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Information des Dezernats PER – 01/23

Ausgabe 01/23
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dem Team des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten (PER) ist es ein Anliegen, Sie zeitnah über aktuelle Geschehen den Aufgabenbereich des Dezernates betreffend zu informieren.
Als Kommunikationsformat haben wir uns für die Herausgabe eines Informationsblatts entschieden, welches anlassbezogen erscheinen wird.
Wir freuen uns, Ihnen auf diesem Wege die ersten Informationen bekanntzugeben.
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I. Organisatorisches

1. Terminplanung für Personalratssitzungen - Letzte Sitzung 2023 und erste Sitzung 2024
Die letzte Sitzung des Personalrats in diesem Jahr wird am Dienstag, den 19.12.2023, die erste  Sitzung im kommenden Jahr am 09.01.2024 stattfinden.
Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung und darum, dringliche Mitbestimmungsangelegenheiten frühzeitig dem zuständigen Personalsachbearbeiter vorzulegen, so dass diese noch am 19.12.2023 behandelt werden können.
Die notwendige Fristverlängerung bis zum 19.01.2024 für Anträge, die beim PR nach dem 12.12.2023 eingehen, wurde seitens der Dienststelle bewilligt.
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2. Meldung von Betriebsausflügen
Hinsichtlich des Verfahrens zur Meldung von Betriebsausflügen haben sich organisatorische Neuerungen ergeben:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei einem Betriebsausflug ist, dass die Veranstaltung der Dienststelle dazu dient, dass Betriebsklima zu stärken und die Verbundenheit der Mitarbeitenden untereinander zu fördern. Des Weiteren müssen das Einvernehmen des Dienstherrn vorliegen und die Leitung der Organisationseinheit an der Veranstaltung teilnehmen. Darüber hinaus muss die Veranstaltung allen Mitarbeitenden der Organisationseinheit offenstehen.
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Bitte beachten Sie, dass sich die Unfallkasse Rheinland-Pfalz vorbehält, im jeweiligen konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ihr Eintreten vorliegen.
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Damit für jeden einzelnen Betriebsausflug das notwendige Einvernehmen des Dienstherrn eingeholt werden kann, melden Sie bitte zukünftig Betriebsausflüge über folgendes Webformular an die Leitung des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten.
Sollten Sie innerhalb von fünf Arbeitstagen keine Antwort erhalten, können Sie von der Erteilung des Einvernehmens ausgehen und den Betriebsausflug durchführen.
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II. Personalia

1. Inklusionsbeauftragter der JGU
Das Präsidium hat Herrn Pablo Breinersdorfer, Mitarbeiter der Abteilung Rechtsangelegenheiten, als Inklusionsbeauftragten der JGU bestellt.
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Der Inklusionsbeauftragte vertritt den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen und ist in der Lage, rechtsverbindliche Erklärungen für und gegen den Arbeitgeber abzugeben, unterliegt hierbei aber dessen Weisungen.
Des Weiteren überwacht er die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber schwerbehinderten Menschen und sorgt im Konfliktfall für einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Beteiligten.
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Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an den Inklusionsbeauftragten per E-Mail.
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2. Leitung der Abteilung Personalangelegenheiten
Als Leiter der Abteilung Personalangelegenheiten wurde Herr Nils Kühne (nils.kuehne@uni-mainz.de) bestellt.
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3. Stellvertretende Leitung der Abteilung Personalangelegenheiten
Als stellvertretende Leitung der Abteilung Personalangelegenheiten wurde Frau Kathrin Becker (beckerka@uni-mainz.de) bestellt.
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4. Leiter des Referats PA1 - Tarifrecht der Abteilung Personalangelegenheiten
Als Leiter des Referats PA1- Tarifrecht wird Herr Norman Roothaer (roothaer@uni-mainz.de) zum 01.12.2023 bestellt.
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5. Stellvertretende Leitung des Referats PA2 - Sonstige Vertragsangelegenheiten der Abteilung Personalangelegenheiten
Als stellvertretende Leitung des Referats PA2 – Sonstige Vertragsangelegenheiten wurde Herr Mario Born (mario.born@uni-mainz.de) bestellt.
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6. Stellvertretende Leitung des Referates PA4 - Personalrecruiting, Eingruppierung und Ausbildung der Abteilung Personalangelegenheiten
Als stellvertretende Leitung des Referates PA4 - Personalrecruiting, Eingruppierung und Ausbildung wurde Frau Marie Leonhard (mleonhar@uni-mainz.de) bestellt.
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Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten
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HERAUSGEBER: 
Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 
Saarstraße 21 | 55122 Mainz 
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REDAKTION: Digitalisierung-PA
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Warnstreiks in 2023/24

Liebe Beschäftigte,

mit Bezug auf demnächst anstehende Warnstreiks weisen wir auf die Verwaltungsmitteilung Nr. 01/2015 hin.

Zusammengefasst ist Folgendes zu beachten:

Für den Zeitraum der Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen - einschließlich Urabstimmung - besteht kein Anspruch auf Vergütungszahlung.

Mit der elektronischen Zeiterfassung in Gisbo ist so zu verfahren, dass Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende wie üblich erfasst bzw. ggf. nacherfasst werden, da sonst die Nichtarbeit bzw. Streikzeit als Gleitzeit gilt und somit keine Arbeitszeit, sondern Freizeit wäre.

Im Bemerkungsfeld soll die Angabe „Streik“ erfolgen.

Die Führungskräfte sind gehalten, festzustellen, welche Beschäftigten aus der jeweiligen Organisationseinheit an Arbeitskampfmaßnahmen teilgenommen haben. Die entsprechenden Abwesenheitszeiten sind unter Angabe des Namens - abzüglich etwaiger Pausenzeiten - der Abteilung Personalangelegenheiten per E-Mail an personal@uni-mainz.de mitzuteilen.

Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

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neuer digitaler Prozess "Privatanschrift ändern"

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

im Zuge der Prozessdigitalisierung im Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten steht ab sofort der Prozess „Privatanschrift ändern“ digital zur Verfügung.

Über das Workflow-System JobRouter können alle Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten ihre Privatanschrift über ein digitales Formular ändern.

Beachten Sie bitte, dass Sie für den Zugriff zum JobRouter eine Verbindung zum Uni-Netzwerk (Arbeitsplatz auf dem Campus, VPN-Verbindung oder Remoteverbindung) benötigen.

Die Weiterreichung an das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten wird per digitalem Workflow stattfinden.

Das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten hat eine eigene Seite zum Umgang mit digitalen Prozessen eingerichtet und dieStabsstelle Digitalisierung & Prozessentwicklung steht gerne für Hilfesuchende, Anregung und Feedback zur Verfügung.

Weitere Prozesse zur digitalen Antragsstellung des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten sind in der Vorbereitung und werden zeitnah zur Verfügung stehen.

Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

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Vollmachtserteilung zur Wahrnehmung sämtlicher Personalentscheidungen

Hiermit bevollmächtige ich als Dienstvorgesetzte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung gemäß § 44 Abs. 2 Satz 2 HochSchG in Verbindung mit dem Geschäftsverteilungsplan zur Regelung der Zuständigkeiten innerhalb des Präsidiums die nachfolgend aufgeführten Personen mit der Wahrnehmung sämtlicher Personalentscheidungen bezüglich des vorgenannten Personenkreises. Ausdrücklich umfasst sind dabei die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen, insbesondere der Ausspruch von Kündigungen oder Abmahnungen und die Übertragung anderer Tätigkeiten. Die bevollmächtigten Personen unterzeichnen mit dem Zusatz i. V. .

Die bevollmächtigten Personen erhalten Originalausfertigungen dieser Vollmachtserteilung. Darüber hinaus wird die Bevollmächtigung auf der Internetseite des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten bekannt gemacht. Diese Vollmachtserteilung tritt an die Stelle der Vollmachtserteilung der Kanzlerin vom 19. Juli 2023 und löst diese ab.

Folgende Personen sind bevollmächtigt:

  • Stellvertreterin der Kanzlerin, Frau Annette Seliger,
  • Dezernentin des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten, Frau Sabine Kurzok-Quandel,
  • Stellvertretende Dezernenten des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten, Herr Benjamin Raacke-Sippel und Herr Nils Kühne sowie
  • Stellvertretender Leiter der Abteilung Personalangelegenheiten, Herr David Kunert.

Dr. Kerstin Burck
Kanzlerin

 

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Neuauflage des Rundschreibens "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz – Februar & April 2023

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat am 16.02.2023 und am 11.04.2023 jeweils eine Neuauflage des Rundschreibens zur Corona-Pandemie veröffentlicht.

Gerne stellen wir Ihnen diese Rundschreiben zur Verfügung:

Ihr Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten

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Neuauflage des Rundschreibens "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz – November 2022

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat am 28.11.2022 eine Neuauflage des Rundschreibens zur Corona-Pandemie veröffentlicht.

Gerne stellen wir Ihnen dieses Rundschreiben zur Verfügung.

Des Weiteren wurden Vorgriffsregelungen zu Änderungen der Urlaubsverordnung und der Wahlord-nung zum Landespersonalvertretungsgesetz bekannt gegeben, die wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung stellen

Ihr Dezernat Personal

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Neuauflage des Rundschreibens "Corona-Virus" seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz – September 2022

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat am 01.09.2022 sowie 27.09.2022 Neuauflagen des Rundschreibens zur Corona-Pandemie veröffentlicht.

Gerne stellen wir Ihnen diese Rundschreiben zur Verfügung:

Bleiben Sie gesund.

Ihr Dezernat Personal

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Neues Verfahren zur Erteilung von Lehraufträgen

Das Verfahren für die Erteilung von Lehraufträgen wurde vereinfacht und modernisiert, so dass es künftig überwiegend digital abgewickelt wird.

Ersterteilung und Folgeerteilung sind nun in einem Formular zusammengefasst.
Je nachdem welche Version ausgewählt wird, werden gewisse Punkte ein- bzw. ausgeblendet.

Die Aufträge werden nun ausschließlich digital an das Dezernat Personal versandt und von dort ebenfalls digital erteilt.

Das neue digitale Verfahren finden (beabsichtigte) Lehrbeauftragte in der Rubrik Lehrbeauftragte und Führungskräfte bzw. administrative Personen in der Rubrik Lehrauftrag & Gastvortrag.

Ihr Dezernat Personal

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Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) duldet in ihrem Bereich keine sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt oder Diskriminierung. Über die Vorgaben von § 3 IV AGG hinaus, die für alle Beschäftigten gelten, sieht sich die JGU in der Verantwortung, alle ihre Mitglieder vor solchen Handlungen und Verhaltensweisen zu schützen.

Vor diesem Hintergrund hat der Senat in seiner Sitzung vom 29.04.2022 die folgende Richtlinie beschlossen, die die Richtlinie des Senats zum Schutz vor sexueller Belästigung vom 1. Februar 2013 ersetzt:

Richtlinie des Senates zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt

Ihr Dezernat Personal

 

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Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten an der JGU

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

mit Wirkung zum 13. April 2022 gilt die neue Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten an der JGU, die mit dem Personalrat getroffen wurde. Sie löst die Vereinbarung zur Telearbeit ab.

Informationen zum mobilen Arbeiten finden Sie in der Anliegenbox "Mobiles Arbeiten" innerhalb Ihrer jeweiligen Beschäftigungsgruppe (Tarifbeschäftigte bzw. Beamtinnen und Beamte).

Ihr Dezernat Personal

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