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Bericht zur Personalentwicklung an der JGU

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

im Rahmen der Personalentwicklungsstrategie, die der Senat Ende 2018 beschlossen hat, wird regelmäßig ein Bericht zur Personalentwicklung an der JGU veröffentlicht.

Den aktuellen Bericht, wie auch die zukünftigen Berichte, sowie Informationen über die Personalentwicklungsstrategie finden Sie auf der Homepage der Personalentwicklung.

Ihr Dezernat Personal

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Information zu den Tarifvertraglichen Änderungen ab 01.01.2021

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

wir möchten Sie über die Änderungen in Bezug auf die Regelungen zur Eingruppierung von Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik zum 01.01.2021 informieren.

Die tarifvertraglichen Regelungen für die Beschäftigten im Bereich der Informationstechnik (Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L) wurden umfangreich überarbeitet. Die Entgeltordnung zum TV-L finden Sie auf der Seite der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) (ab Seite 129).

Gemäß § 29f iVm. § 29d TVÜ-L bleiben Beschäftigte deren Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2020 hinaus fortbesteht, und die am 1. Januar 2021 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert.

Ergibt sich in den Fällen nach den Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2021 der Dienststelle vorgelegt werden (Ausschlussfrist) und wirkt zurück auf den 1. Januar 2021. Anträge die nach dem 31. Dezember 2021 gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Antrag kann formlos oder mittels beigefügten Formulars bei der Abteilung Personal gestellt werden.

Im Falle einer Höhergruppierung fällt eine etwaig gezahlte Programmierzulage (23.01 €) gemäß § 29f Absatz 2 TVÜ-L mit dem Zeitpunkt der Höhergruppierung, d.h. rückwirkend zum 01.01.2021, weg.

Für Fragen stehen Ihnen Ihre zuständigen Sachbearbeiter/innen des Referats PA 4 – Eingruppierung gerne zur Verfügung.

Ihr Dezernat Personal

 

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Update – Erweiterung der Befristungshöchstgrenze nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG

Liebe Beschäftigte der JGU Mainz,

im September 2020 hat das BMBF darüber hinaus von der Ermächtigung in § 7 Abs. 3 Satz 2 WissZeitVG Gebrauch gemacht und durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zulässige Befristungsdauer um weitere 6 Monate verlängert (WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung – kurz: WissBdVV). Diese Verlängerung um weitere sechs Monate gilt sowohl für die Beschäftigungsverhältnisse, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, als auch für Beschäftigungsverhältnisse, die erst zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 neu begründet werden.

Ab wann gelten die Regelungen?
Die (erste) Verlängerung der Höchstbefristungsdauer durch das WissStudUG ist rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten. Die (zweite) Verlängerung der Höchstbefristungsdauer durch die WissBdVV knüpft nahtlos an die Regelung im WissStudUG an und tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.

Ihre
Abteilung Personal

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Vorgriffsregelung zur Änderung der Urlaubsverordnung

Aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie hat die Landesregierung im Vorgriff auf eine Änderung der Urlaubsverordnung beschlossen, dass der Urlaubsanspruch aus 2019 erst mit Ablauf des 31.12.2020 verfällt.

Diese Regelung gilt für alle Beamtinnen und Beamte und ist übertariflich auch für Tarifbeschäftigte anzuwenden.

Ihre

Abteilung Personal

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Rundschreiben des Präsidenten und der Kanzlerin: Ausnahmen vom Notbetrieb

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit mehr als zwei Monaten befindet sich die Johannes Gutenberg-Universität Mainz nun im Notbetrieb. Vor einem Monat haben wir mit einer partiellen Lockerung des Notbetriebs begonnen. Seitdem hat die Hochschulleitung nach Abstimmung mit der zu diesem Zweck eingerichteten Arbeitsgruppe eine Reihe von Ausnahmen vom Notbetrieb genehmigt. Hierbei handelt es sich primär um solche Lehr-, Forschungs- und Verwaltungstätigkeiten, die auf Infrastruktur auf dem Campus angewiesen sind, oder für die Präsenz unabdingbar ist, wie beispielsweise mündliche Abschlussprüfungen, einige Gremiensitzungen oder Vorstellungsgespräche. Jede Genehmigung setzt selbstverständlich das Erstellen und Einhalten von Hygienekonzepten voraus. Doch auch wenn in den letzten vier Wochen mehr als 150 Anträge auf Ausnahmen vom Notbetrieb bewilligt wurden, sind wir weit von einem Normalbetrieb entfernt.

In allen Fällen, in denen die Aufnahme des Betriebs auf dem Campus von uns genehmigt wurde, ist die Arbeit in den Laboren, Büros und Werkstätten wieder aufzunehmen. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir dabei, dass sie bereit sind, sich auf die durch die Pandemiesituation ergebenden Arbeitsbedingungen einzustellen und vorübergehend auch neue Aufgaben zu übernehmen, von den Führungskräften, dass sie auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Risikogruppen angehören oder Angehörige von Risikogruppen in der Familie haben, entsprechend Rücksicht nehmen. Die Gewährleistung von Abstandsregelungen und die Bildung von überschneidungsfreien Mitarbeiterteams erfordern im Einzelfall die Veränderung der Arbeitszeiten, die der Mitbestimmung des Personalrates unterfällt. In aller Regel sollte aber die in der Dienstvereinbarung niedergelegte geltende Arbeitszeitregelung für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes ausreichen.

Wir möchten Ihnen allen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation danken. Uns ist bewusst, dass das Verfahren für die verschiedenen Einrichtungen auf unserem Campus mit einigem Aufwand verbunden ist. Unserer Auffassung nach ist dies im Interesse der Pandemiebekämpfung und der Gesundheit unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für eine Lockerung des Notbetriebs in Forschung, Lehre und Verwaltung jedoch unabdingbar.

Das Semester bleibt digital

Mittlerweile ist die achte Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz am 25. Mai 2020 von der Landesregierung verabschiedet worden, die eine weitere Lockerung der bisherigen Einschränkungen der Arbeitswelt und des öffentlichen Lebens zur Folge hat. Für die Situation von Lehre und Studium an unserer Universität haben wir in Abstimmung zwischen den rheinland-pfälzischen Hochschulen und mit dem MWWK in der letzten Woche entschieden, das Sommersemester weiterhin digital durchzuführen – hierüber wurden Sie in einer Rundmail des Vizepräsidenten für Studium und Lehre am 22.05. informiert.

Weiterhin arbeiten im Homeoffice, Dienstreisen wieder möglich

Der weit überwiegende Teil von Ihnen arbeitet nach wie vor im Homeoffice. Auch wenn wir wissen, dass dies für viele von Ihnen sehr belastend ist und grundsätzlich nur ein Notbehelf sein kann, sind die Erfahrungen mit dieser für uns alle ungewohnten Situation weitgehend positiv. Das „Heimweh“ nach dem Gutenberg Campus können wir natürlich dennoch gut nachvollziehen. Es fehlt der persönliche Austausch, die gewohnte Interaktion in Seminaren oder die Lektüre eines Buches in unseren Bibliotheken. Doch solange es weder Impfstoffe noch geeignete Medikamente gibt, bleibt die Devise: Abstand halten, persönliche Kontakte möglichst vermeiden oder zumindest minimieren.

Daher werden wir an dieser grundsätzlichen Entscheidung auch weiterhin festhalten. Im Einzelfall ist es in Abstimmung mit den Vorgesetzten auch heute schon möglich, an den Arbeitsplatz zu kommen, wenn die Arbeit aus dem heimatlichen Büro nicht oder nur schwierig zu realisieren oder es aus dienstlichen Gründen erforderlich ist. Ebenso sind Dienstreisen innerhalb Deutschlands wieder möglich, setzen aber bis auf Weiteres die Genehmigung über das Kanzlerbüro voraus.

Sollte es die Pandemiesituation erlauben, werden wir die von vielen Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewünschte Rückkehr an den Arbeitsplatz in größerem Umfang zulassen können. Solange es aber an einem wirksamen Infektionsschutz ebenso fehlt wie an Medikamenten zur Therapie einer COVID-19-Infektion wird dies auf jeden Fall für alle Fachbereiche, Institute, zentrale Einrichtungen und die Verwaltung die Erstellung und Einhaltung von Hygiene- und Abstandskonzepten voraussetzen. Nach allem, was wir derzeit wissen und einschätzen können, dürften dies auch die Rahmenbedingungen sein, die uns im kommenden Wintersemester begleiten werden.

Wir bitten Sie deshalb auch weiterhin um die in dieser Situation notwendige Geduld und um Verständnis dafür, dass wir Schritte von einem Not- zu einem eingeschränkten Regelbetrieb in den kommenden Wochen weiterhin vorsichtig gehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Univ.-Prof. Dr. Georg Krausch                 Dr. Waltraud Kreutz-Gers
Präsident                                             Kanzlerin

 

(Rundschreiben vom 28. Mai 2020)

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Erweiterung der Befristungshöchstgrenze nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG

Liebe Beschäftigte,

das Bundeskabinett hat am 8. April 2020 ein weiteres Gesetzespaket beschlossen, mit dem die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wissenschaft abgemildert werden soll.

Sofern im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 30. September 2020 ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis (zur wiss. Qualifikation nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG) bestanden hat, verlängert sich die Befristungshöchstgrenze um sechs Monate.

Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht nicht. Es besteht aber die Möglichkeit über die gesetzlich vorgegeben Höchstgrenze von sechs bzw. zwölf Jahren hinaus beschäftigt zu werden. Alle vorhandenen Regeln, insbesondere das Erfordernis des Abschlusses einer wissenschaftlichen Qualifikation und die Angemessenheit der Vertragslaufzeit bleiben unberührt.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bisher um einen Beschluss des Bundeskabinetts handelt. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch abzuwarten. 

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Empfohlene Impfung gegen Masern u. a.

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wir möchten Sie auf eine Mitteilung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (RKI) zur Empfehlung und wissenschaftlichen Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln-(MMR-) und Varizellen-Impfung hinweisen.

Danach wird empfohlen, sich gegen Masern u. a. impfen zu lassen. Die Impfungen werden von den Hausärzten vorgenommen und von den Krankenkassen bezahlt.

Bleiben Sie gesund!
Ihre Abteilung Personal

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eBeihilfe: elektronischer Beihilfe-Antrag

Das Landesamt für Finanzen weist in Zeiten der Corona-Pandemie auf folgende Möglichkeit hin:

Wichtig in Zeiten der Pandemie: Kontaktloser Beihilfe-Antrag über eBeihilfe

Seit Jahresbeginn 2020 steht als zusätzlicher Antragsweg zur Beantragung von Beihilfen die elektronische Antragstellung über das eBeihilfe-Verfahren zur Verfügung. Damit ist ein volldigitaler Weg von der Antragseinreichung bis hin zum Bescheidversand in Beihilfeangelegenheiten geschaffen.

Die Vorteile der kontaktlosen Antragstellung werden bereits von mehr als 20.000 Personen genutzt. Durch die elektronische Übermittlung sparen die Nutzerinnen und Nutzer Zeit sowie Kosten, denn der Versand per Post und das Porto entfallen.

Die Belege können einfach direkt mit der Smartphone-App fotografiert oder alternativ über die eBeihilfe-Website via PC eingereicht werden. Gerade in Zeiten der Kontaktvermeidung ist hierdurch eine unkomplizierte Antragstellung von zu Hause aus möglich. Bei jedem Beihilfeantrag kann zudem aufs Neue zwischen digitaler Einreichung und papiergebundenem Antragsweg gewählt werden.

Die hierfür erforderliche Registrierung kann ebenfalls sowohl über die App als auch über die Internetseite des eBeihilfe-Portals erfolgen. Das eBeihilfe-Portal ist unter ebeihilfe.rlp.de erreichbar. Die eBeihilfe-App steht im Google Play Store oder App Store von Apple zur Verfügung.

Sollten Sie bei der Bedienung Fragen haben, nutzen Sie bitte die bereitgestellten Videos und Informationen in den FAQ in der eBeihilfe-App oder auf der eBeihilfe-Portalseite. Ergänzend steht Ihnen für technische Belange das eBeihilfe-Support-Team von montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0261/4933-37700 zur Verfügung. Alternativ können Sie über das Kontaktformular des Landesamtes für Finanzen auch eine fallbezogene Anfrage zum Thema „eBeihilfe“ stellen.


Wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass ein Abonement des Newesletters vom Landesamt für Finanzen viele wertvolle Tipps und alle Neuigkeiten im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes bietet.

Abonieren können Sie den Newsletter unter: https://www.lff-rlp.de/newsletter

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Neuer Internetauftritt der Abteilung Personal

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 

die Abteilung Personal hat eine neue Internetpräsenz. Im Gedanken des Services, den die Abteilung Personal bieten möchte, haben wir unsere Homepage grundlegend überarbeitet.

Wir möchten Ihnen die Neuerungen kurz vorstellen:

  1. Beschäftigungsgruppen

    Die Struktur der neuen Homepage orientiert sich an den Beschäftigungsgruppen. Jede/r Beschäftigte findet nun zentral in seinem Bereich die Anliegen, die für sie/ihn relevant sind.

  2. Anliegen

    In den jeweiligen Anliegen stellen wir Ihnen ab sofort Informationen, Anträge und Merkblätter zur Verfügung. Darüber hinaus enthalten die Anliegen die häufigsten Fragen (FAQ's), die wir als Erstinformation beantworten. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich gerne an die jeweils zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter wenden.

  3. News

    Im Bereich "Aktuelles" informiert die Abteilung Personal über relevante aktuelle Informationen (wie zum Beispiel den Auswirkungen der Corona-Epidemie) und den personalrechtlichen Neuerungen (bspw. Tarifanpassungen). Schauen Sie gerne regelmäßig in unserem Newsfeed vorbei.

  4. Zuständigkeitenübersicht

    Im neuen Bereich "Kontakt" finden Sie ab sofort neben dem Aufbau der Abteilung Personal auch die Option für Ihren Fachbereich, Ihre Institution oder Einrichtung alle zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter schnell und übersichtlich herauszufinden. Mit einem Klick auf die jeweilige Person bekommen Sie über das neue IDM alle Kontaktmöglichkeiten.

  5. der neue Vorgesetztenbereich

    Zusätzlich zu dem ausführlichen Informationsangebot für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir auch für die Vorgesetzten aus den Dienststellen Informationen kompakt zur Verfügung gestellt, um deren Anliegen und Prozesse als Erstinformation abzubilden.

Die neue Internetpräsenz der Abteilung Personal möchte sich stetig weiterentwickeln und für unsere Nutzerinnen und Nutzer verbessern. Daher möchten wir Sie bitten uns Anregungen, Kritik oder aufgefallene Fehler an digitalisierung-pa@uni-mainz.de zu melden.Vielen Dank.

Wir wünschen Ihnen ein positives Erlebnis auf der neuen Homepage:

uni-mainz.de/personal

Ihre Abteilung Personal

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