlichen Zuständigkeit der Abteilung Personalangelegenheiten, Referat PA 5, der die Befugnis hierfür hiermit erteilt wird.

 

2. Für die zentrale Verwaltung:

Alle Dienstreisen im Inland und ins Ausland werden, sofern keine Pauschalgenehmigungen vorliegen, durch die Abteilung Personalangelegenheiten, Referat PA 5 genehmigt.

 

Die vorgenannten Genehmigungsbefugnisse können jederzeit aus sachlichem Grund ganz oder bezogen auf einzelne Genehmigungsinhaberinnen oder -inhaber widerrufen oder angepasst werden.

 

gez.                                                                                gez.

Universitätsprofessor
Dr. Georg Krausch                                                         Dr. Kerstin Burck
-Präsident-                                                                      -Kanzlerin-

 

Delegationsschreiben

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Informationsblatt – Ausgabe 03/25

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Sie in unserer dritten Ausgabe in diesem Jahr über folgende Themen zu informieren:

Aus dem Bereich der Stabsstelle Projektmanagement

  • Arbeitszeugnisgenerator

Zur einfacheren, schnelleren Beantragung und Erstellung von Arbeitszeugnissen steht ab sofort unser Arbeitszeugnisgenerator zur Verfügung. Mit Hilfe des Arbeitszeugnisgenerators werden Führungskräfte Schritt für Schritt durch die Erstellung des Zeugnisentwurfs geführt. Insbesondere an die konkreten Erfordernisse angepasste Textbausteine stellen bei der Erstellung der einzelnen Leistungsbeurteilungen eine große Erleichterung dar. Hierdurch wird der Prozess klarer, transparenter und effizienter.

  • Digitaler Prozess zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses

Zeitnah startet der digitale Prozess zur Beantragung der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses.
Tariflich Beschäftigte können damit auf dem vorgesehenen Dienstweg einen Auflösungsvertrag bei dem Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten beantragen.

Für alle Fragen rund um den Prozess steht Ihnen zum Prozessstart wie gewohnt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.

Aus dem Bereich der Abteilung Personalangelegenheiten

1. Personalia

  • Veränderung in der Abteilung
    1. Herr Michael Stenzhorn hat die Sachbearbeitung im Referat PA5 wieder aufgenommen. Die stellvertretende Referatsleitung von PA 5 verbleibt bei Frau Beate Muders.
    2. Die Ausbildungsleitung, Frau Sarah Rausch, ist jetzt unter dem Namen Frau Sarah Neumann tätig.

Aus dem Bereich der Abteilung Personalentwicklung

1. Allgemeines

  • Personalauswahl

Die bisherigen Materialien zur Personalauswahl haben wir überarbeitet und erweitert:

Neu verfügbar ist ein Leitfaden zum Thema Offboarding. Darin finden Sie praxisnahe Hinweise zum Führen von Trennungs- und Offboardinggesprächen, etwa bei Nichtbestehen der Probezeit oder wenn Mitarbeitende die JGU auf eigenen Wunsch verlassen.

2. Personalia

Zum 1. September 2025 hat Frau Katharina Waldmann die Aufgaben der Beauftragten für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) übernommen.

Aus dem Bereich der Abteilung Rechtsangelegenheiten

1. Personalia

Seit dem 15. September 2025 verstärkt Frau Anna Pock das Team in der Abteilung Rechtsangelegenheiten. Sie übernimmt dort den Arbeitsbereich Arbeitsrechtliche Grundsatzangelegenheiten.:

 

Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

HERAUSGEBER:

Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
Saarstraße 21 | 55122 Mainz
https://www.verwaltung.uni-mainz.de/per/ 

REDAKTION: Stabsstelle Projektmanagement
KONTAKT: per@uni-mainz.de

IMPRESSUM: www.uni-mainz.de/impressum
DATENSCHUTZ: www.uni-mainz.de/datenschutz

 

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Informationsblatt – Ausgabe 02/25

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Sie in unserer zweiten Ausgabe in diesem Jahr über folgende Themen zu informieren:

Aus dem Bereich der Dezernatsleitung

Die Dienststelle hat zwei neue Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat geschlossen:

Die Neufassung der Dienstvereinbarung ist insbesondere der Umsetzung aktueller rechtlicher Vorgaben geschuldet.

Maßgebliche Änderungen gegenüber der bisherigen Dienstvereinbarung sind die Möglichkeit der Beantragung der mobilen Arbeit für einen regelhaften Zeitraum von zwei Jahren und das auf der Grundlage des neuen Personalvertretungsgesetzes dem Personalrat eingeräumte Mitbestimmungsrecht bei der Ablehnung des konkreten Antrags auf mobile Arbeit durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten.

Aus dem Bereich der Stabsstelle Projektmanagement

  • Neue Version des Digitalen Prozesses zur regelhaften mobilen Arbeit
Zum 1. Juli 2025 startet die überarbeitete Version des digitalen Prozesses zur Beantragung regelhafter mobiler Arbeit. Anlass dafür sind Änderungen im Landespersonalvertretungsgesetz sowie die neue Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten.

Die überarbeitete Version bringt einige Änderungen mit: So kann künftig nicht nur eine feste Verteilung der mobilen Arbeit auf Wochentage angegeben werden – auch eine flexible Regelung ist möglich.
Die bisherige Gefährdungsbeurteilung wurde durch eine praxisnahe Checkliste für einen sicheren mobilen Arbeitsplatz ersetzt.
Außerdem lässt sich im Prozess nun direkt eine Überschreitung der 50%-Sollzeit begründen.
Die Stellungnahme der Führungskraft wurde ebenfalls angepasst.

Für alle Fragen rund um den Prozess steht wie gewohnt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.

Aus dem Bereich der Abteilung Personalangelegenheiten

1. Allgemeines

  • Dienstrad-Leasing / IPEMA-Schnittstelle und digitale Lohnbescheinigung

Wie in der Mail der Kanzlerin angekündigt, erhalten alle Beschäftigten in Kürze ein persönliches Schreiben vom Landesamt für Finanzen mit den Zugangsdaten zum IPEMA®-Portal

Damit ist der Weg frei für das Dienstrad-Leasing an der JGU. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über das IPEMA-Portal und Dienstrad-Leasing RLP; dafür ist ein eigenes Passwort erforderlich.

Auch wer kein Dienstrad nutzen möchte oder nicht teilnahmeberechtigt ist (z. B. wissenschaftliche Hilfskräfte), profitiert vom Portal: Bezügemitteilungen, Lohnsteuerbescheinigung und Sozialversicherungsmeldungen stehen dort digital bereit – schnell, sicher und umweltfreundlich.

Hinweis: Auf der Seite der Abteilung Personalangelegenheiten finden Sie je nach Beschäftigungsgruppe in der jeweiligen Anliegenbox nähere Informationen zum Dienstrad-Leasing.

  • Ausbildungsplätze 2026 – Jetzt bewerben!

Ab dem 1. Juli 2025 sind die Ausschreibungen für die Ausbildungsplätze 2026 in den Verwaltungsberufen online. Angeboten werden Ausbildungen zur*zum

Außerdem startet die Ausschreibung für das duale Studium zur*zum Regierungsinspektoranwärter*in.

Die Ausschreibungen finden Sie über die Stellenbörse.
Weitere Infos zu den Ausbildungen und dualen Studiengängen an der JGU finden Sie auf unserer Karriereseite.

Wir freuen uns über Weiterleitungen an interessierte Kandidat*innen!

2. Personalia

  • Veränderung in der Abteilung

Zum 1. Juli 2025 wird Herr Michael Stenzhorn für seine Tätigkeit im Personalrat freigestellt. Die stellvertretende Referatsleitung von PA 5 übernimmt in diesem Zuge Frau Beate Muders.

Aus dem Bereich der Abteilung Rechtsangelegenheiten

1. Allgemeines

  • Änderungen im Hochschulgesetz

Das Fünfte Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 17. Juni 2025 wurde am 26. Juni 2025 veröffentlicht und ist damit am 27. Juni 2025 im Wesentlichen in Kraft getreten. Die Abschaffung der Zweitstudiengebühren tritt davon abweichend zum Wintersemester 2025/2026, d.h. am 1. Oktober 2025 in Kraft.

Das Hochschulgesetz in der aktuellen Fassung kann hier abgerufen werden: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-HSchulGRP2020rahmen (bitte noch den Reiter „Aktuelle Gesamtausgabe“ anklicken).

2. Personalia

  • Neue Beschäftigte in der Abteilung Rechtsangelegenheiten

Herr Nicolas Wenzel hat am 7.7.2025 seinen Dienst in der Abteilung Rechtsangelegenheiten aufgenommen und den Arbeitsbereich Studienangelegenheiten übernommen.

 

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Informationsblatt – Ausgabe 03/24

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Sie in unserer dritten Ausgabe in diesem Jahr über folgende Themen zu informieren:

Aus dem Bereich der Abteilung Personalangelegenheiten

1. Allgemeines

  • Pauschale Dienstreisegenehmigung für RMU

Auf der Basis von § 2 Abs. 2 Landesreisekostengesetz Rheinland-Pfalz (LRKG) werden Dienstreisen nach Darmstadt und Frankfurt zur Wahrnehmung von Dienstaufgaben in Angelegenheiten der RMU für alle Beschäftigten der JGU ab sofort als Dienstreisen genehmigt. Einer gesonderten Genehmigung für entsprechende Einzelreisen bedarf es demnach nicht mehr.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Personalangelegenheiten - Referat PA 5 - gerne zur Verfügung.

2. Personalia

  • Neue Beschäftigte in der Abteilung Personalangelegenheiten

Wir begrüßen Frau Jessica Gehring als neue Mitarbeiterin, die für die Dauer von zwei Jahren die Mutterschutz- und Elternzeitvertretung von Frau Tina Schniering in PA 1 – Tarifrecht übernimmt.

Aus dem Bereich der Abteilung Personalentwicklung

1. Allgemeines

  • Weiterbildungsprogramm 2025

Das Weiterbildungsprogramm 2025 der Personalentwicklung wird derzeit geplant. Die Veranstaltungen werden fortlaufend im Weiterbildungsportal veröffentlicht. Anmeldungen für 2025 sind bereits möglich.

2. Personalia

  • Neue Beschäftigte in der Abteilung Personalentwicklung

Als neue Mitarbeitende begrüßen wir

    • seit dem 01.08.2024 Herrn Dr. Cornelius Muelenz für das Tenure Track-Projekt/WISNA,
    • ebenfalls seit dem 01.08.2024 Frau Martina Rost, die Aufgaben im Bereich Mentoring übernimmt und
    • seit dem 27.08.2024 Frau Tanja Bartholomes, die das Team bei der Vorbereitung des Exzellenzuniversitäten-Antrags unterstützt.

Aus dem Bereich der Abteilung Rechtsangelegenheiten

  • Neue Richtlinie zur Verwendung des Dienstsiegels

Im Veröffentlichungsblatt 10/24 wurde eine neue Richtlinie zur Verwendung des Dienstsiegels bekanntgegeben.

 

Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

HERAUSGEBER:

Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
Saarstraße 21 | 55122 Mainz
https://www.verwaltung.uni-mainz.de/per/ 

REDAKTION: Stabsstelle Digitalisierung & Prozessentwicklung
KONTAKT: per@uni-mainz.de

IMPRESSUM: www.uni-mainz.de/impressum
DATENSCHUTZ: www.uni-mainz.de/datenschutz

 

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Informationsblatt – Ausgabe 02/24

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Sie in unserer zweiten Ausgabe in diesem Jahr über folgende Themen zu informieren:

Aus dem Bereich der Dezernatsleitung PER

  • Stellvertretende Dezernatsleitung PER

Zu stellvertretenden Dezernenten wurden Herr Benjamin Raacke-Sippel (RE) und Herr Nils Kühne (PA) bestellt.

  • Digitalisierung und Prozessentwicklung

Die Stabsstelle Digitalisierung und Prozessentwicklung wird neben Frau Michelle Acosta ab Juni auch Unterstützung von Herrn Stefan Schmidt bekommen.

Aus dem Bereich der Abteilung Personalangelegenheiten

1. Allgemeines

  • Stellenausschreibungen von wissenschaftlichen Stellen

In Absprache mit der Hochschulleitung sowie den Geschäftsführungen der Fachbereiche und Hochschulen laufen zukünftig auch die Stellenausschreibung der wissenschaftlichen Stellen, die auf der Karriereseite der JGU erscheinen sollen, über das Bewerbungsmanagementsystem der Abteilung Personalangelegenheiten. Dieser letzte Verfahrensschritt in der Einführung der Software seit 2021 komplettiert den Bewerbungsprozess für Stellen an unserer Universität und trägt zu einem einheitlichen und professionellen Erscheinungsbild auf unsere Karriereseite bei. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an die Kolleginnen aus dem Referat PA 4.

  • Ausbildungsmesse und offene Ausbildungsstellen

Am 7. und 8. Mai nahmen Kolleginnen und Kollegen von PA 4 zusammen mit einigen Ausbilderinnen und Ausbildern der JGU an der Ausbildungsmesse "Vocatium" in der Halle 45 teil. Unser Messeauftritt bot die Gelegenheit, sich über die vielfältigen Ausbildungsangebote der JGU zu informieren.

Für den Start im Sommer 2024 sind noch Ausbildungs- und duale Studienplätze frei. Interessierte können sich gerne bei der Ausbildungsleitung melden. Die Ausbildungs- und dualen Studienplätze für den Sommer 2025 werden voraussichtlich im Zeitraum von August bis Oktober 2024 veröffentlicht. Alle Infos dazu finden Sie auf unserer Karriereseite.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Dienstreisen

Nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR 6.6) hat der Arbeitgeber bzw. Dienstherr dafür Sorge zu tragen, dass Beschäftigte bei Dienstreisen in Länder mit besonderen klimatischen Belastungen oder Infektionsgefährdungen an Pflichtvorsorgemaßnahmen teilnehmen. Die Pflichtvorsorge umfasst ein ärztliches Beratungsgespräch und auf Wunsch auch Untersuchungen sowie Impfungen.
Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn die oder der Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.

Bitte vereinbaren Sie daher unbedingt rechtzeitig, spätestens 6 Wochen vor Antritt der Dienstreise, einen Termin beim Betriebsärztlichen Dienst unter Tel 17-7409 oder E-Mail zur Durchführung der Vorsorgeberatung.

Eine Dienstreisegenehmigung wird in den Fällen, in denen eine Vorsorgeberatung verpflichtend erforderlich ist, ausnahmslos erst nach Vorliegen einer durch den Betriebsärztlichen Dienst ausgestellten Vorsorgebescheinigung erteilt. Erfolgt keine Arbeitsmedizinische Vorsorge sind die Genehmigung der Reise als Dienstreise sowie jegliche Erstattung von Reisekosten ausgeschlossen.

Weitere Informationen hierzu und die zur Anmeldung beim Betriebsärztlichen Dienst erforderlichen Formulare finden Sie in der Anliegenbox "Dienstreisen" der jeweiligen Beschäftigungsgruppen.

  • Abgeltung von Zeitguthaben von Beamtinnen und Beamten bei Ausscheiden aus dem Dienst

Entgegen § 10.2 der geltenden Dienstvereinbarung zur Regelung der flexiblen Arbeitszeit vom 09.10.2012 ist es nach Änderung der rechtlichen Grundlagen und entsprechender Rechtsprechung nicht mehr möglich, ein zum Zeitpunkt des Ausscheidens einer Beamtin oder eines Beamten aus der JGU noch bestehendes Zeitguthaben ausgezahlt zu bekommen. Die Beamtinnen und Beamten müssen daher ihr Zeitguthaben im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses abbauen oder Gleitzeitausgleich im Vorfeld Ihres Ausscheidens aus der JGU nehmen. Diese Regelung gilt nicht für tariflich Beschäftigte. Hier bleibt es bei den Vorgaben aus der Dienstvereinbarung.

Die Regelung in der Dienstvereinbarung für Beamtinnen und Beamte wird im Einvernehmen mit dem Personalrat ausgesetzt. Eine Überarbeitung der Dienstvereinbarung ist geplant.

2. Personalia

  • Stellvertretende Abteilungsleitung PA

Frau Kathrin Becker wird im August 2024 in Mutterschutz gehen und im Anschluss bis voraussichtlich September 2026 Elternzeit nehmen. Zum Stellvertreter des Leiters der Abteilung Personalangelegenheiten wird Herr David Kunert bestimmt.

  • Referatsleitung PA 4

Die Leitung des Referats PA 4 wird in dem Zeitraum der Elternzeit von Frau Kathrin Becker durch Frau Marie Leonhard übernommen. Als ihre Stellvertreterin wird Frau Anja Näher bestimmt.

  • Neue Beschäftigte in der Abteilung Personalangelegenheiten

Als neue Mitarbeitende begrüßen wir

Die Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen für Ihr Anliegen gerne zur Verfügung.

3. Zuständigkeiten

  • Änderungen der Zuständigkeiten für die Eingruppierung

Im Bereich der Eingruppierung haben sich die Zuständigkeiten innerhalb des Referats PA 4 geändert. Ihre jeweilige Ansprechperson sowie deren Stellvertretung finden Sie im Bereich Ansprechpersonen Personalangelegenheiten.

Aus dem Bereich der Abteilung Personalentwicklung

  • Umfrage zu Jahresgesprächen 2024

Ziel der von der Abteilung Personalentwicklung initiierten Befragung war es, einen Überblick über die praktische Umsetzung der Jahresgespräche an der JGU zu gewinnen. 716 Personen der JGU wurden über Gisbo als Führungskräfte identifiziert und befragt (Kriterium: in Gisbo Mitarbeitende zugeordnet). Teilgenommen haben 366 Personen, 317 Personen gehörten der Zielgruppe an und führten die Befragung durch. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 44% und fällt damit sehr zufriedenstellend aus. (Vorherige Befragungen erzielten eine RLQ von 25%). 70% haben allen ihnen zugeordneten Mitarbeitenden ein Jahresgespräch angeboten, 23% einem Teil und 7% haben kein Angebot gemacht.  Als häufigster Grund wurde von den Befragungsteilnehmenden – wenn das Jahresgespräch nicht angeboten wurde - angegeben, dass sie selbst oder ihre Beschäftigten weniger als ein halbes Jahr an der Universität/in der Position beschäftigt waren oder stehen kurz vor dem Ausscheiden aus der Position/Universität stehen. Weitere Begründungen waren zeitliche Belastung, kein Interesse oder Bedarf seitens der Mitarbeitenden, fehlende Entwicklungsperspektiven an der Universität, krankheitsbedingte Verzögerungen, unklare Zuständigkeiten, da es mehrere Führungskräfte für eine Mitarbeiter*in gibt (z.B. in Sekretariaten) oder organisatorische Gründe.

Wichtige Ergebnisse zur Durchführung der Gespräche:

    • Lediglich 11% gaben an, dass sie nicht den Gesprächsleitfaden aus der Mappe Jahresgespräch nutzen, 30% sagten: teils - teils. 45% nutzen die Leitfäden, 14% machten dazu keine Angaben.
    • Durchschnittlich dauerten die Jahresgespräche 60 min, die Spanne reichte von 15 min bis zu 180 min.
    • Knapp 80% der Befragungsteilnehmenden zeigten sich (sehr) zufrieden mit der Durchführung der Jahresgespräche (M=4, SD=0.9, MIN=1, MAX=5).
    • Etwas mehr als 60% der Befragungsteilnehmenden stimmten der Aussage (sehr) zu, die Jahresgespräche hätten positive Effekte bei den Mitarbeitenden gezeigt (z.B. mit Blick auf deren Leistung, Motivation oder Arbeitszufriedenheit) (M=3.7, SD=1, MIN=1, MAX=5).

Also insgesamt ein gutes Ergebnis, das verdeutlicht: Jahresgespräche haben einen Nutzen, v.a. wenn sie von beiden Gesprächsteilnehmenden gut vorbereitet wurden.

Weitere Infos zum Jahresgespräch erhalten Sie auf unserer Homepage. Dort finden Sie auch die Mappe für die Jahresgespräche (nur JGU-intern).

Bei Fragen zum Jahresgespräch können Sie sich gerne an Dr. Jana Leipold wenden.

Aus dem Bereich der Abteilung Rechtsangelegenheiten

1. Allgemeines

  • FAQ Prüfungsrecht

Wir möchten auf das Informationsangebot FAQ zum Prüfungsrecht und der Studierendenverwaltung hinweisen.

Aus aktuellem Anlass wird insbesondere auf die Empfehlungen zum Umgang mit Geheimhaltungsvereinbarungen bei Abschlussarbeiten hingewiesen.

  • Impressum

Bereiche, die das allgemeine Impressum der JGU verwenden, werden um Kontrolle und ggf. Anpassung der Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gebeten. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz.

2. Personalia

  • Leitung Abteilung Rechtsangelegenheiten

Als Leiter der Abteilung Rechtsangelegenheiten wurde Herr Benjamin Raacke-Sippel bestellt. Seine Vertretung übernimmt Frau Nadin Dehghani.

  • Neue Beschäftigte in der Abteilung Rechtsangelegenheiten

Als neue Mitarbeiterin für den Bereich Zivilrechtliche Angelegenheiten begrüßen wir Frau Lisa Marinelli

 

Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

HERAUSGEBER:

Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten
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